kingair9 Geschrieben 20. Juni 2006 Melden Geschrieben 20. Juni 2006 Ein Mitarbeiter von mir wollte heute vormittag KTW-CGN fliegen aber als er zum Flughafen kam war sein W6-Flug um 14 Stunden verspätet, soll jetzt erst morgen früh um 02.00 hrs in Köln sein. Da er mit Kunden unterwegs war, konnte man das natürlich nicht machen und wir haben ihn auf 4U ex KRK neu gebucht. Fehler lag wohl nicht bei W6 - KTW war anscheindend seit den frühen Morgenstunden bis zum frühen nachmittag aus technischen Gründen geschlossen und es sind einige Flüge ausgefallen bzw. heftigst verspätet. Weiß jemand, was da los war? W6 weigert sich übrigens das Ticket zu erstatten - die Flughafenschließung sei schuld. Daß der Airport seit frühen nachmittag wieder auf ist und sie aus Umlaufgründen den Flug erst heute spät abends "nachholen" sei kein Grund zur Erstattung. Wie seht Ihr das?
starjet Geschrieben 20. Juni 2006 Melden Geschrieben 20. Juni 2006 das ist doch net schwer..wie hier in allen Foren steht gibt es Ersatz nach geltendem EU-Recht und bei dieser Verspätung schon einiges ..Wobei sich hier noch die Frage stellt ob es evtl unter höhere Gewalt fällt...
Aiagaia Geschrieben 20. Juni 2006 Melden Geschrieben 20. Juni 2006 Sollte es wirklich so gewesen sein, dass der Airport so lange geschlossen war, kann man das wohl als höhere Gewalt ansehen. Also müsste die Fluggesellschaft keine Entschädigungen zahlen. Aber nach meinem Rechtsverständniss müsstest du trotzdem von dem Vertrag zurücktreten können und Die Airline müsste dir den bezahlten Flugpreis erstatten, aber auch nicht mehr.
kingair9 Geschrieben 20. Juni 2006 Autor Melden Geschrieben 20. Juni 2006 das ist doch net schwer..wie hier in allen Foren steht gibt es Ersatz nach geltendem EU-Recht und bei dieser Verspätung schon einiges ..Wobei sich hier noch die Frage stellt ob es evtl unter höhere Gewalt fällt... So einfach ist das ja nun leider nicht - der Flughafen war bis ca. 14.00 Uhr geschlossen (bis dahin meinetwegen höhere Gewalt) aber der Flug sollte dann erst fast 12 Stunden nach Wiederöffnung gehen (weil die Maschine natürlich erst die anderen Umläufe des Tages zu Ende fliegen mußte)....
Marobo Geschrieben 21. Juni 2006 Melden Geschrieben 21. Juni 2006 Im Prinzip greift hier wunderbar die EU-Verordnung, nach der Dir die Erstattung des Tickets zusteht. Selbst wenn die Schließung des Flughafen höhere Gewalt war, gilt das für Deinen Flug ja nur indirekt. Ich würde also schon etwas "massiver" die Erstattung des Tickets fordern. Das Blöde ist nur: Durch den ausländischen Sitz der Gesellschaft wird es sehr schwer auf dem Klageweg an das Geld zu kommen. Letztlich kann man also eigentlich nur drohen. Da Wizzair das natürlich ebenfalls weiß, ist man in einer schlechten Verhandlungsposition. Ich habe deswegen auch schon mal recht kleine Brötchen in einem Fall mit Wizzair gebacken, obwohl ich nach zweimaliger Stornierung meines gebuchten Fluges (Flug gebucht, dieser wurde gestrichen und der Ersatzflug, den ich akzeptiert hatte, wurde es kurze Zeit später dann auch gecancelt...) eigentlich lieber anders vorgegangen wäre. Das ist eben der Nachteil, wenn man Flüge bei ausländischen Gesellschaften bucht :-(
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