MikeFra Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Hallo, ich hätte mal eine Frage an Alle die für eine Airline arbeiten und in den Genuss von ID90 Tickets kommen. Kann mir jemand sagen ob es irgendwo im Internet eine Übersicht gibt wo man sich über diesen geldweten Vorteil der zu versteuern ist, informieren kann ? Ich glaube das ganze beruht ja auf die Kilometer die man abfliegt oder? Ich hoffe mir kann da mal jemand weiterhelfen.
kinny Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Auch wenn ID90 ja heute meistens bei europäische Airlines zugunsten der Zonentarife Geschichte ist: Der zu versteuernde geldwerte Vorteil ergibt sich aus der Differenz von dem, was man zahlte zu einem Betrag x, ab dem nach Meinung der Steuerbehörden kein Vorteil mehr dadurch besteht, dass man für eine Airline arbeitet. Wie sich x berechnet kann ich Dir nicht sagen, aber mit Kilometern liegt man wahrscheinlich garnicht so schlecht. Auf jeden Fall geht nicht ein, ob man in Y, C oder F reist.
arjay54 Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Auf jeden Fall geht nicht ein, ob man in Y, C oder F reist. Man kann damit mit einem C oder F Ticket den geldwerten Vorteil senken.
MikeFra Geschrieben 9. September 2005 Autor Melden Geschrieben 9. September 2005 mir gehts es im Prinzip darum , wenn ich zum BSP ein ID90 TKT nach HKG kaufen will , wie hoch wäre der geldwerte Vorteil in diesem Fall ?
FRA-T Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Normalerweise hat jede Personalabteilung ein Computer-Programm, welches das genau berechnet.
OA476SYD Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 nachfolgend die aktuell gültigen Formeln. Ergebniss abzüglich des gezahlten Preis für den Flugschein (ohne Steuern/Gebühren) ergibt den geldwerten Vorteil der im Gehalt berücksichtigt wird: ------------------------------------------------------------------ Quelle: http://buhl.valuenet-content.de/portal/new...hp?objid=709855 (Val) Verbilligte oder unentgeltliche Flüge, die Fluggesellschaften ihren Mitarbeitern gewähren, sind als Sachbezug steuerpflichtig. Bewertet wird der geldwerte Vorteil für sog. "Produktflüge" nach der Rabattregelung und für "Stand-by-Flüge" nach Durchschnittswerten, die von der Finanzverwaltung für diesen Zweck festgesetzt werden. Aktuell hat die Finanzverwaltung bekannt gegeben, wie die Durchschnittswerte für die Jahre 2004 bis 2006 zu ermitteln sind (Koordinierter Ländererlass vom 10.12.2003, BStBl. 2003 I S. 748): Bestehen keine Beschränkungen im Reservierungsstatus (d. h. bei Lohnsteuerpauschalierung), können die Flüge in den Jahren 2004 bis 2006 mit folgenden Durchschnittswerten angesetzt werden: Bei einem Flug von - 1 - 1 200 km: 0,11 ./. (0,04 x FKM : 1 200) Euro je Flugkilometer - 1 201 - 2 600 km: 0,07 ./. (0,01 x (FKM - 1 200) : 1 400) Euro je Flugkilometer - 2 601 - 4 000 km: 0,06 ./. (0,02 x (FKM - 2 600) : 1 400) Euro je Flugkilometer - 4 001 - 12 000 km: 0,04 ./. (0,01 x (FKM - 4 000) : 8 000) Euro je Flugkilometer - mehr als 12 000 km: 0,03 Euro je Flugkilometer Beispiel: Der Arbeitnehmer erhält im Jahre 2004 einen Freiflug Frankfurt - Palma de Mallorca und zurück. Die Flugstrecke beträgt insgesamt 2 507 km. Der Flugkilometerwert (FKM) für diesen Flug beträgt: 0,07 ./. (0,01 x (2 507 - 1 200) : 1 400 = 0,06066 EUR/FKM. Der Wert dieses Fluges beträgt: 0,06066 EUR/FKM x 2 507 km = 152,07 EUR
kinny Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 @arjay Genau das habe ich doch beschrieben. Der geldwerte Vorteil ist die Differenz zwischen dem was man bezahlt und einem Betrag x, in dessen kalkulation nicht eingeht in welcher Klasse man reist. Logische Folge ist wohl, das wenn man C oder F wählt und dafür mehr zahlt diese Differenz kleiner oder Null ist, daher sinkt der geldwerte Vorteil.
Crewlounge Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 So ist, vereinfacht kann man auch sagen: Je teurer das Ticket (klassenbedingt), desto geringer der GwV. Ein Ecoticket rechnet sich je nach Steuerklasse kaum noch, da die einen sehr hohen GwV haben. Seltsamerweise versteuert man aber auch einen anderen GwV, wenn man den Flug als R1 (Jahresurlaubsflug) anstatt R2 oder R4 antritt Die Logik dahinter habe ich auch noch nicht durchschaut.
MikeFra Geschrieben 9. September 2005 Autor Melden Geschrieben 9. September 2005 ich danke euch für die zahlreichen antworten , hat mir wirklich weitergeholfen !
arjay54 Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 @arjay Genau das habe ich doch beschrieben. Ich hab' ja auch nix anderes behauptet, wollte diesen Aspekt einfach nur mal herausstreichen, da er aus deinem Statement nicht SO deutlich hervorgegangen ist.
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