kraven Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Geschrieben 7. Oktober 2005 Gibt es eine Vorschrift, wie weit Gebäude von einer Landebahn entfernt sein müssen? Bei Roll- zu Landebahnen sind es ja afaik 200 Meter.
D-AGNT Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Geschrieben 7. Oktober 2005 Gibt es eine Vorschrift, wie weit Gebäude von einer Landebahn entfernt sein müssen? Bei Roll- zu Landebahnen sind es ja afaik 200 Meter. Ja, alles Haarklein vorgeschrieben: (Link geloescht, weil pdf defekt.) Achtung: Pdf, 8,8Mb, Englisch, laedt nur langsam. Alternativ kannst du dich auch hier noch weiter umsehen: http://www.casa.gov.au/index.htm mfg, D-AGNT Edit: Mist, habe das Pdf gerade testweise nochmal runtergeladen und dabei festgestellt, dass es kaputt ist. Grr. Alternativ bei Google nach "ICAO Annex 14" suchen; dieses Regelwerk ist bestimmend fuer Planung und Betrieb von Air- und Heliports. Ist in der aktuellen Version leider Kostenpflichtig, aber manchmal findet man aeltere Versionen im Netz, und die wichtigsten Daten aendern sich nicht so schnell.
kraven Geschrieben 7. Oktober 2005 Autor Melden Geschrieben 7. Oktober 2005 Bei mir geht die PDF und die ist genau das, was ich gesucht hab, vielen Dank!
D-AGNT Geschrieben 7. Oktober 2005 Melden Geschrieben 7. Oktober 2005 Bei mir geht die PDF und die ist genau das, was ich gesucht hab, vielen Dank! Dann kommt der direkte Link hier doch nochmal fuer andere Interessierte: www.casa.gov.au/rules/1998casr/139/139mfull.pdf Welche Version vom Reader hast du denn? mfg, D-AGNT
kraven Geschrieben 7. Oktober 2005 Autor Melden Geschrieben 7. Oktober 2005 Hab den Adobe Reader 7.0.
hinzundkunz Geschrieben 10. Oktober 2005 Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 Gibt es eine Vorschrift, wie weit Gebäude von einer Landebahn entfernt sein müssen? Bei Roll- zu Landebahnen sind es ja afaik 200 Meter. wie schon geschrieben..gibt es......ABER..... der Annex 14 der ICAO ist nur die internationale Vorgabe dessen...... In Deutschland kommt die Richtlinie für die Hindernisfreiheit für Start-und Landebahnen mit Instrumentenflugbetrieb (NfL I 328/01) zum tragen..... was also heißen soll......man muß sehen, wie das entsprechende Land die Vorgaben der ICAO umsetzt..... nicht alles wird 1:1 umgesetzt....... zu den Gebäuden...... pauschal kannst du keinen Abstand von Häusern zu Pisten festlegen..... das hängt von der Größe der Bahn, welche Anflüge, welche Flieger verkehren dort........und natürlich..wie hoch ist das Gebäude.... Diese Informationen schmeißt man in einen Topf und heraus kommen verschiedene Flächensysteme, die freizuhalten sind...... noch fragen....dann los! Grüße
hinzundkunz Geschrieben 10. Oktober 2005 Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 Gibt es eine Vorschrift, wie weit Gebäude von einer Landebahn entfernt sein müssen? Bei Roll- zu Landebahnen sind es ja afaik 200 Meter. Ja, alles Haarklein vorgeschrieben: (Link geloescht, weil pdf defekt.) Achtung: Pdf, 8,8Mb, Englisch, laedt nur langsam. Alternativ kannst du dich auch hier noch weiter umsehen: http://www.casa.gov.au/index.htm mfg, D-AGNT Edit: Mist, habe das Pdf gerade testweise nochmal runtergeladen und dabei festgestellt, dass es kaputt ist. Grr. Alternativ bei Google nach "ICAO Annex 14" suchen; dieses Regelwerk ist bestimmend fuer Planung und Betrieb von Air- und Heliports. Ist in der aktuellen Version leider Kostenpflichtig, aber manchmal findet man aeltere Versionen im Netz, und die wichtigsten Daten aendern sich nicht so schnell. Das meinte ich mit der vorherigen Nachricht.... Annex 14 ist nicht bestimmend ...sondern immer die nationalen Richtlinien... und noch eine kleine Korrektur........mit dem Betrieb hat Annex 14 nichts zu tun.... Grüße
D-AGNT Geschrieben 10. Oktober 2005 Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 Annex 14 ist nicht bestimmend ...sondern immer die nationalen Richtlinien... Kann man sich die Richtlinien fuer D-land irgendwo ansehen? Edit: (jetzt antworte ich mir schon selber...) Google! und noch eine kleine Korrektur........mit dem Betrieb hat Annex 14 nichts zu tun. Stimmt, habe ich verwechselt. gruss, D-AGNT
hinzundkunz Geschrieben 10. Oktober 2005 Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 @D-AGNT notfalls schicke ich dir eine Version per mail...... Grüße
kraven Geschrieben 10. Oktober 2005 Autor Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 Sehe ich das also richtig, dass 300m Abstand zwischen einer Landebahn und einem Gebäude sein muss? Wenn das so ist, dürfte auf dem jetzigen Airportgelände in FRA sogar ein Parallelbahnsystem mit parallelen Anflügen möglich sein.
hinzundkunz Geschrieben 10. Oktober 2005 Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 Sehe ich das also richtig, dass 300m Abstand zwischen einer Landebahn und einem Gebäude sein muss?Wenn das so ist, dürfte auf dem jetzigen Airportgelände in FRA sogar ein Parallelbahnsystem mit parallelen Anflügen möglich sein. das siehst du falsch..... erstens ist der abstand nicht so einfach zu bestimmen.... fangen wir seitlich an..... 150 Streifen seitlich, dann beginn der seitl. übergangsfläche von 1:7 ein 10 m hohes gebäude muß also min. 220 m seitlich stehen, um nicht die Hindernisflächen zu durchdringen..... bei 300 m seitlich der centerline kann das gebäude 21,43 m hoch sein...... vor und hinter den bahnen liegen die an- und abflugflächen mit einer neigung von 1:50 .....sie beginnen 60 nach ende der bahn, bzw. 60 m vor schwelle...... sprich ein haus vor einer schwelle, mit einer höhe von 10 m, darf max bei 560 m entfernung zur schwelle auftauchen.... zweitens.....mit Parallelanflügen auf ein Bahnsystem hat das überhaupt nichts zu tun..... Grüße
kraven Geschrieben 10. Oktober 2005 Autor Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 Oh, ziemlich kompliziert... Wieso hat das nichts mit den Parallelanflügen zu tun? Klar, es gibt die 26, aber normalerweise müssen die doch dafür 1,3km entfernt sein?
hinzundkunz Geschrieben 10. Oktober 2005 Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 ich verstehe nicht den Zusammenhang zwischen einem Abstand Gebäude und der möglichkeit von parallelen anflügen...... wie kommst du auf 1,3 km ???
kraven Geschrieben 10. Oktober 2005 Autor Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 Hups, sollte 1,03km heißen. Steht oben in dem ICAO Annex drin unter Punkt 6.2.5.2. Where parallel instrument runways are intended for simultaneous use, theminimum distance between the runway centrelines must not be less than: (a) for independent parallel approaches — 1,035 m;
hinzundkunz Geschrieben 10. Oktober 2005 Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 du hast einen alten Annex.... aktuell version vom Juli 2004 4. Auflage..... Punkt 3.1.11 deine 1035 m für independent parallel approaches.... stimmt..... aber was hat das mit abständen von Gebäuden zur bahn zu tun????
kraven Geschrieben 10. Oktober 2005 Autor Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 Meine Idee war, die beiden Bahnen auseinander zu ziehen, damit die 1035m erreicht werden. Ich muss mir mal im Stadtplanungsamt die genauen Karten anschauen und rechnen, ob das wirklich funktioniert.
hinzundkunz Geschrieben 10. Oktober 2005 Melden Geschrieben 10. Oktober 2005 jetzt habe ich den zusammenhang verstanden......die bahnen auseinander... im Prinzip eine gute Idee, leider nicht durchführbar... da der platz erstens nicht reicht....absolut nicht....... wenn ich hier auf der arbeit kurz nur über das layout von EDDF schaue..... ist es ein ding der unmöglichkeit...... grüße (Birger, bitte keine antwort, in deiner welt geht es selbstverständlich......wird an allen großen plätzen der welt so gemacht....ich weiß ich weiß)
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