lukifly Geschrieben 22. März 2006 Melden Geschrieben 22. März 2006 Hallo zusammen, ich bräuchte mal dringend Hilfe von ein paar Spezialisten hier, die sich mit Stornierungen und Umbuchungen von Seiten der Airlines auskennen. Ich öffne hiermit mal einen neuen Thread, ich habe den Verlauf in einem anderen hlx-Thread schonmal geschildert, aber damit die Übersichtlichkeit nicht verloren geht, ist das vielleicht besser so. Es geht um eine Stornierung des Hinfluges meines gebuchten Returnfluges nach Paris im August, zu der hlx keine angemessenen Alternativen einsieht. Hier mal eine Kopie meines Beitrags aus dem andern Thread mit dem Schriftverkehr bis Montag: Verzeiht mir, dass ich den Thread nochmal hochhole (war das Wochenende unterwegs), ich wollte einmal den Schriftverkehr von hlx und mir hier veröffentlichen. Was sich hlx mal wieder leistet... Nebenbei bemerkt, das hier sind alle Emails. (es fängt unten an) sehr geehrter Herr xxxx, Sie haben mit uns einen gültigen Beförderungsvertrag abgeschossen. Wir haben gemäss BGB die Möglichkeit diesen Vertrag zu ändern und Ihnen ein alternatives Angebot zu machen. Dieser Pflicht sind wir mit dem Angebot der Kostenübernahme für eine angemessene Übernachtung (Mittelklassehotel) nachgekommen, wenn Sie auf den Vortag umbuchen. Unter dem Aspekt der Verhältnissmässigkeit ist eine Bereitstellung eines Lufthansa oder Airfrance Fluges abzulehnen. Ansonsten können wir Ihnen nur die Stornierung anbieten. Mit freundlichen Grüßen i.V.B.Gengenbach Leiterin CRM Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mit Ihnen eine Befoerderungsvertrag abgeschlossen, der von beiden Seiten einzuhalten ist. Nun haben Sie den Hinflug meiner Fluege gestrichen. Allerdings habe ich immernoch einen Anspruch auf eine abgeschlossene Befoerderung. Ich kann Ihnen gerne anbieten, auf Frankfurt als Abflughafen oder eine andere Airline, zum Beispiel Air France, zu etwas abgewichenen Uhrzeiten, allesdings als Tagesflug, auszuweichen, damit der Vertrag von Ihrer Seite eingehalten werden kann. Die Umbuchung auf den hlx-Flug am Vortag bringt mir leider nichts, da ich terminlich sehr eingeschraenkt bin. Ausserdem wuerden zusaetzliche Hotelkosten entstehen. Da hlx Fluege in fuer mich in Frage kommende Ausweichdestinationen nicht regelmaessig genug angeboten werden, wuerde auch diese Moeglichkeit nicht in Frage kommen. Ich bitte Sie, Ihre Einstellung nocheinmal zu ueberdenken, da Sie in der hier verwendeten Form nicht rechtsmaessig ist. Mit freundlichen Gruessen xxxx -------------------------------------------------------------------------------- sehr geehrter Herr xxxx, wir bedauern die Änderung sehr, insbesondere da Ihr geplanter Tagesflug nicht stattfinden kann. Wir könnten Ihnen alterantiv die Umbuchung mit Anreise einen Tag früher anbieten oder ein anderes Zielgebiet. Eine Umbuchung auf Lufthansa oder Airfrance ist jedoch nicht möglich. Bitte wenden Sie sich wegen Umbuchungen tel. an unser Servicecenter 01805 - 093509. Wir sind sicher, dass wir eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung finden werden. Mit freundlichen Grüßen i.V.B.Gengenbach Leiterin CRM Kontaktformular: .... Bemerkungen: Sehr geehrte Damen und Herren, leider musste ich heute auf dem Buchungsportal der hlx (www.hlx.de) feststellen, dass der Hinflug meines gebuchtuen Tagestrips am 22.08.2006 von STR nach ORY gestrichen wurde und im Moment auch nur noch der abendliche Flug buchbar ist. Die Streichung des Morgenfluges macht meine Planung leider zunichte, da ein laengerer Aufenthalt meinerseits nicht moeglich ist. Ich bitte daher hoeflichst um eine kostenlose Umbuchungs entweder auf die Lufthansa oder Air France von STR oder FRA nach CDG. Die Buchungsnummer der Buchung lautet xxxx. Vielen Dank bereits im Voraus! Mit freundlichen Gruessen xxxx ... Nun habe ich mit meinem Bruder, der auf den gleichen Flug gebucht ist, über das Thema gesprochen, wir haben uns, wie in einer Mail von hlx schon vorgeschlagen, auf ein anderes Zielgebiet geeinigt. (Wieder von unten anfangen) sehr geehrter Herr xxxx, wir haben Ihren Buchungswunsch Mallorca (hin- und rück Ende Juli) mit Ihrer ursprünglichen Buchung (Einfachflug am 22.8. für ¤ 19,99 nach Paris) im Rahmen der Verhältnissmässigkiet geprüft und müssen dies leider ablehnen. Sie können gerne in der Zeit um den 22.8. einen alterantiven Einfachflug buchen, jedoch keinen wesentlich abweichenden Termin und vor allem keinen Hin- und Rückflug. Das können Sie sicher verstehen. Mit freundlichen Grüßen i.V.B.Gengenbach Leiterin CRM -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: xxxx Gesendet: Montag, 20. März 2006 21:28 An: Kundenservice (HLX) Betreff: Re: Beschwerde Flugzeitenänderung Paris Sehr geehrte Frau Gengenbach, ich habe mit meinem Bruder, der auch auf den Parisflug gebucht ist, ausführlich über das Thema der Flugstreichung unseres Fluges gesprochen. Wir sind wirklich nicht sehr glücklich darüber, vor allem, weil es uns schwer fällt, eine Ausweichmöglichkeit zu finden. Es ist mir klar, dass für hlx ein doppelter Tagesrand in den Sommerferien nach Paris, der offensichtlich an Geschäftsreisende gerichtet ist, nicht rentabel sein kann. Daher kann ich die Reduzierung auf einen Flug einerseits verstehen. Ich möchte Ihnen dennoch eine rhetorische Frage stellen: Warum schalten Sie diese Flüge dann überhaupt zur Buchung frei? Ich habe die preislichen Veränderungen besonders auf diesem Flug genau verfolgt und festgestellt, dass bis auf die 0? +Tax - Aktion die Preise immer bei 19,99? lagen. Eine Änderung auf der Route war für mich daher schon voraus zu sehen. Aber, um zurück zum Thema zu kommen, ich bin mit meinem Bruder auf folgenden Entschluss gekommen: Wir würden gerne, wie Sie es in Ihrer ersten Email schon vorgeschlagen hatten, auf ein anderes Ziel umbuchen. Dabei haben wir uns auf folgende Termine und Flüge geeinigt. Am 15.07.2006 mit X3 5334 nach PMI und am 16.07.2006 mit X3 5339 zurück nach STR. Ich bitte um eine Umbuchung auf die folgenden Flüge für mich und meinen Bruder. Vielen Dank im Voraus. Mit freundlichen Grüßen xxxx Da bin ich jetzt aber erstmal platt! Wie soll ich denn auf diese Antwort reagieren? Es scheint mir, als würde die Frau Gengenbach sich vor dem Antworten auf meine Email den Schriftverkehr, der sich davor abgespielt hat, nicht durch zu lesen. Ich habe einen Returnflug nach Paris gebucht. Der Hinflug wurde gestrichen. Soll ich jetzt etwa morgens als Ausweichdestnination nach HAJ oder LEJ fliegen (wo noch genügend 19,99€ Tickets, durch die die Kunden scheinbar in Schubladen gesteckt werden und entschieden wird, wie der Kunde behandelt wird, buchbar sind, damit keine Unregelmäßigkeit der Verhältnismäßigkeit auftritt) und abends wieder von Paris zurück nach Stuttgart??? Die Dame hat wohl nicht bemerkt, dass es sich dabei um einen return Flug handelt... Zwischendrinnen am besten noch 2 weitere oneways, damit ich den Flug abends erreichen kann (bei einer Flugzeitenänderung würde man natürlich sagen, dass keine Anschlussflüge gewährleistet werden) oder was?? Ich bin zwar noch keine 18 Jahre, aber dagegen werde ich mich wehren! (Ich bräuchte nur ein paar kleine Tips von euch, wie... ;-) ) Ich hoffe, mir kann jemand helfen... Sowas will und werde ich nicht mit mir machen lassen. Vielen Dank!
Gast Geschrieben 22. März 2006 Melden Geschrieben 22. März 2006 Ich finde, da leistet sich HLX die bodenloseste aller Unverschämtheiten, die wir in dem Zusammenhang hier jemals erlebt haben. Zunächst einmal scheint mir Frau Gengenbach mehr oder weniger virtuell zu sein. Das steht unter jeder E-Mail von HLX, "i.V.B." soll wohl so viel wie im Auftrag heißen. Von daher antwortet offensichtlich jedes Mal jemand anderes bei HLX. Aus meiner Sicht entbehrt die Haltung von HLX jeder Grundlage. Wir hatten es schon öfter: Die Flugbuchung ist ein Fixgeschäft. Also hätte luckifly das Recht auf Ersatzbeförderung zu vereinbarten Zeit am vereinbarten Termin. Wenn HLX das nicht leisten kann, müssen sie zB für LH oder AF zahlen. Oder: Man einigt sich auf eine Umbuchung mit oder ohne anderes Ziel, dafür gibt es ja auch bei HLX genügend Beispiele. Jetzt zu argumentieren, das ginge nur für den Hinflug ist bodenlos frech. Mein Rat: Letzte Frist setzen. Klipp und klare Ansage: Entweder Ersatzbeförderung, die sonst selbst gebucht wird und deren Kosten eingeklagt werden, oder komplette Umbuchung auf PMI. Ich würde auch an alle appellieren, luckifly hier mit Tipps zu helfen. Das hier ist absolut unverschämt von HLX.
lukifly Geschrieben 22. März 2006 Autor Melden Geschrieben 22. März 2006 hatte mich auch schon gewundert, wie es kommt, dass immer die gleiche antwortet. ist doch nirgendwo anders so... danke für deinen rat, ole!
Gast Geschrieben 22. März 2006 Melden Geschrieben 22. März 2006 hatte mich auch schon gewundert, wie es kommt, dass immer die gleiche antwortet Hatte am Anfang auch gedacht, es schreibt mir die Leiterin. Hoho. Nur kenne ich nun mit Dir schon drei Leute, die alle E-Post ständig von Frau G. bekommen haben...
lukifly Geschrieben 22. März 2006 Autor Melden Geschrieben 22. März 2006 Das Problem dabei dürften meine finanziellen Mittel darstellen...
Gast Geschrieben 22. März 2006 Melden Geschrieben 22. März 2006 ...und genau das ist der Grund, warum HLX mit dieser fiesen Masche in 99,9 Prozent der Fälle durchkommt! Schreib denen noch einmal klipp und klar mit Frist! Die hast Du bisher nämlich wohl nicht gesetzt. Liste die AF-Flüge auf und kündige an, dass Du sie buchst. Dann sollen sie sich binnen sieben Tagen entscheiden, was sie wollen: AF zahlen oder Dich nach PMI schicken.
Gast Geschrieben 22. März 2006 Melden Geschrieben 22. März 2006 ...und genau das ist der Grund, warum HLX mit dieser fiesen Masche in 99,9 Prozent der Fälle durchkommt! Schreib denen noch einmal klipp und klar mit Frist! Die hast Du bisher nämlich wohl nicht gesetzt. Liste die AF-Flüge auf und kündige an, dass Du sie buchst. Dann sollen sie sich binnen sieben Tagen entscheiden, was sie wollen: AF zahlen oder Dich nach PMI schicken. Die Frist ist doch sinnlos. HLX bucht für lukifly die Tickets innerhalb der Frist, dann kostet HLX das 151,25 Euro. HLX läßt die Frist verstreichen und lukifly bucht selbst, dann kostet das HLX immer noch 151,25 Euro und sie haben keinen Aufwand mit der Buchung.
Gast Geschrieben 22. März 2006 Melden Geschrieben 22. März 2006 Die Frist ist doch sinnlos. Du hast Recht. Aber vielleicht wäre es eine letzte Chance für lukifly, die Sache zu lösen, ohne Geld auslegen zu müssen. Noch einmal ganz klare Ansage und vielleicht schnallt es dann ja eine der Frau Gengenbachs und bucht auf PMI um. Und das Thema wäre für alle Seiten zufriedenstellend vom Tisch. Sonst durchziehen. Hattest Du das nicht sogar bei HLX gemacht?
Tecko747 Geschrieben 22. März 2006 Melden Geschrieben 22. März 2006 @ lukifly Ich kann Dir nur empfehlen, bei dem Verhalten, dass HLX gegenüber Dir gezeigt hat, mit aller Härte dagegen vorzugehen. Du bist im Recht und HLX wird es nicht auf ein Gerichtsurteil ankommen lassen! Was in irgendwelchen HLX AGB´s steht interessiert vielleicht nur HLX selber. Solang diese gegen Gesetze verstoßen, sind die Klauseln nichtig.
lukifly Geschrieben 23. März 2006 Autor Melden Geschrieben 23. März 2006 Danke für eure Antoworten soweit! Man müsste eigentlich mal bei hlx anrufen und nach der Frau Gengenbach verlangen...
Ulimaus Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 **EDIT beleidigende Floskel durch Controller entfernt EDIT**
aljoscha Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 Hallo,nur mal so ein paar Gedanken, obwohl ich durchaus die Rechtsauffassung der Anderen teile, sollte man an eines denken. Jemanden zu einem Rechtsstreit raten von dem man weiss dass seine finanziellen Mittel ,wie er selber gesagt hat, begrenzt sind halte ich für sehr bedenklich. Gerichtliche Auseinadersetzungen kann man auch verlieren bzw. enden gerne mit einem Vergleich. Da bleiben die Kosten des Verfahrens bei sich hängen. Fixgeschäft hin oder her.Die von HLX angesprochene Verhältnismäßigkeit wird vom Gericht in jedem Fall bewertet.Das ist in unserer Rechtsprechung so vorgesehen und das ist auch richtig so. Du brauchst auf jeden Fall einen Anwalt der sich in diesem Bereich gut auskennt und auch mit bereits bestehenden Urteilen zu ähnlich gelagerten Fällen argumentieren kann.
kingair9 Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 hatte mich auch schon gewundert, wie es kommt, dass immer die gleiche antwortet Hatte am Anfang auch gedacht, es schreibt mir die Leiterin. Hoho. Nur kenne ich nun mit Dir schon drei Leute, die alle E-Post ständig von Frau G. bekommen haben... Was Ihr HLX da unterstellt ist kurz vor der Urkundenfälschung, Ihr unterstellt nämlich, daß Frau G. nicht als Person exisitiert sondern alle möglichen Leute so unterschreiben UND DAS KANN NICHT SEIN. Ihr denkt anscheinend bei "i.V." an "in Vertretung" aber das gibt es so nicht. "i.V." bedeutet (vor allem im Schriftverkehr wie bei Euch) "Handlungsvollmacht" und ist ein im Außenverhältnis wirksamer Titel. Es handelt sich also NICHT um mehrere Personen. Als ich vor einigen Jahren erstmalig Handlungsvollmacht bekommen habe, wurde das vom GF allen Kunden per Brief und der Belegschaft per Schwarzem Brett bekannt gemacht. Nun hadhabt das jede Firma anders aber generell kann man sagen, daß "i.V." nicht mal eben so geschrieben wird! Eure Annahme ist also falsch.
Gast Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 @kingair Naja, eine E-Mail ist ja wohl keine Urkunde, auch im rechtlichen Sinne nicht. Und hinterfragen darf man zumindest schon, ob es diese Person wirklich gibt. Und wofür steht "i.V.B."? Da steht ja nicht nur "i.V."?
kingair9 Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 @kingairNaja, eine E-Mail ist ja wohl keine Urkunde, auch im rechtlichen Sinne nicht. Und hinterfragen darf man zumindest schon, ob es diese Person wirklich gibt. Und wofür steht "i.V.B."? Da steht ja nicht nur "i.V."? Setz doch mal das Leerzeichen anders: dann wird aus "i.V.B." ein "i.V. B. Gengenbach" (z.B. Birgit...) Bezüglich der Urkunde hast Du formaljuristisch Recht aber glaub mal ruhig, daß in jeder normalen Firma ein Mitarbeiter abgemahnt oder gekündigt wird, der im Außenverhältnis auch nur per Email einen Titel schreibt, den er nicht hat... (selber schon erlebt, da hatte ein Azubi mit ppa unterschrieben...)
Gast Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 Eigentlich umso besser, dass es sie gibt. Dann hat man jemand, den man konkret benennen und belangen kann bei HLX vor Gericht.
Ulimaus Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 **EDIT beleidigende Floskel durch Controller entfernt EDIT** Zu Aljoscha: Verhältnismäßigkeit der Mittel: Diese Argumentation zieht hier überhaupt nicht. Ich habe eine Leistung gekauft und hlx hat sie zu erbringen (Wenn ich eine Waschmaschine kaufe, dann will ich keinen Geschirrspüler geliefert) Punkt ! Und zwar zu den gebuchten Zeiten. Erbringt Sie die Leistungen nicht ist sie schadenersatzpflichtig - oder kann, im einfachsten Falle, den Preis zurückerstatten. Ein Gericht fällt keinen Vergleich. Ein Gericht fällt ein Urteil. Wenn mir ein angebotener Vergleich nicht paßt, dann lehne ich ihn ab und bekomme ein Urteil ! Wer diese Praxis noch schönredet oder Verständnis dafür aufbringt, der möge mal selbst betroffen sein !
Lockheed Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 Uiuiui, da wird die Frau Gengenbach aber ganz schön traurig sein, wenn sie diese Suada liest. Das grenzt ja schon an Rufmord und könnte ggf. problematisch werden.
Ulimaus Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 Was ist denn daran Rufmord, das Vorgehen lässt sich einwandfrei belegen !
Lockheed Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 Frau Gengenbach führt die Richtlinien ihres Arbeitgebers HLX aus. Sie sieht solche Fälle persönlich vielleicht ganz anders. Da ist es nicht sehr fair, diese Person persönlich anzugreifen. Ist halt eine Stilfrage.
aljoscha Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 Zu Aljoscha:Verhältnismäßigkeit der Mittel: Diese Argumentation zieht hier überhaupt nicht. Ich habe eine Leistung gekauft und hlx hat sie zu erbringen (Wenn ich eine Waschmaschine kaufe, dann will ich keinen Geschirrspüler geliefert) Punkt ! Und zwar zu den gebuchten Zeiten. Erbringt Sie die Leistungen nicht ist sie schadenersatzpflichtig - oder kann, im einfachsten Falle, den Preis zurückerstatten. Ein Gericht fällt keinen Vergleich. Ein Gericht fällt ein Urteil. Wenn mir ein angebotener Vergleich nicht paßt, dann lehne ich ihn ab und bekomme ein Urteil ! Wer diese Praxis von hlx noch schönredet oder Verständnis dafür aufbringt, der möge mal selbst betroffen sein ! Völlig richtig, ein Gericht fällt keinen Vergleich, es schlägt einen vor. Nur lässt der Richter gerne zwischen den Zeilen,mal mehr oder weniger deutlich, erkennen wie das Urteil bei Nichtannahme des Vergleichs aussehen könnte. Ein Vergleich hilft in diesen Fällen aber auch nicht viel, da man die eigenen Kosten des Verfahrens behält und nur einen Teil der Forderungen zurück bekommt. Verhältnismäßigkeit spielt natürlich eine Rolle. Mal laienhaft dargestellt: Wenn in einem Supermarkt ein beworbener Artikel vorzeitig ausverkauft ist der Händler verpflichtet nachzuliefern.Den gleichen oder einen mit vergleichbaren Eigenschaften.Wenn er dazu nicht in der Lage ist braucht er aber nicht den 10-15 fachen oder noch höheren Wert der beworbenen Ware zu liefern.Dazu gibt es soweit ich weiss Urteile. Ich bin sicher das gleiche lässt sich auf das Reiserecht zumindest in Teilen übertragen. Ich hab ja nichts dagegen sein Recht zu erstreiten,im Gegenteil, nur ist es schlicht naiv zu glauben man hat schon gewonnen wenn man zum Anwalt geht. Wer über die wirtschaftliche Kraft verfügt, soll gerne den Pionier für für die anderen spielen.Allen anderen bleibt nicht anders übrig als emotionslos Kosten/Nutzen/Risiko abzuwägen und dann ggf. auch mal zurück zu stecken. Kein gutes Gefühl, aber so ist das Leben.
Tommy1808 Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 Wenn in einem Supermarkt ein beworbener Artikel vorzeitig ausverkauftist der Händler verpflichtet nachzuliefern.Den gleichen oder einen mit vergleichbaren Eigenschaften.Wenn er dazu nicht in der Lage ist braucht er aber nicht den 10-15 fachen oder noch höheren Wert der beworbenen Ware zu liefern.Dazu gibt es soweit ich weiss Urteile. wobei das eine mit dem anderen nichts zu tun hat, im Supermarkt kommt durch den Prospekt ja kein Vertrag zustande, sondern erst durch den Kauf. Kann ich nicht kaufen was ich kaufen will ist das zunächst mal nur ne wettbewerbsrechtliche Frage... Wenn ich einen Flug buche ist aber ein Vertrag geschlossen worden und zwar in dem Moment in dem mir die Gesellschaft die Buchung bestätigt. Erfülle ich meinen Teil (bezahlen, rechtzeitig am CKI sein) habe ich Anspruch darauf das die Airline ihren Teil (Beförderung von A nach B zur Zeit x) erfüllt. Wird der Flug verschoben (findet also planmäßig nicht so statt wie es im Vertrag steht) ist es an mir Kulant zu sein oder mein Geld zurückzuverlangen oder doch zu fliegen. Sind mir die Zeiten wichtig und gibt es ne besser passende Verbindung (die ich sonst trotz höherem Preis gebucht hätte weil mir ja die Zeiten wichtig sind) biete ich der Airline an mich umzubuchen. Schlägt sie das aus buche ich selbst den günstigsten alternativen Tarif und bitte die Airline um Zahlung. Und zwar direkt per Einschreiben und mit Fristsetzung. Läuft die Frist ab gibt man das ohne weiteres gezeter an einen Anwalt und gut ist.... Gruß, Thomas
Ulimaus Geschrieben 23. März 2006 Melden Geschrieben 23. März 2006 ...so schon geschehen mit ...., als die Strecke HAM-STN gecancelt wurde und der Kunde (ein Nachbar) fleigen wollte. Er sollte nach Berlin oder Düsseldorf - auf eigene Kosten - reisen !!!! Hat sich ein LH-Ticket, den Betrag von ... zurückverlangt und eininge tage vor der Gerichtsverhandlung hat... dann gezahlt - und zwar alles, auch den RA. So geht's, und nicht anders ! Kein Mensch will Airlines ärgern oder prduziert Streß, wenn alles klappt. Aber wenn die Airlines meinen, Kunden seien irgendeine anonyme Manövriermasse, dann muß man Ihnen mal ihre Grenzen aufzeigen. Und wenn sie die Verbindungen nicht für 19 E realisiert bekommen, dann müssen sie eben 39 € nehmen ! Keiner zwingt sie von A nach B zu fliegen, sie wollen den Gewinn und bieten ihre Leistung an !
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