Zum Inhalt springen
airliners.de

Allwetterkategorien


United B-777

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Entschuldigt bitte meine laienhafte Frage...

Wie habe ich diese "Allwetterkategorien" zu verstehen? Ich habe in einem anderen Thread davon gelesen und habe auch schon Schildchen in Cockpits gesehen, wo z.B. draufstand: "CATII". Was ist das? Ich kenne den Begriff CAT sonst nur im Zusammenhang mit: "Clear Air Turbulence" Haben diese Kategorien da auch etwas mit zu tun?

Danke schonmal vorab für die Antworten.

 

Greetz

Geschrieben

Um es gleich vorwegzunehmen, Clear Air Turbulence und das Kürzel CAT für die Einordnung der ILS Kategorien haben nichts miteinander zu tun.

 

CAT I: Die Entscheidungshöhe liegt bei mehr als 200 Fuß, die Sichtweite zur Landebahn (RVR = Runway Visual Range) beträgt mindestens 550m, bzw. die Bodensicht 800m

 

CAT II: Die Entscheidungshöhe liegt bei 100 bis 200 Fuß und einer RVR von mindestens 300m

 

CAT III: Die Entscheidungshöhe liegt bei 0 bis 100 Fuß und die RVR variiert von 0-200m

 

Innerhalb der CAT III Kategorie gibt es allerdings nochmal 3 gesonderte Unterscheidungen.

 

CAT IIIa:

 

Entscheidungshöhe: >50 Fuß bis <100 Fuß

Mindestsichtweite: RVR > 200 m

 

CAT IIIb:

 

Entscheidungshöhe: 0 Fuß bis <50 Fuß

Mindestsichtweite: RVR > 75 m < 200 m

 

CAT IIIc:

 

Entscheidungshöhe: 0 Fuß

Mindestsichtweite: ohne RVR

 

Die ILS Anlage des Flughafens, sowie die Maschine müssen für die verschiedenen Kategorien zertifiziert sein. Bei CAT II und CAT III benötigen auch die Piloten eine Berechtigung diese Anflüge durchführen zu dürfen.

Geschrieben

Bitte, gerne.

 

Ich glaube das wird bei jeder ATPL Ausbildung etwas anders gehandhabt. Manche ATPL Besitzer sind eben für nur für CAT II ausgebildet und zertifiziert und andere wiederum für CAT III. Es gibt schon auch mal bei starkem Nebel etc. an einem Flughafen, eine Umleitung zu einem anderen Flughafen weil die Piloten an Bord der Maschine nicht für die momentan vorherrschende CAT geschult sind.

Geschrieben

Bei der ATPL Ausbildung wird nur bis einschließlich CAT I geschult. Alles zusätzlichen Eintragungen bzgl. Allwetterflugbetrieb werden dann speziell im Rahmen eines Typeratings und einer Tätigkeit erworben.

 

Das ganze hängt u.A. vom Lfz ab das derjenige Pilot fliegt und auch von der Betriebsgenehigung des Luftfahrtunternehmens (Airline). Es gibt Lfz die sind z.B. aus Kostengründen nur bis zun CAT I zugelassen andere Wiederum können aufgrund ihrer Ausrüstung nur CAT II. Da macht es dann keinen Sinn entsprechende Verfahren zu schulen, wenn sowieso nur CAT II möglich ist. Auch kann es sein das ein Luftfahrtunternehmen, v.a. dann wenn es eine neue Betriebsgenehmigung hat oder einen neuen Lfz Typ einsetzt gar keine Zulassung für den Allwetterflugbetrieb hat bzw. diese nicht benötigt, weil man z.B. kein entsprechendes Lfz betriebt.

Geschrieben

Vielen Dank! Ich muss echt mal ein großes Lob an dieses Forum und die User aussprechen! Man kriegt hier echt innerhalb kürzester Zeit sehr kompetente Antworten auf alle möglichen Fragen zur Luftfahrt! Und die Streitereien halten sich auch in Grenzen! SUPER!

Geschrieben
... die Sichtweite zur Landebahn (RVR = Runway Visual Range) beträgt mindestens 550m, bzw. die Bodensicht 800m

 

.............

 

Kleine Korrektur....

 

RVR ist die Landebahnsicht.....und nicht die Sicht zur Landebahn....

 

gemessen an min. zwei Stellen neben der Landebahn mit Transmissometern.....

 

und die 800 m gelten luftseitig gem. JAR-OPS...(soviel ich weiß)..aber nicht bodenseitig....

da sind's die von dir geschriebenen 550 m gem. Annex 14

 

und CATIIIc haben wir hier in der BRD nicht....nur so als Anmerkung

 

Grüße

Geschrieben

... die Sichtweite zur Landebahn (RVR = Runway Visual Range) beträgt mindestens 550m, bzw. die Bodensicht 800m

 

.............

 

Kleine Korrektur....

 

RVR ist die Landebahnsicht.....und nicht die Sicht zur Landebahn....

 

gemessen an min. zwei Stellen neben der Landebahn mit Transmissometern.....

 

und die 800 m gelten luftseitig gem. JAR-OPS...(soviel ich weiß)..aber nicht bodenseitig....

da sind's die von dir geschriebenen 550 m gem. Annex 14

 

und CATIIIc haben wir hier in der BRD nicht....nur so als Anmerkung

 

Grüße

 

Danke für deine kleinen Korrekturen und Berichtigungen. Also die 800m Bodensicht müssen laut meines Wissens von einer behördlich bevollmächtigten und geprüften Person festgestellt werden. Es gibt ohnehin nicht allzu viel CATIIIc zertifizierte Flughäfen auf dieser Welt.

Geschrieben

...wenn ich mich nicht irre, gibt es noch keinen Airport und auch kein Flugzeug, daß für CAT IIIc zugelassen ist.

Macht praktisch aber auch keinen Sinn - es ist zwar schön landen zu können, aber bei einer RVR von <75m (sprich einer Bodensicht, die deutlich darunter ist!!) ist es eh kaum noch möglich sicher von der Bahn und dann auf den TWYs zu rollen...

 

Gruß,

 

Nabla

Geschrieben
...wenn ich mich nicht irre, gibt es noch keinen Airport und auch kein Flugzeug, daß für CAT IIIc zugelassen ist.

Macht praktisch aber auch keinen Sinn - es ist zwar schön landen zu können, aber bei einer RVR von <75m (sprich einer Bodensicht, die deutlich darunter ist!!) ist es eh kaum noch möglich sicher von der Bahn und dann auf den TWYs zu rollen...

 

Gruß,

 

Nabla

 

Ich habe von einem System gehört, dass die Piloten und ihre Maschinen über so etwas wie Lichtsignale in Form von Pfeilen bei solch widrigen Sichtverhältnissen zum Gate leiten soll. Vielleicht stolpere ich ja nochmal über den Link zu dieser Thematik. Andererseits...NULL SICHT bleibt NULL SICHT. Es gibt Flughäfen die dafür ausgelegt sind und auch bestehende CATIII Flughäfen können mit einfachen Mittel dafür zertifiziert werden, allerdings wurde noch nie ein CATIIIc Anflug irgendwo auf dieser Welt tatsächlich geflogen. Wie du gesagt hast Nabla, man ist zwar gelandet und steht dann munter auf der active rum und weiß nicht wohin mit der Maschine.

Geschrieben

Nicht Flughäfen sondern Landebahnen werden CATIII a oder b zertifiziert....

 

Was aber hier für uns in der BRD zutrifft.....CATIIIc werden wir nicht kriegen....

 

Die ILS-Anlagen, die im Moment auf den Int. Verkehrsflughäfen ihren Dienst versehen sind zwar alle von der Signalgüte CATIIIc tauglich, aber der Gesetzgeber hat sich eindeutig mit der ICAO darauf geeinigt....

keine CATIIIc Landung zuzulassen....

 

Grüße

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...