Speedy Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Der EU-Generalanwalt hat am Donnerstag in einer Vorabentscheidung entsprechende Regeln der EU-Fluggastverordnung zur Entschädigung von Passagieren bei Streichung oder Verspätung von Flügen für gültig erklärt. Mehrere Interessenverbände der Fluggesellschaften sowie die deutsche Hapag-Lloyd-Express hatten in dieser Sache eine Klärung beantragt, auf die insbesondere Billigflieger dringen. Da sich das EU-Gericht in Luxemburg sich in der Regel der Entscheidung des Generalstaatsanwalts anschließt, ist zu erwarten, dass das Urteil entsprechend ausfällt. Mit dem abschließenden Urteil ist indes erst in einigen Monaten zu rechnen. Die Stellungnahme des EU-Generalsanwalts findet man hier: http://www.curia.eu.int/de/actu/communique.../cp050074de.pdf Weitere Infos sowie erste Reaktion der Fluggesellschaften gibt es in der Meldung von Reuters: http://de.today.reuters.com/news/newsArtic...;archived=False
T@DUS Geschrieben 9. September 2005 Melden Geschrieben 9. September 2005 Hi, hat jemand von Euch denn schon positive Erfahrungen mit dieser EU Verordnung gemacht? Durch die ganzen Ausnahmen wie "politische Instabilitaet, nicht zu vereinbarende Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken, unerwartete Flugsicherheitsmängel, Streiks etc." werden die Carrier doch fast immer befreit von der Entschaedigungspflicht. Meine konkreter Fall wurde von der LH auch abgelehnt: Anschlussflug von FRA nach DUS wurde 10 Min. nach geplanter Boardingtime ersatzlos wegen eines technischen Defekts gestrichen. Nächste planmaessige Maschiene waere erst in ca. 4h gegangen und Ersatzflugzeug stand angeblich nicht parat. Trotzdem hat LH mit Begründung, dass bei Flugsicherheitsmangeln keine Haftung besteht, eine Entschädigung verweigert. Die Erstattung des Ticketpreis können Sie angeblich auch nicht durchführen, da es sich um ein M&M Praemienticket handelte, allenfalls Steuern & Gebuehren werde ich wohl bekommen. Unabhängig von der EU Verordnung finde ich das Verhalten von LH auch nicht gerade kulant :( Z.B. haette man mir ja, da Meilen wohl schlecht zu erstatten sind, den nicht genutzten Teil-Flugschein neu ausstellen koennen, damit ich die bezahlte Leistung zu einem spaeteren zeitpunkt in Anspruch nehmen kann... Thorsten
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