Fabian Geschrieben 20. Mai 2006 Melden Geschrieben 20. Mai 2006 So, jetzt hat es auch mich getroffen. FlyMe hat unseren Flug im Oktober von Helsinki nach Stockholm annuliert. Als Grund wird angegeben, dass ie Flüge ex Göteburg nach Südeuropa sehr gut laufen und deshalb mehr Kapazitäten benötigen. Es wird angeboten den Betrag zu erstatten oder Gutscheine auszustellen mit 11€ zusätzlichem Wert. Eine alternative Verbindung mit Blue1 kostet 30€ mehr zum jetztigen Zeitpunkt, ist also nicht so so schlimm. Allerding hätte diese Verbindung beim Buchungszeitraum im Februar auch weniger gekostet. Kann ich FlyMe für diese Differenz verantwortlich machen. Es geht mir nicht darum Gewinn aus der Situation zu machen. Aber ein ungutes Gefühl bleibt ja schon, wenn die Airline einseitig den Vertrag auflöst und gleichzeitig mir dieses Vorgehen ja nicht zugestanden wird(non refundable). Alle Flüge auf dieser Linie werden ab dem 5. Juni gestrichen. Da es kein grosser Betrag ist werde ich wohl nicht viel machen, es interessiert mich aber ob zu solchen Situationen bereits Urteile gibt in Europa. Falls ich doch etwas unternehmen möchte, stehe ich etwa sin der Klemme. Einerseits könnte ich Blue1 buchen und dann FlyMe den Unterschied bezahlen lassen. Dann könnten die sich aber auf den Standpunkt stellen, dass ich mich vorab hätte melden müssen und sie mir einen anderen Flug gebucht hätten. Nur wenn ich dieses Vorgehen anwenden würde, steigt natürlich der Blue1 Preis in der Zwischenzeit und wenn sie dann doch nicht bezahlen wollen hat es mir auch nichts gebracht. Also doch besser eifach Blue1 buchen und sich über 125 M&M-Meilen freuen.. ;) ?
sammler75 Geschrieben 20. Mai 2006 Melden Geschrieben 20. Mai 2006 Mal wieder. Langsam sollten Fluggesellschaften mal lernen, ihre Zusagen (Flug von A nach B an Tag x zur Uhrzeit y) auch einzuhalten. Der Beförderungsvertrag dürfte aber wohl schwedischem Recht unterliegen, und im Allgemeinen hält sich das recht dicht am Vertragswortlaut fest. Wenn sich also Flyme die Stornierung vorbehalten hat (EG-VO gilt da noch nicht), befürchte ich, daß die das machen können. Dennoch würde ich versuchen, Flyme zur Umbuchung auf Blue1 zu veranlassen und/oder die Differenz zwischen damaligem Blue1 und aktuellem Flugpreis zusätzlich zu der Erstattung Deines gezahlten Reisepreises (+ Zinsen) fordern.
scandic Geschrieben 20. Mai 2006 Melden Geschrieben 20. Mai 2006 Der Beförderungsvertrag dürfte aber wohl schwedischem Recht unterliegen, und im Allgemeinen hält sich das recht dicht am Vertragswortlaut fest. Wenn sich also Flyme die Stornierung vorbehalten hat (EG-VO gilt da noch nicht), befürchte ich, daß die das machen können. Wieso sollte die "EG-VO" hier nicht gelten?
sammler75 Geschrieben 20. Mai 2006 Melden Geschrieben 20. Mai 2006 Weil die [ganz genau:] Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gemäß Art. 5 I a nach meiner Lesart dann nicht hilft, wenn die Information über die Annullierung des Fluges mehr als zwei Wochen vor Abflug erfolgte.
Fabian Geschrieben 20. Mai 2006 Autor Melden Geschrieben 20. Mai 2006 Vielen Dank fuer deinen Tipp sammler75. Jede neue Situation ist auch eine neue Chance. Nach diesem Motto haben wir die Situation geloest: Wir haben uns entschlossen den Weg per Schiff zurueck zu legen, ueber Nacht. Es ist mir schon schwer gefallen einen Flug herzugeben, aber dass ist mal etwas ganz anderes (ich war noch nie laenger wie 4h auf einem Boot...). Und mit der gesparten Hotelnacht und der billigeren Anreise zum Hafen (vs zB Arlanda Express) kommt das sogar noch billiger. Ich hoffe einfach dass es einen schoenen Boardingpass gibt, mit einem Baggage-Tag kann ich ja wohl kaum rechnen, die Romantik wird mich hoffentlich entschaedigen :)
joBER Geschrieben 20. Mai 2006 Melden Geschrieben 20. Mai 2006 Vielen Dank fuer deinen Tipp sammler75. Jede neue Situation ist auch eine neue Chance. Nach diesem Motto haben wir die Situation geloest: Wir haben uns entschlossen den Weg per Schiff zurueck zu legen, ueber Nacht. Es ist mir schon schwer gefallen einen Flug herzugeben, aber dass ist mal etwas ganz anderes (ich war noch nie laenger wie 4h auf einem Boot...). Und mit der gesparten Hotelnacht und der billigeren Anreise zum Hafen (vs zB Arlanda Express) kommt das sogar noch billiger. Ich hoffe einfach dass es einen schoenen Boardingpass gibt, mit einem Baggage-Tag kann ich ja wohl kaum rechnen, die Romantik wird mich hoffentlich entschaedigen :) Naja, erwarte nicht zu viel Romantik, es sei denn du findest besoffene Finnen und Schweden romantisch - die Fähren halten nicht umsonst auf den Aland-Inseln (zollfreie Zone)...aber solange ihr eine Kabine bucht, sollte es gehen.
sammler75 Geschrieben 20. Mai 2006 Melden Geschrieben 20. Mai 2006 An sich sind solche Schiffspassagen sehr angenehm, aber eine Kabine sollte es schon sein. Außerdem ist das ja die klassische Reiseart in Skandinavien und meine Überfahrten waren trotz ordentlich Alkoholkonsum an Bord mehr als erträglich. Gerade die Hafenein- und -ausfahrten (außer mitten in der Nacht auf den Alandinseln) sind schön und spannend. Außerdem kann man beim Alkohol ja auch mitmachen, wenn der Geldbeutel es hergibt. Immer zu empfehlen auch die skandinavischen Buffets, leeren Magen mitbringen und auf wenig Seegang hoffen (Vorbuchen spart dann oft Geld). Auch die Frühstücksangebote sind oft sehr ordentlich, zumal es auf finnischen Fähren natürlich auch finnische Spezialitäten gibt, zB Karjalaan Piirakat (karelische Piroggen). Gerade Helsinki und vor allem Stockholm sind ideal für Fähren, und die Terminals liegen mitten in der Stadt. In Helsinki bspw. ist man in 5-10 Minuten am Senatorintori. Ob es Bordkarten "zum Behalten" gibt, weiß ich auf dieser Route nicht, und eine Art von Baggage Tag kann man im Allgemeinen nur bekommen, wenn man etwas beim Zahlmeister zur Verwahrung gibt. Aber Ihr wolltet Eure Schußwaffen vermutlich nicht mitnehmen ;-)
scandic Geschrieben 20. Mai 2006 Melden Geschrieben 20. Mai 2006 Der Beförderungsvertrag dürfte aber wohl schwedischem Recht unterliegen, und im Allgemeinen hält sich das recht dicht am Vertragswortlaut fest. Wenn sich also Flyme die Stornierung vorbehalten hat (EG-VO gilt da noch nicht), befürchte ich, daß die das machen können. Wieso sollte die "EG-VO" hier nicht gelten? Weil die [ganz genau:] Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gemäß Art. 5 I a nach meiner Lesart dann nicht hilft, wenn die Information über die Annullierung des Fluges mehr als zwei Wochen vor Abflug erfolgte. Ah ... darauf willst du hinaus. Obiges las sich so, als on dMn diese Verordnung in Schweden nicht gelten würde.
sammler75 Geschrieben 21. Mai 2006 Melden Geschrieben 21. Mai 2006 Na, haben wir das geklärt. Neinnein, die Schweden sind beim Umsetzen der ganzen Regelungswut aus Brüssel an sich sehr fleißig.
Gast Geschrieben 21. Mai 2006 Melden Geschrieben 21. Mai 2006 Der Beförderungsvertrag dürfte aber wohl schwedischem Recht unterliegen, und im Allgemeinen hält sich das recht dicht am Vertragswortlaut fest. Wenn sich also Flyme die Stornierung vorbehalten hat (EG-VO gilt da noch nicht), befürchte ich, daß die das machen können. Auch in deutschen AGBs / ABBs steht eine Menge Unsinn geschrieben, der nicht haltbar ist...
sammler75 Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 ja, vor einem deutschen Gericht. Aber in Skandinavien ist man ähnlich schmerzlos wie in England: Jeder darf Verträge abschließen, wie er mag, und eben auch schlechte Verträge. Zwingt ihn ja niemand dazu. Heißt ja nicht, daß ich das gut finde. Aber man geht dort eben eher vom "mündigen" Bürger aus als hier, vorausgesetzt, die Entscheidung pro oder contra schlechtem Vertrag ist nach umfassender Information erfolgt. Da ist dann aber auch ein möglicher Ansatzpunkt. Aber die Schweden von flyme behalten sich das Streichen von Flügen vor und weisen von Anfang an darauf hin, daß man normalerweise nur Anrecht auf "återbetalning inom sju dagar av hela inköpspriset för flygresan, för den del eller delar av resan som inte fullföljts" hat.
Gast Geschrieben 22. Mai 2006 Melden Geschrieben 22. Mai 2006 Aber in Skandinavien ist man ähnlich schmerzlos wie in England: Jeder darf Verträge abschließen, wie er mag, und eben auch schlechte Verträge. Zwingt ihn ja niemand dazu. Das ist möglich, da habe ich keine Erkenntnisse zu. Ich wollte nur klarstellen, dass nicht alles, was in einer AGB steht, auch zwangsläufig so hingenommen werden muss. Es gelten natürlich die jeweiligen Gesetze der Länder.
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