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airliners.de

Rückerstattung Steuern Gebühren LH


friedo

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Geschrieben

Als bisher nur regelmäßiger Leser des Forums habe ich hier einmal 2 Fragen an die LH Profis.

 

Vor kurzem musste ich einen innerdeutschen Rückflug bei LH verfallen lassen und fragte an, wie es denn mit der Rückerstattung von Steuern und Gebühren wäre. Daraufhin bekam ich folgende Antwort:

 

"Sie haben Ihr Dokument zur Gutschrift der Steuern und Gebühren eingereicht. Der gezahlte Flugpreis ist gültig für die im Flugschein eingetragenen Reisedaten und Strecken. Wird eine Veränderung des Abflugorts, die Ausnutzung der Flugcoupons in veränderter Reihenfolge oder die Reise nicht vollständig durchgeführt, zieht dies im Erstattungsfall eine Neuberechnung des Flugscheines nach sich. In Ihrem Fall ergibt sich bei der Neuberechnung der tatsächlich geflogenen Strecke(n) ein höherer Flugpreis als der von Ihnen gezahlte. Wir gehen davon aus, dass Sie unter diesem Aspekt an einer anteiligen Erstattung der Steuern und Gebühren in Höhe von 35,96 € nicht interessiert sind, da wir Sie in diesem Fall gleichzeitig mit der errechneten Flugpreisdifferenz von 219,00 € belasten müssen."

 

Ist denn diese Aussage rechtskonform mit der Bestimmung zur Erstattung der Steuern und Gebühren? Und gab es denn nicht auch zu dem Teil mit der Ausnutzung der Coupons in veränderter oder unvollständiger Reihenfolge ein Gerichtsurteil, nachdem dies erlaubt sein muß? Danke für Eure Hilfe zu meinem ersten Beitrag

Geschrieben

Es gibt ein Urteil, das erlaubt z.B einen Coupon verfallen zu lassen und eine Neuberechnung des Flugpreises verbietet.

 

Nur ist dieses Urteil, soweit ich weiss, noch nicht in der letzten Instanz

bestätigt.

 

Du wirst vermutlich LH auf die Rückzahlung der Steuern verklagen müssen.

Gewinnst du diesen Rechtstreit und LH gewinnt den o.g Prozess

hast du mit Zitronen gehandelt.

Geschrieben

Das Amtsgerichtsurteil ist rechtskräftig, ähnliche Fälle hat LH danach durch Anerkenntnis erledigt. LH ist offensichtlich nicht an einer höhergerichtlichen Rechtsprechung mit der einhergehenden Publizität interessiert...

Geschrieben

Aber das Urteil ist ja wahrscheinlich nicht anwendbar auf die Erstattung für Steuern und Gebühren für eine Teilstrecke. Gibt es denn für den Fall auch irgendeine Rechtsprechung oder Vorschrift?

Geschrieben

Einfach verklagen*, am besten an einem voellig unzustaendigen Amtsgericht in der Pampa (wichtig: Kein Flughafen in der Naehe!). Unter 100 EUR wird da mit Sicherheit keiner von den Hansens aufkreuzen und schwupps, hast Du ein Versaeumnisurteil.

 

Was dann aber mit zukuenftigen Briefen an die Customer-Service-Abteilung passiert (vor allem, wenn sie in irgendeiner Form um Kulanz bitten), kannst Du Dir denken ;-)

 

 

* Wobei, mir persoenlich waer das ja zu doof, eine Klage wegen paarndreissig Euro einzureichen...

Geschrieben

Mir gehts hier auch gar nicht darum groß eine Klage einzureichen. Ichwürd einfach nur gern wissen ob es für die Rückerstattung irgendwelche rechtlichen Grundlagen gibt und LH diese "eigentlich" erstatten müsste. Und vielleicht so ein Schreiben nur abschickt in der Hoffnung, der meldet sich jetzt nicht mehr.

Geschrieben

Es geht bei diesem Fall um zwei Dinge,

 

a.)Erstattung der Steuern

 

b.)nicht abfliegen des Flugscheines laut den AGB derLH.

 

LH ist ja bereit dir die Steuern zu erstatten.Nur behält sich LH vor, laut ihren AGB dann den Flugpreis neu zu berechnen.

 

Diese AGB sind die Rechtsgrundlage auf die sich LH beruft.

 

Falls Lh nicht einsichtig ist, musst du vor Gericht klären lassen ob diese AGB rechtens sind.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hole diesen alten thread nochmal hoch anstatt einen neuen zu öffnen:

 

Wie sieht es denn aus, wenn man ALLE Streckenabschnitte verfallen läßt? Ich weiß jetzt schon, daß ich am 10.-12.12. aus beruflichen Gründen nicht CGN-MUC-CGN mit LH fliegen kann sondern beide Segmente verfallen.

 

Sind immerhin EUR 74 Steuern und Gebühren.

 

Weiß jemand konkret, wo ich das nach dem 12.12. einreichen kann?

 

Danke für Eure Tipps...

Geschrieben

kannst es auch jetzt schon stornieren. wenn du es direkt bei lh gebucht hast schicken die neuerdings auch eine richtige rechnung über den flugpreis der einbehalten wird

Geschrieben

Du kannst Dir die Steuern nur für komplett nicht genutzte Tickte erstatten lassen, angeflogene Ticket werden generell nicht erstattet auch keine Tax.

Es sein dann du hast ein Full Y oder C Ticket, aber ich tippe wohl eher auch E oder T-Klasse. Manche Leute kommen hier echt auf Ideen, teile des Tickets verfallen lassen, kaum was bezahlen aber ne Airline verklagen wollen wegen Tax. Nehmt es doch einfach so hin wenn Ihr teile eines Tix verfallen lasst, wars das einfach.

 

In diesem Sinne schönen Abend

Geschrieben

Man sollte auch einfach mal den Verwaltungsaufwand dahinter sehen und die Kosten. Wenn das dann wieder auf die Tickets umgelegt, ist das geschrei auch wieder gross weil die Tix teurer werden. Vielleicht sollte man das einfach mal sehen, sollte mal den Vorschlag machen auch wie bei einigen LCC´s Gebühren dafür zu nehmen.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Dort, wo du es gebucht hast!

 

Hole den thread jetzt noch mal hoch, da ich nach sabos Antwort auf der Buchungsseite von LH und auch unter "meine Buchungen" im LogIn Bereich gesucht habe aber dort nichts finden kann.

 

Weiß jemand, wie ich bei LH ein übers Internet gebuchtes und KOMPLETT unbenutztes Ticket (nicht nur einzelnes Segment) zum refund von taxes einreichen kann?

 

Konkrete Email-Adresse o.ä.?

 

Danke im Voraus!

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