Crazyflyer Geschrieben 2. April 2006 Melden Geschrieben 2. April 2006 Hallo alle zusamme! Ich bin letzte Woche mit der LH von FRA nach HAM geflogen. Da alle Maschinen mindestens 30 Min. Verspätung hatten, fragte ich am LH Schalter, ob ich mich nicht auf eine frühere Maschine umbuchen lassen könne. Mal abgesehen davon, dass ich dafür 50 € gezahlt hätte fragte mich die Dame, ob ich Gepäck eingecheckt hätte. Natürlich hatte ich Gepäck eingecheckt und somit hatte sich meine Bitte erledigt. Jetzt aber meine Frage: Warum muss ich immer mit meinem Gepäck fliegen??? Wenn das Gepäck mal von einem Langstreckenflug nicht mitkommt, dann fliegt es auch nach und nicht mit mir. Also die Terrorgefahraussage von LH fand ich echt total an den Haaren herbeigezogen. Was sagt ihr dazu??? mfg Crazyflyer
OliverLHFan Geschrieben 2. April 2006 Melden Geschrieben 2. April 2006 Hab ich mich auch schon immer gefragt. Aber bei der Koffer=Bombe-Sache gehen die Airlines mal davon aus, dass Du das planen würdest. Wenn Du also schon einen Flug mit deinen Koffern gemacht hast, geht man wohl davon aus, das mit dem Koffer alles in Ordnung ist und dieser (bei einer nicht vorhersehbaren Verspätung) eben mit einem späteren Flug nachkommt. Vielleicht wird dieses "Nachzügler"-Gepäck auch noch genauer unter die Lupe genommen. Wer weiß? Ich hoffe es zumindest. Oliver
Tim Geschrieben 2. April 2006 Melden Geschrieben 2. April 2006 Dadurch dass jeder mit seinem Koffer fliegen muss, will man Anschläge verhindern. Zumindest solche bei denen der Attentäter nicht selber mit stirbt. Mfg Tim
CarstenS Geschrieben 2. April 2006 Melden Geschrieben 2. April 2006 Hallo, das Gepäck und Fluggast im gleichen Flugzeug reisen sollten, hat im wesentlichen 2 Gründe: Bombenterror: Bevor Selbstmordattentate aufkamen, ging man davon aus, dass sich kein Terrorist selbst in Luft sprengt, daher wurde darauf geachtet, dass kein Koffer ohne seinen Besitzer reist. Diese Annahme war auch bis zum ersten Selbstmordattentat richtig. So war der Lockerbie Anschlag von 1988 ein solcher: Ein Koffer mit einer Bombe wurde auf die Reise geschickt bzw. geschmuggelt, ohne dass ein zugehöriger Passagier an Bord war. Gepäckausgabe: Was passiert mit einem Koffer am Zielort, wenn der Passagier nicht an Bord ist? Es entstehen der Airline Zusatzkosten durch die Aufbewahrung bzw. durch die Auslieferung per Kurier. Man kann ja nicht davon ausgehen, dass der Passagier am Zielort so lange auf seinen Koffer wartet. Außerdem gibt Flughäfen, bei denen man landseitig keinen Zugang zur Gepäckausgabe hat. Also müßte der Passagier bis zur Ankunft des Gepäckstücks sich die Zeit luftseitig totschlagen. Im Verspätungsfall ist das alles natürlich Makulator, die dann entstehenden Kosten sind Bestandteil des Beförderungsvertrags. Für Bombenattentate gilt, dass solche Dinge nicht planbar sind, und deswegen in diesem Fall eine getrennte Beförderung von Passagier und Gepäck möglich ist. Man kann natürlich agrumentieren, dass sich die Gefahr des Bombenterrors erledigt hat, weil mittlerweile leider Selbstmordattentate denkbar sind, gegen die diese Vorgehensweise nutzlos ist. Aber wer gibt eine solche Vorschrift wieder auf? Zumal auch gesetzliche oder Haftungsrechtliche Vorschriften existieren können, über die sich eine Airline nicht hinwegsetzen kann, selbst wenn sie selbst es möchte. Und die gesetzlichen oder haftungsrechtlichen Vorschriften werden schon gleich gar nicht aufgehoben. Grüße, Carsten
kingair9 Geschrieben 2. April 2006 Melden Geschrieben 2. April 2006 Es gibt allerdings auch die offizielle Form des "unaccompanied luggage". Als wir vor ein paar Wochen in Südafrika waren, wurde uns dies als Alternative zur Post oder luftfracht vorgeschlagen. Wir hätten einen zusätzlichen Koffer AUF EINEM ANDEREN FLUG vorschicken können, ganz offiziell und gegen Zahlung von Gebühr. Es geht also, der Koffer MUSS nicht auf dem gleichen Flieger sein.
Gast Geschrieben 2. April 2006 Melden Geschrieben 2. April 2006 Mal andersrum gesagt, jeder der oft fliegt wird schon erlebt haben das Gepäck ausgeladen wurde weil der Gast nicht an Bord war., LH und Fraport hatten als erste ein Programm entwickelt das die Zuordnung jedes einzelnen Gepäckstücks zum Passagier ermöglicht. Das ist so detailliert das die Namen der Paxe die nicht durchs Drehkreuz in die Maschine gehen mit der Tagnumber und der Containernummer auf dem Bildschirm erscheint. In dem Fall wissen die loader also sofort wo sie suchen müssen.Auf keinen Fall fliegt ein Koffer ohne seinen "Herren" bzw., sein "Frauchen". Unaccompanied Baggage ist etwas anderes. Für den carrier bzw., den Spediteur der so etwas handelt ist man ein "unknown shipper". Das heisst, der Koffer wird in die U-Kammer gebracht und wird in keinem Fall vor Ablauf von 24 Stunden verladen. In der Regel gibt man auch keine Flugnummern aus. Sicherheit geht nun mal über alles.
LHA330 Geschrieben 2. April 2006 Melden Geschrieben 2. April 2006 als ständiger luftfracht kunde von asien nach deutschland kann ich zu 95% vorhersagen, auf welchen flug meine fracht ist auf dem weg nach deutschland. je nach buchung sind das eben auch pax-flüge. 24h vorher wird die fracht nicht aufgegeben.
OSNGLauda Geschrieben 2. April 2006 Melden Geschrieben 2. April 2006 als ständiger luftfracht kunde von asien nach deutschland kann ich zu 95% vorhersagen, auf welchen flug meine fracht ist auf dem weg nach deutschland. je nach buchung sind das eben auch pax-flüge. 24h vorher wird die fracht nicht aufgegeben. Ja, seien wir froh dass auf diesem Wege noch nicht viele (keine?) flugzeuge zur erde gekommen sind bevor sie ihre endgültige destination erreicht haben, sprich: ziel einer terroristischen aktion waren, und regen wir hier im Forum keine user/mitleser dazu an eben auf diesem weg menschenleben aufs spiel zu setzen. Danke
Gast Geschrieben 2. April 2006 Melden Geschrieben 2. April 2006 als ständiger luftfracht kunde von asien nach deutschland kann ich zu 95% vorhersagen, auf welchen flug meine fracht ist auf dem weg nach deutschland. je nach buchung sind das eben auch pax-flüge. 24h vorher wird die fracht nicht aufgegeben. Das ist eben der Unterschied zwischen einem known und einem unknown shipper. Wer regelmässig und immer über den gleichen Spediteur verlädt ist in der Regel in der ersten Kategorie, wobei es neuerdings da auch noch kleiner Änderungen gegeben hat. Für unaccompanied baggage gilt das was ich geschrieben habe.
Tommy1808 Geschrieben 3. April 2006 Melden Geschrieben 3. April 2006 Für unaccompanied baggage gilt das was ich geschrieben habe. wenn Comail ist geht es so mit. .das können schon recht große Kisten sein.... Gruß, Thomas
Gast Geschrieben 3. April 2006 Melden Geschrieben 3. April 2006 Für unaccompanied baggage gilt das was ich geschrieben habe. wenn Comail ist geht es so mit. .das können schon recht große Kisten sein.... Gruß, Thomas Ich kann mit dem Satz wenig anfangen, könntest Du das mal auf Deutsch schreiben? Oder, warte mal, "bei dem Versand von internen Dokumenten wird der nächste mögliche Abflug genutzt." Meintest Du das? Co-mail = Company Mail kann ja nur interne Post der Fluggesellschaft sein, deswegen treffen weder der Begriff known noich unknown shipper zu. Die interne Sicherheitist Sache des Schutzdienstes der jeweiligen Firma.
Tommy1808 Geschrieben 3. April 2006 Melden Geschrieben 3. April 2006 Für unaccompanied baggage gilt das was ich geschrieben habe. wenn Comail ist geht es so mit. .das können schon recht große Kisten sein.... Gruß, Thomas Ich kann mit dem Satz wenig anfangen, könntest Du das mal auf Deutsch schreiben? Oder, warte mal, "bei dem Versand von internen Dokumenten wird der nächste mögliche Abflug genutzt." hast Recht, da fehlt ein "es" Meintest Du das? Co-mail = Company Mail kann ja nur interne Post der Fluggesellschaft sein, deswegen treffen weder der Begriff known noich unknown shipper zu. Die interne Sicherheitist Sache des Schutzdienstes der jeweiligen Firma. Comail kann nicht nur von der Fluggesellschaft sein, grade bei Chartergesellschaften gehen z.B. Prospekte als CoMail mit....."known" sind die Versender dann natürlich schon (möchte aber nicht wissen wie viele schlecht ausgebildete Cki Agents unangemeldetes Comail einchecken würden)... Gruß, Thomas
Gast Geschrieben 3. April 2006 Melden Geschrieben 3. April 2006 Mit der Antwort kann man wenigstens etwas anfangen. Wenn ein Reiseveranstalter eine Maschine bzw. eine Kette chartert, hat er auch das Recht, seine Interne Post und Material auf den Flügen zu verladen. Das ist dann keine Fracht sondern - eben company material - des Reiseveranstalters. Die wird aber auch nicht im Frachtzentrum angeliefert sondern im Terminal und als Gepäck eingecheckt. Das Gepäck durchläuft die Kontrolle für eben selbiges, einschließlich x-ray. Damit ist die Sicherheitsfrage beantwortet.
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