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Flugfunk


muellae

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Geschrieben

Der bekloppte Verkäufer DXANTENNEN

 

Ich finde die Artikel von DXANTENNEN nicht schlecht - und nur weil er eine 11 Meter lange Antenne im Angebot hat ist er doch nicht 'bekloppt' oder...

Geschrieben

Der bekloppte Verkäufer DXANTENNEN

 

Ich finde die Artikel von DXANTENNEN nicht schlecht - und nur weil er eine 11 Meter lange Antenne im Angebot hat ist er doch nicht 'bekloppt' oder...

 

... War ja auch nicht böse gemeint ... Ich habe mir ja die Ballonantenne zugelegt und hier im Forum meine Zufriedenheit mit diesem Produkt kund getan. Es ging ja nur um die 11m-Version... Elf Meter ist schon etwas crazy, oder?

Geschrieben

§ 201 StGB kann nicht einschlägig sein. Das nicht öffentlich gesprochene Wort soll durch diese Norm geschützt werden, nicht das öffentliche. Weil ein Abhören trotz der Benutzung von Sonderfequenzen mit entsprechendem Empfänger möglich ist, gehören Flug-, Polizei-, Taxifunk usw. zum öffentlich gesprochenen Wort. hM

 

Quelle: Schmitz Juristische Arbeitsblätter 95,Schönke/Schröder Lenckner 9

Geschrieben

In dem Urteil geht es doch um Polizeifunk.

Den interessiert hier doch keinen.

 

Was man @home macht, bekommt eh keiner mit. - Darauf sollten wir uns einigen.

 

Ich bin der Überzeugung, dass das Ablauschen der ATIS schon mal pauschal keine Straftat darstellt, da es eine öffentliche Rundsendung ist.

 

Wo kein Kläger, da kein Richter.

 

Und wer sich auf die Besucherterrasse am AP mit Scanner stellt und dabei die Uniformträger noch anlächelt, ist es selber schuld...

Geschrieben
In dem Urteil geht es doch um Polizeifunk.

Den interessiert hier doch keinen

Du hast sicherlich einen Beleg für eine andere Rechtslage für Flugfunk (im Sinne von Funksprechverkehr zwischen Luftfahzeugen untereinander oder mit Bodenstationen, oder? Die einzige mir bekannte Ausnahm wurde vor einem Amtsgericht festgestellt, dabei ging es wie oben erwähnt aber eher um Wetterberichte. Nur brauche ich für ATIS zuhause keine Scanner, da alle METARs eh im Internet zu finden sind.
Geschrieben

@CB

 

Ich habe ein BZF und fliege selber von Bonn/Hangelar aus.

Ich bin im Besitz eines zugelassenen Handfunkgerätes und benutzte die in den Fliegern (auch zugelassenen) Funkgeräte.

 

Für mich macht es keinen Unterschied, ob ich jetzt die Funke anmache oder 20 Minuten später, wenn der Motor läuft.

 

Und ich nehme kein Blatt vor den Mund, dass ich von Daheim aus die 135,15 mitlausche, um mir ein Urteil zu bilden, ob es Sinn macht zum Platz zu fahren, oder nicht. Ob das in Deinen Augen ein "berechtigtes Interesse" ist, mußt Du mir sagen.

 

Bilde Dir Dein Urteil, ob Du mich nun anzeigst, oder nicht.

Mir ist es egal, muss sich mein Anwalt drum kümmern.

 

Obendrein gebe ich zu, dass ich in der Ausbildung auch andere Frequenzen mitgehört habe. Man muß erstmal etwas Feeling für diese komische Sprache bekommen, sonst fällt man bei der Netzagentur durch die BZF-Prüfung.

Geschrieben

Karsten, was Du in Deiner Freizeit in Deinem stillen Kämmerlein machst, ist mir so etwas von wurscht.

 

Nur solltest Du dabei im Auge behalten, dass das hier ein öffentlicher Ort ist. Ich stelle mir gerade das Gesicht der Eltern des 14 Jährigen vor, wenn das erwischte Kind denen erzählt. "Aber bei Airliners.de haben die doch gesagt ..."

 

Es ist verboten, den sonst würde ja auch Deine Äusserung keinen Sinn machen:

Und wer sich auf die Besucherterrasse am AP mit Scanner stellt und dabei die Uniformträger noch anlächelt, ist es selber schuld...

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