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Gepäckstücke Germanwings


Scycser

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Geschrieben

Hi!

 

Habe eine wohl etwas komische Frage. Ist es möglich bei Germanwings 2 Gepäckstücke aufzugeben, wenn man allein reist oder gibt es da eine Begrenzung auf ein Stück pro Person? Bin bisher noch nie alleine mit 2 Gepäckstücken geflogen und hab deshalb keine ahnung ob das geht. Die teure Hotline von Germanwings will ich eigentlich nicht anrufen. :)

Geschrieben

also.. die Antwort ist jetzt nicht german wingsspezifisch, ich hab aber auch noch nie was Gegenteiliges gehört oder gelesen. Es geht nur ums Gewicht. Ob Du ein, zwei oder drei Taschen mitbringst ist schnurzegal...

 

In den Germanwings ABBs steht auch nix anderes als das...

 

Artikel 8: Gepäck

8.1 Erlaubtes Freigepäck

 

 

Die Beförderung Ihres Gepäcks ist mit dem Flugpreis abgegolten, soweit es unsere Bedingungen für Freigepäck erfüllt. Als Freigepäck gilt

 

8.1.1 aufgegebenes Gepäck in Reisekoffern oder ähnlichen kompakten Behältnissen bis zu einem Maximalgewicht von 20 kg pro Fluggast. Kleinstkinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf diese Freigepäckmeng.

 

8.1.2 nicht aufgegebenes Gepäck, welches Sie als Handgepäck in die Flugzeugkabine mitnehmen und uns als solches beim Einchecken vorgezeigt haben, bis zu einem Maximalgewicht von 8 kg und einer Maximalgröße von 55 x 40 x 20 cm.

 

8.1.3 Das Gepäck von Dritten darf nicht als eigenes erklärt und als erlaubtes Freigepäck oder Übergepäck zur Beförderung eingecheckt werden.

 

8.2 Übergepäck

 

 

8.2.1 Gepäck, welches aufgrund seines Gewichts, seiner Sperrigkeit oder sonstiger Erschwernisse bei der Beförderung nicht als Freigepäck gilt, ist Übergepäck und kann nur gegen ein zusätzliches Entgelt befördert werden.

 

8.2.2 Ein Anspruch auf die Beförderung von Übergepäck besteht nicht. In der Regel werden wir jedoch im Rahmen unser Kapazitäten Übergepäck bis zu einem Maximalgewicht von 50 kg pro Fluggast akzeptieren. Im Einzelfall ist eine vorherige Absprache mit uns erforderlich.

 

8.2.3 Die Höhe des Entgeltes für Übergepäck entnehmen Sie bitte unserer Entgeltordnung (Artikel 17) oder erfragen Sie über unser Call-Center oder an unseren Abfertigungsschaltern. Maßgeblich sind stets die am Tag des jeweiligen Fluges veröffentlichten Entgelte.

 

8.3 Luftfracht

 

 

Auf unseren Flügen befördern wir keine Luftfracht. Gepäck kann daher ausschließlich als Handgepäck oder aufgegebenes Gepäck zusammen mit einem Fluggast befördert werden.

 

8.4 Gegenstände, die nicht als Gepäck angenommen werden

 

8.4.1 Ihr Gepäck darf nicht enthalten:

 

8.4.1.1 Gegenstände, die das Flugzeug, Personen oder Eigentum an Bord zu gefährden geeignet sind. Diese sind im Einzelnen festgelegt in den „technischen Anweisungen für den sicheren Flugtransport von Gefahrengütern“ der International Civil Aviation Organisation (ICAO), in den „Bestimmungen für Gefahrengütern“ der International Air Transport Association (IATA). Insbesondere gilt das für

 

* Gasflaschen, tiefgefrorene brennbare, nicht brennbare und giftige Gase wie Butan, Sauerstoff und Propan, einschließlich Butangas, Campinggas und Lötlampen,

* CS- und Pfeffersprays sowie alle Sprays, die den Bewegungsablauf oder das Handeln beeinflussen,

* brennbare Flüssigkeiten und Festkörper etwa für Anzünder oder Heizgeräte sowie Farbe und Streichhölzer,

* Gifte wie Insektizide, Unkrautvernichter, Arsen und Zyanid,

* radioaktives Material, oxidierende Materialien und organische Peroxide wie Bleichmittel und Glasfaserreparaturkästen,

* Infektiöse Substanzen wie Bakterien und Viren,

* Ätzende Substanzen wie Quecksilber, Säuren, alkalische Stoffe und Nasszellen.

 

Bitte beachten Sie, dass Streichhölzer und Feuerzeuge nur im Handgepäck und nur in zum persönlichen Gebrauch üblichen Mengen, nicht aber im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden dürfen.

 

Wenn Sie nicht sicher sind, welche Gegenstände Sie mitnehmen dürfen, rufen Sie uns an oder fragen Sie am Check-in-Schalter.

 

8.4.1.2 Gegenstände, deren Beförderung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anweisungen eines Staates, der über- oder angeflogen wird, verboten ist.

 

8.4.1.3 Gegenstände, die von uns berechtigterweise als zur Beförderung in dem verwendeten Flugzeugtyp ungeeignet erachtet werden, weil sie gefährlich, aufgrund ihres Gewichts, Geruchs oder Inhaltes, ihrer Größe oder Form oder sonst der Art nach unsicher, zerbrechlich oder verderblich sind oder die Bequemlichkeit anderer Fluggäste unzumutbar beeinträchtigen.

 

8.4.1.4 Feuerwaffen und Sprengstoff, Handwaffen, automatische Waffen, Munition einschließlich Platzpatronen, Pistolenaufsätze, Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchkanister und Knallkörper.

 

8.4.2 Feuerwaffen für Sport- und Wettbewerbszwecke und maximal 5 kg Munition dürfen im aufgegebenen Gepäck mitgenommen werden, wenn sie beim Einchecken deklariert werden und ordnungsgemäß verpackt sind. Maßgeblich sind die in Artikel 8.4.1.1 bezeichneten Bestimmungen der ICAO und IATA. In diesem Fall gelten besondere Check-In-Zeiten, die Sie im Bedarfsfall bitte vorher bei uns erfragen wollen.

 

8.4.3 Waffen, wie antike Schusswaffen, Schwerter, Messer und ähnliche Gegenstände können nach unserem Ermessen als aufgegebenes Gepäck angenommen werden. Sie sind jedoch nicht in der Kabine des Flugzeugs erlaubt.

 

8.4.4 Ihr aufgegebenes Gepäck darf kein Geld, Schmuck, kostbare Metalle, Computer, persönliche elektronische Geräte, begebbare Papiere, Wertpapiere oder andere Wertsachen, Schlüssel, Medikamente, Geschäftsunterlagen, Pässe oder andere Kennkarten und Ausweise enthalten.

 

8.4.5 Wir befördern keine Rollstühle mit nicht versiegelten oder auslaufbaren Batterien, zusätzlichen Sauerstoff für den persönlichen Gebrauch, Tragen, Stubenkinderwagen oder Motoren.

 

8.5 Das Recht, Gepäck abzulehnen

 

 

8.5.1 Unter Berücksichtigung der Ausnahmen in Artikel 8.4.2 und 8.4.3 werden wir die Beförderung oder Weiterbeförderung der in Artikel 8.4 beschriebenen Gegenstände verweigern.

 

8.5.2 Wir können es ablehnen, Gepäck zu befördern, wenn es unserer berechtigten Meinung nach nicht ordentlich und sicher in geeigneten Behältern verpackt ist. Informationen über Verpackungen und ungeeignete Behälter erteilen wir Ihnen auf Anfrage.

 

8.6 Recht auf Durchsuchung

 

 

Aus Gründen der Flugsicherheit und des Schutzes können wir Sie auffordern, sich durchsuchen und überprüfen und Ihr Gepäck durchsuchen, überprüfen und röntgen zu lassen. Wenn Sie nicht erreichbar sind, kann Ihr Gepäck in Ihrer Abwesenheit durchsucht werden. Dies geschieht, um zu ermitteln, ob Ihr Gepäck einen, in Artikel 8.4.1 beschriebenen Gegenstand, Schusswaffen, Munition oder andere Waffen, die uns nicht gem. Artikel 8.4.2 oder 8.4.3 vorgelegt wurden, enthält. Wenn Sie einer solchen Aufforderung nicht nachkommen, können wir es verweigern, Sie und Ihr Gepäck zu befördern. Falls eine Durchsuchung oder Überprüfung Ihnen Schaden zufügt oder eine Röntgenaufnahme oder Überprüfung Ihr Gepäck beschädigt, sind wir für einen solchen Schaden nur haftbar, wenn wir den Schaden durch schuldhafte Verletzung unserer Pflichten verursacht haben.

 

8.7 Aufgegebenes Gepäck

 

 

8.7.1 Nach Abgabe des Gepäcks, das Sie aufgegeben haben, werden wir dieses verwahren und an jedes Gepäckstück eine Erkennungsmarke anbringen.

 

8.7.2 An jedem aufgegebenen Gepäckstück müssen Ihr Name oder andere persönliche Identifizierungskennzeichen angebracht sein.

 

8.7.3 Aufgegebenes Gepäck wird, wenn möglich, mit demselben Flugzeug wie Sie befördert, es sei denn, dass wir aufgrund der Flugsicherheit, aus Gründen des Schutzes oder aus betrieblichen Gründen beschließen, das Gepäck auf einem alternativen Flug zu befördern.

 

8.8 Handgepäck

 

 

8.8.1 Wenn Ihr Gepäck nicht den in Artikel 8.1.2 festgelegten Anforderungen entspricht, muss es aufgegeben werden. Darüber hinaus ist auch die Mitnahme der folgenden Gegenstände in die Flugzeugkabine untersagt:

 

* Spielzeugwaffen oder Waffenattrappen (Plastik oder Metall)

* Nagelfeilen (Papierfeilen sind gestattet)

* Schleudern

* Tischbesteck

* Messer mit Klingen jeglicher Länge

* Papiermesser

* Rasierklingen

* Werkzeug

* Dartpfeile

* Scheren

* Spritzen

* Stricknadeln

* Sportschläger

* Billard-, Snooker- oder Poolqueues

 

8.8.2 Gegenstände, die nicht für den Transport im Frachtraum geeignet sind (z.B. empfindliche Musikinstrumente) und die nicht den Anforderungen in Artikel 8.1.2 ent-sprechen, werden von uns nur in der Kabine befördert, wenn Sie uns im Voraus benachrichtigen und wir dem stattgegeben haben.

 

8.9 Abgabe und Ausgabe aufgegebenen Gepäcks

 

 

8.9.1 Sie sind aufgefordert:

 

Ihr aufgegebenes Gepäck sobald es möglich ist, am Zielort oder einer Zwischenlandestelle abzuholen. Sollten Sie Ihr Gepäck nicht innerhalb einer angemessenen Zeit abholen, berechnen wir Ihnen eine Aufbewahrungsgebühr nach unseren Tarifen. Wenn Sie nicht binnen drei Monaten Anspruch auf Ihr aufgegebenes Gepäck erheben, können wir es beseitigen, ohne dafür von Ihnen haftbar gemacht zu werden. Wir werden uns jedoch angemessen bemühen, Sie vorher zu benachrichtigen.

 

8.9.2 Wir sind berechtigt, dem Inhaber des Gepäckscheins, falls ausgestellt, und der Gepäckerkennungsmarke das aufgegebene Gepäck ohne weitere Prüfung der Berechtigung auszuhändigen. Es sei denn, uns sind Umstände bekannt, die Zweifel an der Berechtigung des Inhabers zu begründen geeignet sind.

 

8.9.3 Wenn eine Person, die aufgegebenes Gepäck fordert, den Gepäckschein, falls ausgestellt, und die Gepäckerkennungsmarke nicht vorlegen kann, um das Gepäck zu identifizieren, werden wir dieser Person das Gepäck nur dann aushändigen, wenn er oder sie sein Recht auf das Gepäck zu unserer Zufriedenheit nachweisen kann.

 

8.10 Tiere

 

 

Die Beförderung von Tieren ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich. Wir werden die Zustimmung nur für den Transport von Hunden oder Katzen erteilen. Wenn wir die Zustimmung erteilen, werden die Tiere vorbehaltlich der folgenden Bedingungen befördert:

 

8.10.1 Sie müssen sicherstellen, dass die zu befördernden Tiere ordnungsgemäß in dafür vorgesehenen, wasserdichten Transportbehältern untergebracht werden und gültige Gesundheits- und Impfnachweise, Einfuhrerlaubnisse und andere Dokumente vorliegen, die von den Ländern, die zu erreichen sind oder die durchreist werden, gefordert werden. Fehlen diese, werden diese Tiere nicht zur Beförderung angenommen. Eine solche Beförderung kann von zusätzlichen Bedingungen, die Sie auf Anfrage bei uns erhalten, abhängig sein.

 

8.10.2 Wenn wir den Transport von Tieren akzeptiert haben, gehört das Tier mit seinem Transportbehälter und Futter nicht zum Frei-, sondern zum Übergepäck, für das Sie ein besonderes Entgelt nach unserer Entgeltordnung (Artikel 17) zu zahlen haben. Wenn wir den Transport von Tieren akzeptiert haben, können wir diese nur bis zu einem Gesamtgewicht von 8 kg (Tier und Transportbehälter, Maßen max. 25,5 cm x Breite 40 cm x Tiefe 40 cm) ausschließlich in der Kabine befördern.

 

8.10.3 Begleithunde (Blindenhunde), die Fluggäste mit Behinderungen begleiten, werden als zusätzliches Freigepäck unentgeltlich befördert. Fluggäste, die mit einem Begleithund reisen wollen, müssen die Germanwings Reservierungszentrale im Voraus telefonisch unter der Nummer 01805-955 855 davon informieren. Um sicher zu stellen, dass alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden können, müssen Sie außerdem mindestens zwei Stunden vor der geplanten Abflugzeit einchecken. Beachten Sie dazu auch Artikel 7.2.3 (e).

 

8.10.4 Wir sind nicht verantwortlich für ein Tier, dessen Ausfuhr-, Einfuhr- und Gesundheitsbescheinigungen oder andere Dokumente, die notwendig sind für eine Einfuhr oder Durchreise des Tieres in ein Land, einen Staat oder ein Hoheitsgebiet, nicht vollständig sind. Sie und der Fluggast, der das Tier mit sich führt, muss uns für alle Bußgelder, Kosten, Verluste und Verpflichtungen entschädigen, die uns aufgrund einer solchen Unvollständigkeit entstanden sind oder auferlegt wurden.

 

8.11 Beförderung menschlicher Leichname und Organe

Die Beförderung menschlicher Leichname und Leichenteile sowie menschlicher Organe ist auf unseren Flügen nicht gestattet.

 

Gruß, Thomas

Geschrieben

Steht doch da:

 

Artikel 8: Gepäck

8.1 Erlaubtes Freigepäck

 

 

8.1.1 aufgegebenes Gepäck in Reisekoffern oder ähnlichen kompakten Behältnissen bis zu einem Maximalgewicht von 20 kg pro Fluggast. Kleinstkinder unter zwei Jahren haben keinen Anspruch auf diese Freigepäckmeng.

Geschrieben

Ich hatte zwar nie viel Gepäck dabei, mein Eindruck war aber dass 4U zumindest in CGN eher kulant ist. Eine Kanadierin die ich da mal zum Schalter gebracht hatte musste auch bei 21 kg nichts zahlen, und daher denke ich dass mehrere Gepäckstücke kein Problem sein dürften.

 

Wenns geht würde ich immer nur Handgepäck mitnehmen, aber mir ist klar dass das nicht immer machbar ist...

Geschrieben
Eine Kanadierin die ich da mal zum Schalter gebracht hatte musste auch bei 21 kg nichts zahlen,

 

ist halt ne richtige Airline.. also eine wo die Kulanzlinie irgendwo zwischen zwei und fünf Kilo gezogen wird.....

Geschrieben

Nun, also die meisten LCCs sind da gar nicht so schlecht wie ihr Ruf.

Im Sommer sind wir (5Leute) mit EZY nach Riga geflogen. Jeder hatte ein (bezahltes) Fahrrad dabei und dazu noch seine 20kg auf 4-5 Gepäckstücke verteilt (insgesamt warens glaube ich 21 Stücken oder so). War überhaupt kein Problem.

 

Aufm Rückweg wars noch lustiger (mit OV und LH, da OV uns umgebucht hatte): Wieder 20 Stücken aufgegeben für TLL-FRA-TXL. Beim Bordkartenholen in FRA hatte die arme

Dame von LH ordentlich zu tun, die 20 Tagnummern einzutragen... :) Aber es ist sogar alles angekommen.

Geschrieben

Es ist doch eigentlich sehr klar geregelt:

 

Innereuropäisch: "Gewichtskonzept" mit einer gewissen Freigepäckmenge (meistens 20 kg), wobei die Anzahl der Gepäckstücke keine Rolle spielt.

 

Richtung USA, Karibik etc.: "Piece concept", also max. 2 Gepäckstücke, wobei das Gewicht (fast) keine Rolle spielt (OK, die Obergrenze liegt bei 32 kg oder neuerdings teilweise nur noch 23 kg pro Gepäckstück).

 

Ausnahmen gibt es nur wenige. Die DBA hat (oder hatte?) das "Piece concept" auch bei ihren innerdeutschen Flügen. Man kann (oder konnte?) also bis zu 64 kg Akten mitnehmen ;-)

Geschrieben

Hat bei bis zu 5 Kg Übergepäck bis jetzt immer funktioniert:

 

Freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass man, wird der Koffer so nicht angenommen, auf der Stelle den Koffer öffnet und solange Kleidung ins Handgepäck (das sollte dann natürlich nicht schon selbst überfüllt sein) umlädt, bis das Gewicht der Koffer passt.

 

Hat sogar bei FR geklappt ^^.

Geschrieben
Freundlich aber bestimmt darauf hinweisen, dass man, wird der Koffer so nicht angenommen, auf der Stelle den Koffer öffnet und solange Kleidung ins Handgepäck (das sollte dann natürlich nicht schon selbst überfüllt sein) umlädt, bis das Gewicht der Koffer passt..

 

wir bieten das dem Gast sogar ganz von selbst an ala "Mmmh.. wenn sie den Koffer so aufgeben muss ich leider Übergepäck von ihnen kassieren, haben sie nicht noch etwas Platz in Ihrem Handgepäck"...

 

Gruß, Thomas

 

P.S. so langsam begreiffe ich warum unsere Gäste den FMO immer so loben, und erzählen wie nett wir doch sind und, immer wieder gern gehört, "wow.. in Düsseldorf machen die sowas nicht"

Geschrieben
Naja..mit dem Unterschied, dass ich die 5 Kg nachher nicht im Handgepäck, sondern im Koffer habe...

 

was dann bedeutet das der CKI falsche Gewichte in den Computer gegeben hat! Wenn das LBA sowas mitbekommt war es das mit der Zuverlässigkeit und, wie ein LBA Mitarbeiter es einem Kollegen sagte "mit der Einstellung können sie sich bald in das Heer der 5 Mio Arbeitslosen einreihen".

 

Grade wenn es Gast versucht mich zu so einem Verstoss zu bewegen wird man gleich aufmerksam..... wenn der dann auch noch ein Hawaihemd trägt wird man direkt sehr stur und wiegt auch noch das Handgepäck.....

 

Gruß, Thomas

Geschrieben

Meiner Meinung nach ging das automatisch...die Koffer standen immer mit Übergewicht auf dem Band und die Anzeige hat es angezeigt...

 

...auf der anderen Seite...wenn ich den Kram auspacken würde hab ich ihn im Handgepäck und dann wird ja wirklich nur noch pauschal gerechnet und nicht mehr gewogen.

Geschrieben
Meiner Meinung nach ging das automatisch...die Koffer standen immer mit Übergewicht auf dem Band und die Anzeige hat es angezeigt...

 

eintippen muss man das trotzdem von Hand ;-)

 

...auf der anderen Seite...wenn ich den Kram auspacken würde hab ich ihn im Handgepäck und dann wird ja wirklich nur noch pauschal gerechnet und nicht mehr gewogen.

 

weshalb man sich als CKI Mitarbeiter nach einer solchen Aktion ja auch das Handgepäck auf die Waage stellen lässt....

 

Gruß, Thomas

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