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BVG: Entscheidung zur A380-Werft im September


FRAstaff

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Frport-Pressemitteilung von heute nachmittag:

 

BVG kündigt rasche Entscheidung zur Airbus-Werft an

Fraport darf mit Teilarbeiten sofort beginnen

 

FRA/VI – Das Bundesverwaltungsgericht hat heute im Verfahren des BUND gegen das Land Hessen wegen des Baus der A380-Werft die Eilbedürftigkeit des Baubeginns anerkannt und deutlich gemacht, dass es dies im weiteren Verfahren berücksichtigen wird. Das Gericht will jedoch zur Wahrung des rechtlichen Gehörs dem BUND Gelegenheit geben, bis spätestens 29. August 2005 alle aus dessen Sicht noch zu berücksichtigenden Aspekte darzulegen. Das Gericht weist ausdrücklich darauf hin, dass es später eingehende Ausführungen nicht berücksichtigen wird. Wegen der Eilbedürftigkeit will sich der Senat „bemühen, unverzüglich nach dem 29. August 2005, also möglichst Anfang September 2005,“ zu entscheiden, ob die Baumaßnahmen mit der Rodung des Geländes beginnen können.

 

Die Fraport AG respektiert selbstverständlich diese Entscheidung des Gerichts und wird – wie vom Gericht erbeten – zunächst mit den Rodungsarbeiten nicht vor dem 12. September 2005 beginnen. Dies hat Fraport heute dem Gericht mitgeteilt. Eine vom Gericht nicht ausgeschlossene frühere Entscheidung würde von Fraport begrüßt.

 

Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich erlaubt, dass ab sofort alte Baumstümpfe zur Erhaltung von Hirschkäferlarven versetzt werden. Diese Maßnahme des vorbeugenden Naturschutzes wird in Kürze von Fraport durchgeführt werden.

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