Overdrive Geschrieben 5. Januar 2006 Melden Geschrieben 5. Januar 2006 Hallo Leutz ! Ich hab da mal ne Frage bezüglich des mitführens eines Flugfunk Handfunkgerätes im Jumbo. Ist es zulässig oder kann es zu Problemen bei der Sicherheitskontrolle kommen, wenn man ein zugelassenes Flugfunk Handfunkgerät im Handgepäck mitführt ? BZF/AZF mal vorrausgesetzt womit der Besitz/Betrieb erlaubt wäre. Wie sieht es allgemein bei Funkgeräten aus ? Danke für eure mühen. Gruß Overdrive
Liebherr Geschrieben 5. Januar 2006 Melden Geschrieben 5. Januar 2006 Fall 1: du bist im Besitz eines Gerätes, hast die dazu erforderliche Berechtigung(en), dann darfst du es im Handgepäck mitführen, während des Fluges aber ausnahmslos nicht verwenden. Fall 2: du bist im Besitz eines Gerätes, hast keine dazu erforderliche Berechtigung(en), dann kannst du es im Handgepäck mitführen. Falls du aber genauer kontrolliert wirst und die Herrschaften in grün (bzw. blau-grau in Österreich) Batterien im Gerät finden, die auf Funktionstüchtigkeit des Geräts hinweisen, musst du froh sein, ohne große Probleme und Strafen aus dem ganzen herauszukommen. Betrieb im Flieger siehe oben... Beachte: in Großbritannien ist die Benützung von Funkscannern legal, in Deutschland und Österreich nur mit Genehmigung. Dies führt oft zu unangenehmen Konversationen zwischen ausländischen Leuten, bei denen Scanner legal sind, und den Kontrollorganen. Hab' ich mal in München beim Besucherhügel Süd erlebt...
munich Geschrieben 5. Januar 2006 Melden Geschrieben 5. Januar 2006 [...]Fall 2: du bist im Besitz eines Gerätes, hast keine dazu erforderliche Berechtigung(en), dann kannst du es im Handgepäck mitführen. Falls du aber genauer kontrolliert wirst und die Herrschaften in grün (bzw. blau-grau in Österreich) Batterien im Gerät finden, die auf Funktionstüchtigkeit des Geräts hinweisen, musst du froh sein, ohne große Probleme und Strafen aus dem ganzen herauszukommen. [...] Wie kommst Du denn da drauf? Das Gerät ist nur weg, wenn unberechtigterweise Funkverkehr abgehört wird, der nicht für die Allgemeinheit bestimmt ist (also auch Flugfunk). Dann kann es auch noch, je nachdem an welchen Kleinlichkeitskrämer man kommt, auch noch eine Anzeige geben. Ansonsten ist es aber richtig was Du sagst. Ich hatte früher auch mal den Scanner dabei und hab, wie sich das gehört, die Flugbegleiterin vor Benutzung gefragt. Diese wiederum hat im Cockpit nachgefragt und mir ablehnenden Bescheid gegeben. Bei meinem Cockpitbesuch (ihr merkt, es war vor dem 9.11.) hab ich mich dann auch nochmals mit dem Cptn. drüber unterhalten und er machte Sicherheitsbedenken dagegen geltend (ähnlich wie beim Handy). Als ich einwandte, dass es ja kein Sender sei, sagte er dass auch im Scanner irgendwelche elektronischen Bauteile sein könnten, die die Bordelektronik stören könnten. Ob das nun den Tatsachen entsprach - oder ob er nur Bedenken, ähnlich wie der hier auch anwesende Werner Huß hatte, dass bei irgendwelchen ungewöhnlichen Vorkommnissen, diese dann an die Paxe kommen könnten oder ob er es einfach nicht mochte, dass man ihnen im Cockpit halt zuhört, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich glaube aber, da er ansonsten sehr nett war, dass er schon das gesagt hatte, was ihn zu Bedenken veranlasst hatte. In so fern hat es tatsächlich keinen Sinn die Kiste mit ins Flugzeug zu "schleppen".
Liebherr Geschrieben 5. Januar 2006 Melden Geschrieben 5. Januar 2006 Wie kommst Du denn da drauf? Das Gerät ist nur weg, wenn unberechtigterweise Funkverkehr abgehört wird, der nicht für die Allgemeinheit bestimmt ist (also auch Flugfunk). Dann kann es auch noch, je nachdem an welchen Kleinlichkeitskrämer man kommt, auch noch eine Anzeige geben. Habe im vorhergehenden Posting vergessen, anzumerken, wenn das Gerät zwar ausgeschaltet ist, aber mit Batterien versehen und Frequenzen eingespeichert. In Österreich ist der Besitz von Funkscannern legal, der Betrieb nicht mehr wirklich. Findet man gespeicherte Funkfrequenzen wird man sich schwer tun sich da rauszureden. Das alpenländische Amateurfunkgesetz sieht nicht nur den (einstweiligen) Entzug des Gerätes vor, sondern auch ein Strafmaß von bis zu 180 Tagessätzen (zwischen á 2 und 327 Euro) oder 3 Monaten Haft vor. Auf bayrisch-österreichisch: wennst an sturen Hund derwischt, is alles möglich.
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