Zum Inhalt springen
airliners.de

Geldstrafe für Lufthansa in Venezuela


D-AIRX

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Bin mir nicht sicher, ob wir das hier schon hatten, weil es fast 2 Wochen her ist; bitte dann löschen. Danke.

 

 

 

Geldstrafe für Lufthansa in Venezuela

05. Nov 2005 09:36

 

 

Die venezolanischen Behörden haben gegen die Lufthansa eine Geldstrafe von umgerechnet rund 11.000 Euro verhängt. Die Fluggesellschaft soll illegal Waffen gelagert haben.

 

 

 

Wegen unerlaubter Lagerung von Waffen und Militärgerät der kolumbianischen Streitkräfte fordert die venezolanische Steuerbehörde von der örtlichen Niederlassung der Lufthansa |LHA 11,48 0,70%| umrechnet 11.480 Euro Strafe.

 

Nach Angaben der Behörde waren in einem Lufthansa-Hangar auf dem Flughafen von Caracas im Juni 15 Flaschen Nitrogen für Raketenwerfer sowie 15 Lenkraketen beschlagnahmt worden.

 

Das Gerät sei der venezolanischen Armee nicht gemeldet worden, hieß es. Darüber hinaus habe die Lufthansa nicht mitgeteilt, dass das Material von Bogota zur Reparatur in die israelischen Städte Haifa und Tel Aviv transportiert werden sollte. Der Manager der Lagerhalle wurde festgenommen.

 

Die kolumbianische Luftwaffe erklärte anschließend, das Gerät gehöre ihr. Es habe zur Wartung an einen Waffenhersteller in Israel geschickt werden sollen und stelle kein Sicherheitsrisiko dar. Vertreter der Lufthansa in Venezuela waren zunächst nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. (nz)

Quelle: http://www.netzeitung.de/wirtschaft/366272.html

Geschrieben

Also wenn der Versender (die Kolumbianer) die Fracht falsch deklariert haben, kann doch die Lufthansa nichts dafür. Gerade Lufthansa nimmt es sehr genau mit Transporten mit Gefahrengut und sonstige sensibler Ware.

 

Ich weis nicht warum das nun wieder aktuell ist, denn es ereignete sich vor ca. 5 Monaten.

Geschrieben

Da werden in einer de-fakto Diktatur Streitereien mit dem Nachbarn auf Kosten Dritter ausgetragen. Die Strafe und die Verhaftung des Cargo Managers sind ein Skandal und wären in einem Rechtstaat so nicht möglich.

 

Der Frachtführer muss zwar wissen was er befördert, er muss sich aber auch darauf verlaqssen können, was der Besitzer der Ware bzw. sein Spediteur ihm deklarieren. Der Vorwurf,LH hätte die Fracht nicht an die Behölrden gemeldet ist ein Schmarrn. Jede Sendung wird zum Export den jeweiligen Zollbehörden gestellt. Wenn der Zollstempel auf dem AWB ist, ist für den Frachtführer die Sendung legal. Eine Sendung aus Kolumbien zum Weitertransport nach Israel über Deutschland kommt als Transit ware entweder per Flugzeug und ist dann manifestiert, oder als Zollware per LKW. In beiden Fällen ist eine Zollamtliche Überwachung mit Gestellung gewährleistet, geht überhaupt nicht anders. Damit ist die Sorgfaltspflicht des Frachtführers gewahrt. Period. Wenn die Behörden dann noch Frage haben oder die Ware beschlagnahmen oder was auch immer wird LH kooperativ sein.

 

Früher war Venezuela mal ein Rechtsstaat, heute ist es das Privateigentum eines Hijo de Puta. LH bleint in solchen Fällen nichts anderes übrig, die Strafe zu zahlem. Man will ja weiterhin CCS bedienen.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...