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Reiserücktritt - Möglichkeiten?


kingair9

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aufgrund einer Erkrankung meiner Freundin mußten wir unseren Sommerurlaub 2005 leider stornieren.

 

Geplanter Reiseantritt war der 29.08.05, storniert (Datum der Stornierungsbestätigung) haben wir am 09.08.05. Der hierfür relevante Paragraph der AGB des Anbieters ist:

 

Unser pauschalierter Anspruch auf Rücktrittsgebühren für Ferienwohnungen und Ferienhäuser beträgt in der Regel:

– bis 61 Tage vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises,

– ab 60. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises,

– ab 34. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80 % des Reisepreises.

 

Wir haben 20 Tage vorher storniert, also 80% des Reisepreises. So weit okay. Allerdings heißt es dort auch:

 

Gelingt es INTER CHALET, einen anderen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 10 % des Reisepreises berechnet.
(Kein aus dem Zusammenhang gerissener Auszug sondern der komplette Teil!)

 

Am 22.08.05 haben Bekannte von uns (die erst jetzt vonunserer Stornierung gehört hatten) bei Interchalet angefragt, ob sie die Wohnung nicht für genau den Zeitraum, den wir gebucht und storniert hatten, buchen können aber Interchalets Aussage war, daß die Wohnung bereits wieder vermietet sei (ist auch schriftlich zu belegen).

 

Jetzt erfahren wir, daß Interchalet diese Wohnung gar nicth vermietet hat sondern an den Eigentümer zurück gegeben hat, der diese dann vermietete, ohne daß Interchalet etwas hatte. Interchalet weigert sich jetzt, uns die Differenz von 80% zu 10% des Reisepreises zu erstatten mit der Begründung, SIE (Interchalet) hätten die Wohnung ja gar nicht neu vermietet sondern der Eigentümer und daher müßten wir die 80% zahlen... Die Logik sehe ich ja noch irgendwie ein (wenn ich mich bemühe) aber das steht so in den AGB nicht drin und die AGB sollten doch wohl das sein, was gilt, oder?

 

Hat jemand von unseren Reisebüro-Leuten so etwas schon einmal gehabt? Und wenn ich dagegen evt. angehen will, kann mir da ggf. vorher die Verbraucherzentrale einen Rat geben, bevor ich evt. zum Anwalt gehe?

Geschrieben

Sowas habe ich auch noch nie gehabt, ist ja fast so verzwickt wie unser Wahlergebnis :-) .

 

Grundsätzlich ists oft so, dass Veranstalter ne gute Woche vor Termin ihre Kontingente zurückgeben. Wäre natürlich auch alles kein Thema gewesen wenn du direkt bei Stornierung die Ersatzperson gestellt hättest, dann sind es normalerweise noch nichtmal 10%, sondern 25-30€. Nützt dir jetzt natürlich auch nix, ich kann dir da leider auch nicht wirklich weiterhelfen.

Geschrieben

So, nu icke!

 

Wir hatten mal ne Buchung auf Anfrage bei Neckermann Deutschland.

 

Stammkunde, daher ohne Unterschrift die verbindliche Anfragebuchung gestartet und dann auch bestätigt bekommen.

Auf einmal wollte der Kunde nichts mehr von seiner Zusage wissen und nahm Abstand von der Reise. Tja , ohne Unterschrift ....

 

Eine Kulanzanfrage bei Neckermann blieb ergebnislos.

Somit versucht, dem Veranstalter nachzuweisen, das ihm geringere Kosten durch den Storno entstanden sind , als er eigentlich gefordert hat.

Also eine Bestätigung vom Hotel eingeholt, die darlegte, das das stornierte Zimmer wider durch den Hotelier verkauft werden konnte und somit dem Veranstalter Neckermann gar kein Schaden entstanden war.

Nicht mal davon liess sich "Unser Vertriebspartner" NECKERMANN beeindrucken und verlangte die vollen Stornokosten.

Tja, somit saniert man sich auch gesund....

 

"Fazit: Die Veranstalter sind Verbrecher!"

zumindestens, wenn sie laut Kleingedrucktem im Recht sind.

 

Sorry, Kingair9, aber ich würds aufm Rechtsweg probieren.

Schliesslich ist dem Vermieter kein Schaden entstanden, den er dem Veranstalter (INTERCHALET) belasten könnte. Somit brauch Interchalet eigentlich nur die geringe Stornosumme zur Deckung seiner Unkosten.

Geschrieben

Tja hätte man eine Reiserücktrittskostenversicherung abgeschlossen, aber daran wollen die Leute meistens sparen. Das mit dem Nachweis ist sehr schwierig und es sind auch schon einige Klagen gescheitert.

Geschrieben
Fazit: Die Veranstalter sind Verbrecher....

 

Bitte nicht anfangen, alles zu pauschalisieren. Klar, das war von den Gelben nicht nett aber ich arbeite auch bei einem Veranstalter(keine Sorge, bei einem anderen) und ich fühle mich nicht als Verbrecher.

 

Ich versuche eigentlich immer, so zu entscheiden, dass beide Parteien damit leben können (auch wenn das einige Büros dann doch anders sehen).

Geschrieben

Sorry, wollte diesen Satz eigentlich in " " setzen, um eine solche Pauschalisierung zu vermeiden.

 

Klar es gibt auch Veranstalter wie eben TUI, die nicht so handeln.

Aber gerade die GELBEN sind in Sachen KULANZ richtige Nieten...

 

Somt nehme ich die Behauptung zurück, um dich nicht zu beleidigen!

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