NoCRJ Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Geschrieben 23. Januar 2006 Konnte hierzu nix aufschlussreiches finden: wenn ich ein dba Sparticket gar nicht oder nur den Hinflug benutze, kann ich dann die Flughafensteuern zurückerstattet bekommen? Bei LH ist das so, wie schaut's bei DI aus? Danke!
Sabo Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Geschrieben 23. Januar 2006 Auch bei der DI ist es kein Problem.
sputter Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Geschrieben 23. Januar 2006 Demnächst wird es hierzu eine Änderung der Regelung geben. Wer nur Tickets kauft, um später die Steuern für no-shows zurückzufordern wird pro nicht angetretenem Flug eine B747 mit einem Eiskratzer (5x5cm) enteisen. :-) :-) :-) :-) :-) :-) :-)
Lockheed Geschrieben 23. Januar 2006 Melden Geschrieben 23. Januar 2006 War das nicht bei Lufthansa so? Die DBA hat doch gar keine 747. Wenn ich mich richtig erinnere, muss man als Stornogebühr bei DI die Hauptfahrwerksreifen einer 737 mit einer Fahrradluftpumpe auffüllen.
NoCRJ Geschrieben 23. Januar 2006 Autor Melden Geschrieben 23. Januar 2006 Na dann ist ja gut. Ich hatte schon Angst, die Regel sei wie bei den britischen Ferienfliegern (Putzen der Kabine und der Toilette mit einer Zahnbürste nach einem Flug mit alkoholisierten Hooligans von Malaga nach Newcastle) oder wie bei Aeroflot (Abschreiben der kompletten AIRAC-Datenbank in kyrillischer Schrift). Danke für die Infos! PS: werde es natürlich schamlos ausnutzen und erst einmal ein paar Sparflüge ORY-MUC buchen, Einsatz ohne Steuern ist 15 EUR. Da kann man schon ziemlich viele Coupons verfallen lassen, bevor es so teuer wird wie ein flexibles Ticket.
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