hepo Geschrieben 11. August 2005 Melden Geschrieben 11. August 2005 Vor dem Hintergrund der europäischen Fluggastrechte einmal die Frage zu folgendem Fall. Ich bin am 09.08. von Catania nach DUS geflogen. Ankunft der HF2014 wurde beim CheckIn mit +1h angegeben - voraussichlicher Abflug entsprechend +1h (=21:10). Tatsächlich konnte ich die Maschine dann mit ca. 1h20min Verspätung auf dem Rollfeld sehen - und da das Reinigen etc. wohl nicht ganz nach Plan ging, begann das Boarding schliesslich um 21:15... weitere Verspätung war also vorgegeben. Inzwischen hatten sich am Gate auch die Paxe für den Flug nach Frankfurt eingefunden, und mischten sich munter unter die Düsseldorfer. Dummerweise wurde für beide Flüge das gleiche Gate angezeigt. Die Abfertiger mussten nun jeden zweiten Menschen in der Schlange wieder zurückweisen! Zur weiteren Verzögerung trug schliesslich bei, dass nur 1 Bus zwischen Gate und A310 pendelte. So dauerte es natürlich wieder unnötig lange bis die ca. 270 Paxe an der Maschine waren. Anyway... um 22:15 waren wir endlich in der Luft. Da DUS wg. Nachtflugverbot uns voraussichtlich nicht mehr annehmen würde, versuchte der Pilot (lt. Ansage) eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen - musste dann aber doch um 00:30 in CGN landen. Nun mein Problem: Ich hatte für 23h einen Mietwagen in DUS reserviert. Lt. Purserette (heisst das so?) an Bord, sollten in CGN Mitarbeiter von Hapag stehen, und weiterhelfen. Stattdessen habe ich dort nur einen "Bus-Koordinator" angetroffen, sowie die Aussage "in Düsseldorf erwarten Sie Mitarbeiter von Hapag", erhalten. In Düsseldorf angekommen, nun aber folgendes: 1. Sixt (und alle anderen Autovermieter!) hatten an Deutschlands drittgrösstem Flughafen(!) bereits geschlossen. Wiederöffnung um 6:30. 2. Niemand da von HapagFly 3. Ursprüngliche Ankunftszeit war 22:55 - tatsächlich war ich um 2:10 in DUS Per Auskunft habe ich dann erst eine Nummer von HapagFly in Langenhagen bekommen, wo niemand erreichbar war - und die Nummer der TUI Telefonzentrale in Hannover. Dort wusste ein netter junger Mann tatsächlich von dem verspäteten Flug und konnte auch mein Problem verstehen. Auf sein Anraten habe ich dann im Hotel eingecheckt (130 Euro) und meine Reise nach kurzem Schlaf am Morgen fortgesetzt - und bin ca. 3h zu spät im Büro in Wolfsburg eingetroffen. Jetzt will ich Hapagfly mit dem Problem und der Hotelrechnung konfrontieren. Gibt es grundsätzliche Ansprüche (Flugpreiserstattung? Regel-Sätze?) für eine um 3h15min verspätere Ankunft? Das Faltblatt der EU zur Passagierrechten ist hier recht un-konkret und scheint sich mehr auf verspätete Abflüge zu beziehen. Ich gehe in jedem Fall davon aus, das ich das Hotel ersetzt bekomme. Wenn in CGN Mitarbeiter von Hapag gewesen wären, hätte ich sicher auch den Mietwagen am (dort noch geöffneten) Schalter übernehmen können - so aber wurde ich in den Bus getrieben mit der Aussicht, dass man sich in DUS um die Passagiere kümmern würde. Schliesslich aber noch zur Ehrenrettung von Hapagfly: Kabine der A310 in sehr gutem Zustand. Brötchen und Getränke-Service OK. Sehr freundliches und aufmerksames Personal. Gute Information durch den Piloten! Netter Telefonkontakt mit dem Notfalltelefon der TUI-Zentrale.[/b]
pw Geschrieben 11. August 2005 Melden Geschrieben 11. August 2005 Hallo, ich empfehle, ein nettes Schreiben an Hapagfly aufzusetzen und die Hotelrechnung beizufügen, fordere nichts, sondern schildere einfach den Sachverhalt. Vielleicht kommt ja was Nettes zurück. Es ist den ganzen Aufwand nicht wert, wenn die Damen/Jungs sonst alle freundlich waren, belaß es dabei, kann passieren! Beste Grüße Ingo
hepo Geschrieben 11. August 2005 Autor Melden Geschrieben 11. August 2005 Stimmt schon, war mit Mensch und Maschine von Hapag mehr als zufrieden - und letztlich war die "leider vollkommen unprofessionelle Abfertigung" (Zitat des Piloten) in Catania für die zusätzliche Verspätung schuld (sowie das unsägliche Nachtflugverbot in DUS). Meine Frage richtete sich ja auch nach einem Rechts-Anspruch aus dem neuen EU-Fluggastrecht. Ich wollte einmal etwas durch die EU in den Geldbeutel bekommen, nachdem ich schon Milchbauern in Mecklenburg, Autobahnen in Portugal und Altstadtsanierungen in Polen (via EU) finanziert habe... Aber, JA, ich bin "ein Netter" und werd mal schauen ob das Hotel erstattet wird -- dann geht der nächste Flug nach Catania wieder mit der Hapag!
Marobo Geschrieben 14. August 2005 Melden Geschrieben 14. August 2005 Die rechtliche Ansprüche beschränken sich leider ab 2 Std. verspätetem Abflug auf kostenlose Verpflegung und 2 kostenlose Telefonate/E-Mails etc. Ab 5 Std. Verspätung hat man Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises. Aber soviel war es bei Dir ja nicht. Grundsätzlich hast Du aufgrund der EU-Regelungen also erstmal keine besonderen Ansprüche. Grundsätzlich ist eine Airline allerdings schadensersatzpflichtig. Den Schaden musst Du konkret nachweisen und ggf. vor Gericht einklagen - allerdings werden bei so etwas letztlich immer nur die Anwälte reich. Versuche also lieber erstmal, Dich direkt an die Airline zu wenden. Vielleicht ergibt sich dabei schon eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung.
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