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airliners.de

Schwimmwesten-Klau?


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Geschrieben
Also das ist ja nun wirklich langsam nicht mehr witzig ... SafetyCards: OK, die braucht ja eh keiner, aber bei Schwimmwesten geht es langsam los ... Als nächstes kommen wohl die Overwings-Emergency-Exits ;-) ...

Bring die Leute nicht auf solche Ideen ;-) Nein im Ernst, find des me Frechheit die Schwimweste zu klauen und dann noch zum Verkauf anzubieden. Ehrlich gesagt wünsch ich denen Leuten mal, so blöd wie es klingt, mal in eine Lage zu kommen, wo sie die Schwimmwesten brauchen und keine da ist. Ich möchte nicht in der Lage stecken! Zumal das Gefühl ziemlich sch**** ist, wenn man absauft und weiß das irgendeiner gerade die Schwimmweste in einen Bilderrahmen hängt, die man jetzt bräuchte... Zu den Safetys, ich würde die Crew fragen, sonst find ich es auch nicht OK, da steht ja auch drauf, das man die Blätter im Flieger lassen soll.

 

Grüße

Geschrieben

Ach Kinners, das Thema "Safeties" hatten wir ja auch schon mehr lang als schmutzig hier... Auch diese sind EIGENTUM der Fluglinie und SICHERHEITSRELEVANT.

 

Nur weil die ein paar in Reserve an Bord haben, meinen immer einige, die könne man ja mitgehen lassen, sei ja nicht so dramatisch.

 

Kein Problem, ich nehme dann auch nächstes Mal bei einer EInladung aus der Wohnung eines Bekannten was mit, er hat ja noch ein paar davon...

 

*kopfschüttel*

 

P.S. Ausgenommen sind hier die Leute, die fragen und eine bekommen!

Geschrieben
Ein Bekannter von mir hat vorgestern eine Schwimmweste geklaut und mir tatsächlich angeboten!

Ich überlege, ob ich Anzeige erstatte.

Es ist ein Gewissenskonflikt.

Man sollte sich vor Augen halten, dass die Anzahl der Ersatzwesten an Bord limitiert ist.

Im Fall einer Wasserung, wenn eine fehlt, bedeutet das das Todesurteil für denjenigen, der keine Weste hat. :-(

 

Da er mir berichtet hat, dass (angeblich) er nicht der Einzige war, der eine Weste geklaut hat, habe ich deren Gruppenleiter (war eine Gruppenreise, bei der ich mich um Flüge gekümmert hatte, selber leider nicht mit konnte) informiert, was vorgefallen ist und er wird es beim Nachtreffen ansprechen.

 

Die Höhe der Strafe? Kann ich nicht sagen.

 

Nach §315a Abs.1 Nr.2 StGB ist eine Gefängnisstrafe von 2 bis 5 Jahren möglich, oder eine Geldstrafe.

 

Ich würde dem Gruppenleiter eine Frist zum Handeln setzen.

Aber das wäre halt mein Vorgehen.

Geschrieben
Mal abgesehen davon dass man ihn nicht nur wegen Diebstahl sondern auch wegen Hehlerei anzeigen könnte.

Sogar noch mehr, da gibt es wohl irgendeinen Paragraphen "Gefährdung des Luftverkehrs" oder so.

Den gibts:

§ 315a

Gefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder infolge geistiger oder körperlicher Mängel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt

 

und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet.

 

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.

 

(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1

1. die Gefahr fahrlässig verursacht oder

2. fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Aber wohl kaum zutreffend.

Geschrieben

Wie schon oben gesagt, it der Wichtge Teil des §315a Abs.1 Nr.2 StGB.

Also der hier:

 

2. als Führer eines solchen Fahrzeugs oder

als sonst für die Sicherheit Verantwortlicher durch grob pflichtwidriges Verhalten gegen Rechtsvorschriften zur Sicherung des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs verstößt

Geschrieben

und zudem wird eine konkrete Gefaehrung verlangt ... nach dem CH StGB jedenfalls.

 

Aber was solls, dh. ein kurzer Triumph, eine Schrecksekunde beim Passieren der Zollkontrolle und dann verschwindet die Schwimmweste neben dem x-ten overnight kit in irgendeiner Schublade und beim naechsten Wohnungswechsel auf dem Muell - hat sich dies gelohnt ?????

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