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Reisepassverlust im Ausland


PHL

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Geschrieben

Folgende Geschichte:

 

Ein Bekannter von einem Freund von mir aus Canada war vor einiger Zeit in Südamerika im Urlaub. Wie es halt so passiert ist, hat er seinen Reisepass verloren und hat dies bei der kanadischen Botschaft in Santiago/Chile gemeldet. Die haben ihm dann gleich einen neuen regulären Reisepass ausgestellt, der weltweit ohne Einschränkungen gilt.

Unter Issued at steht halt jetzt Santiago, Chile worauf er auch unheimlich stolz ist.

Weil dies meinem Freund nun so taugt und sein Pass bald abläuft will er das nun auch versuchen, bei seinem nächsten Europabesuch seinen Pass absichtlich verlieren oder zerstören um dann unter Issued at einfach Berlin, Vienna oder Bern stehen zu haben. (weiß nicht ob Generalkonsulate das auch ausstellen)

 

Nun meine Frage ob sich mit so einem Prozedere hier jemand auskennt und weiß ob man dann wirklich in Europa einen neuen vollwertigen Reisepass ausgestellt bekommt?

 

Da es mich auch interessiert hat wie so ein Fall mit deutschem Reisepassverlust im Ausland gehandhabt wird hab ich mal rumgesucht. Jedoch steht überall, daß man nur einen vorläufigen ausgestellt bekommt und dann bei der Rückkehr nach D seinen richtigen beantragen muß.

 

Weiß da von euch jemand wie die Sache da bei einem deutschen Staatsbürger aussieht oder ob man da auch Issued in Santiago, Washington, Tokio, Canberra usw. bekommen kann?

Geschrieben
Weil dies meinem Freund nun so taugt und sein Pass bald abläuft will er das nun auch versuchen, bei seinem nächsten Europabesuch seinen Pass absichtlich verlieren oder zerstören um dann unter Issued at einfach Berlin, Vienna oder Bern stehen zu haben. (weiß nicht ob Generalkonsulate das auch ausstellen)

 

Wie bescheuert ist das denn? Ich hoffe echt, dass solche Typen mit so einer Tour mächtig auf die Nase fallen.

Geschrieben

Zu dem ersten Thema sag ich nichts mehr, das haben mir meine Vorredner schon trefflich abgenommen.

 

Die zweite Frage, die nach dem Procedere bei Passverlust eines Deutschen, ist valide genug, sie einer ernsthaften Antwort zu wuerdigen:

 

Die Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate (nicht aber die Honorarkonsuln) stellen einen "Reiseausweis als Passersatz zur Rueckkehr in die Bundesrepublik Deutschland" aus. Dieser gilt, wie der Name schon nahelegt, ausschliesslich fuer die einmalige, sofortige und direkte Rueckkehr nach Deutschland.

 

Wenn die Zeit dafuer ausreicht, ist auch die Ausstellung von Paessen moeglich, wobei in dem Fall die Heimatgemeinde des Betroffenen ihr Einvernehmen erteilen muss. Im Regelfall wird dabei dann ein vorlaeufiger Pass herauskommen (Ausstellung sofort vor Ort, sobald die Zustimmung der Gemeinde vorliegt).

 

Wenn der Antragsteller lange genug im Lande bleibt, kann auch ein normaler zehn- bzw. fuenfjaehriger Pass ausgestellt werden. Das laeuft dann aber natuerlich ueber die Bundesdruckerei und dauert entsprechend. Neben der normalen Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen kommt noch die Kurierlaufzeit hinzu (kann bei unguenstigen Terminen bis zu zwei Wochen je Richtung sein).

Als ausstellende Behoerde wird dann in der Tat "Botschaft/Generalkonsulat/Konsulat der Bundesrepublik Deutschland in XY" eingetragen.

 

Richtig uebel wird es erst, wenn man den Pass in einem Land verliert, wo es keine Botschaft gibt. Da kommt dann noch das Erschwernis hinzu, dass die entsprechende zustaendige andere Botschaft den Fall aus der Ferne bearbeiten muss. Beispiel: Belize liegt im Konsularbezirk der Botschaft Kingston (Jamaika).

Geschrieben

Daß dies nun keine Aktion ist, die ich gutheiße ist ja wohl auch klar, aber jeder wie er will. Brauch jetzt aber keine 30 Beiträge wo nur gepostet wird wie sinnlos die Aktion ist.

Erhoffe mir eher hilfreiche Beiträge wie von Sickbag.

Geschrieben

Ist denn der explizite Hinweis, der Herr solle doch keine illegalen Handlungen mit einem Reisedokument durchführen (Sickbag als Jurist kennt sicherlich einen passenden Fachbegriff) nicht guter Ratschlag genug?

Geschrieben
Ist denn der explizite Hinweis, der Herr solle doch keine illegalen Handlungen mit einem Reisedokument durchführen...nicht guter Ratschlag genug?

 

Hab in den ersten 3 Posts den genannten Ratschlag nicht finden können.

Geschrieben
Die Botschaften, Generalkonsulate und Konsulate (nicht aber die Honorarkonsuln) stellen einen "Reiseausweis als Passersatz zur Rueckkehr in die Bundesrepublik Deutschland" aus. Dieser gilt, wie der Name schon nahelegt, ausschliesslich fuer die einmalige, sofortige und direkte Rueckkehr nach Deutschland.

 

Auch ich will mich trotz Kopfschütteln doch noch mal zu einer ernsthaften Antwort hinreißen lassen:

 

Viele Länder haben noch Reisepässe, die einfach auf Papier mit aufgeklebtem oder eingetackertem Foto sind bzw. wo die Seit einfach nur laminiert wird. Soweit ich weiß, gehören z.B. Kanada, UK und USA dazu. Aus diesem Grunde kann in den Botschaften etc. auch ein richtiger Paß hergestellt werden.

 

Bei dem deutschen (EU?) System geht das technisch nicht, man bekommt daher so etwas wie früher der grüne Paß noch war und der gilt nur noch für die Rückreise oder mit Glück für das eine oder andere Land, die die das druchgehen lassen.

Geschrieben

die USA machen das jetzt auch nicht mehr. War auch nicht selten problematisch an den Grenzen, weil die Grenzer oftmals die HANDGESCHRIEBENE Passnummer nicht entziffern konnten. Ansonsten ist die Passnummer auch noch per Lochdrucker in den Umschlag getackert, was aber auch nicht so doll lesbar ist und die üblichen Verwechslungen wie Z oder 7 oder 2 an der Tagesordnung sind (sind ungefähr so gut lesbar wie die Codes von den Airberlin-Gutscheinen auf den rafaello packungen...)

Gruß

m

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