MH23 Geschrieben 3. März 2006 Melden Geschrieben 3. März 2006 Nein wir haben noch nicht den 1. April... Verkehrszeichen war LuftfahrthindernisWeil sie ein Hindernis für die Luftfahrt dargestellt hatte, musste in der Nacht auf Freitag eine Signalbrücke von der Inntalautobahn entfernt werden. Die Anlage bei Völs war bereits ein Jahr in Betrieb. Ein Jahr lang unbemerkt Mehr als ein Jahr lang standen die orange Verkehrssignalbrücke und der blaue Ausfahrtswegweiser ohne Probleme und erfüllten still ihren Zweck, die Information der Autofahrer. Doch nun war plötzlich Gefahr im Verzug. Beide Verkehrszeichen standen innerhalb der Sicherheitszone des Flughafens - und dort sind höhere Bauwerke untersagt. Landende Flugzeuge könnten behindert werden. Die Verantwortlichen haben sich offensichtlich nicht um diese Sicherheitszone gekümmert und die gesetzlichen Verordnungen missachtet. In der Nacht abmontiert Auf Anweisung des zuständigen Verkehrsministeriums sollten die Anlagen sofort abgetragen werden. Freitag, 9.00 Uhr war geplant. Doch das Ministerium gab keine Genehmigung für den notwendigen Autokran. Der Flugverkehr könnte gefährdet werden. Kosten von 50.000 Euro Deshalb wurde die spektakuläre Abbauaktion in die Nachtstunden verschoben. Ab 22.30 Uhr konnten die Arbeiter ans Werk gehen und die Luftfahrthindernisse beseitigen. Jetzt warten die Signalbrücke und der Vorwegweiser im Bauhof Zirl auf ihre weitere Verwendung. Die Kosten für Ab- und Wiederaufbau an anderer Stelle kommen auf rund 50.000 Euro. Wer dafür verantwortlich ist, versucht man jetzt herauszufinden. Stellungnahme der ASFINAG Signalbrücke werden versetzt Von Seiten der ASFINAG wird bestätigt, dass die Signalbrücken im Abstand von 100 Metern innerhalb von zwei Monaten wieder aufgebaut werden. Verschiedene Verordnungen Den Grund für die offensichtlich falsche Platzierung der Überkopfwegweiser erklärte ASFINAG-Sprecher Marc Zimmerman mit Auffassungsunterschieden bei der Auslegung der Flugsicherheitszone zwischen Ministerium und ASFINAG. "Die ASFINAG sah die Signalbrücken als Teil der Straße an, für die eine alte Verordnung aus dem Jahr 1982 gilt. Das Ministerium beruft sich jetzt auf eine neuere Verordnung", so Zimmermann. Kosten trägt Steuerzahler Die Kosten für den Ab und Wiederaufbau trägt die ASFINAG, also in weiterer Folge Steuerzahler, die sich eine Vignette kaufen müssen. Quelle: http://tirol.orf.at/stories/93048/
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