JoFMO Geschrieben 1. Juli 2006 Melden Geschrieben 1. Juli 2006 Ich hatte letzte Woche ein etwas seltsames Erlebnis auf einem Qantas Inlandsflug ADL-SYD. In meinem Gepäck befanden sich noch drei Dosen Bier. Ich war noch nie Qantas Domestic geflogen. Meine Erwartungen an den Bordservice waren sehr niedrig; so wie das halt mittlerweile leider Standard ist. Von Freigetränken ging ich jedenfalls nicht aus. Also dachte ich ich vertreibe mir die Zeit mit meinen Bierchen (und einem Apfel, den ich auch noch hatte). Ich hatte gerade die ersten zwei Schlücke genossen, da kam schon der Steward und forderte die Herausgabe meiner Verpflegung. Schliesslich wolle Qantas auch noch selber etwas Geschäft machen war seine Begründung. Ich fliege relativ selten Kurzstrecken und bringe mir sicherlich auch nicht regelmässig meine eigenen Getränke mit. Ich kann mich aber erinnern, dass ich bei United auf einem LAS-ORD Nachtflug keinerlei Probleme mit meinem mitgebrachten Bier hatte. Jetzt würde ich gerne wissen wie die Politik anderer Airlines und in der Luftfahrt im Generellen zu mitgebrachter Verpflegung ist. Meine Meinung: Ich hab mich ziemlich verarst gefühlt. Wenn mir wenigsten irgendwelche Sicherheitsbedenken als Bagründung geliefert worden wären, dass man z.B. kontrollieren möchte wieviel jemand trinkt und daher nur Bordausschank erlaubt. Wenn man auf der einen Seite aber den Service immer weiter reduziert und durch Bezahlangebote ersetzt, darf man finde ich es dem Kunden nicht verbieten sich seine Dinge selbst mit zu bringen. Warscheinlich wird es bald sogar verboten sich etwas zu lesen mit zu bringen, schliesslich will man ja Zeitungen an Bord verkaufen. Und Toiletten werden kostenpflichtig ;)
conrad Geschrieben 1. Juli 2006 Melden Geschrieben 1. Juli 2006 selbstmitgebrachter Alkohol darf nie, auch bei EZY, Ryanair, Germanwings und HLX komsumiert werden.
CarstenS Geschrieben 1. Juli 2006 Melden Geschrieben 1. Juli 2006 So kenne ich das auch, dass selbstmitgebrachter Alkohol nicht konsumiert werden darf, egal welche Airline. Auch bei den großen europäischen klassischen Airlines, bei denen der Alkohol an Bord umsonst ist (z.B. LH, AF, BA) gilt diese Regel. Dies schließt den im Flugzeug Gekauften (Duty Free) mit ein. Konsumiert werden darf nur dass, was die Besatzung ausschenkt. Damit der Alkoholgenuss kontrolliert werden kann. Aber Speisen und nichtalkoholische Getränke waren bei mir noch nie Problem, selbst bei FR oder 4U, die eigentlich was verkaufen wollen. Wurde auch der Apfel kassiert? Das fände ich seltsam. Grüße, Carsten
JoFMO Geschrieben 1. Juli 2006 Autor Melden Geschrieben 1. Juli 2006 Den Apfel hat er nicht gesehen :-)
adima Geschrieben 1. Juli 2006 Melden Geschrieben 1. Juli 2006 Naja, das ist ja ein interessantes erlebnis und ev hättest du eben auch das Bier aus der dose nicht zeigen sollen, heimlich trinken müssen. Ich denke , dass wenn man sich z.B Saft mitbringt , keiner was sagen wird. Ich finde aber auch das vorgebrachte Argument, dass man angeblich selber was verkaufen will, total lächerlich ( ich meine ok, das können ja dann andere Paxe, wenn sie wollen...). Mit dem Alkohol ist da so eine Sache. Die Billigairlines wie EZYund FR sind wohl aufgrund trueber Erfahrungen gegen ein eigenes Ausschenken, wollen es angeblich kontrollieren und ihr eignes Zeugs verkaufen und dennoch kommt es immer wieder mal vor, dass jemand mal sein eignes bier an Bord konsumiert. Ich denke, die koennen gar nicht alles kontrollieren, sonst muessten sie eine Art Taschencheck machen und dann wuerde wohl kaum noch ein Umlauf & turn around in 25 Minuten klappen. Cheers, thats it.......
kraven Geschrieben 1. Juli 2006 Melden Geschrieben 1. Juli 2006 Und was lernen wir daraus? Genau, nur die Biermarke in genau der Dosengröße mitnehmen, die auch die Airline an Bord ausschenkt *lol* Mit mitgebrachten Essen hatte ich bisher noch nie Probleme, egal ob FR, 4U oder W6.
txl_SZ Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Bin vor 10 Tagen mit TR von HKT nach SIN geflogen. An Bord gab es die Ansage, dass der Verzehr von mitgebrachten Getraenken und Speisen untersagt ist ... man bei Hunger aber jederzeit Snacks etc. kaufen koennte.
joBER Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Bei sterling.dk ist es angeblich und mit Ansage auch verboten, mitgebrachte Speisen/Getränke zu konsumieren. Gegen eine Wasserflasche hatte aber niemand was einzuwenden...
gefag Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Ich kann ja verstehen, daß die Airlines Kohle machen wollen, doch in diesem Falle sehe ich einige Probleme, die es mir schwer machen würden, ein solchen Verbot zu akzeptieren: a) sollte man derartige Beschränkungen der persönlichen Freiheit nicht in den Beförderungsvertrag schreiben? Ich gebe zu, daß ich die auch kaum lese, deshalb die Frage: hat jemand schon einmal über Verzehrverbote an Bord (im Sinne eines Hausrechts) gelesen? B) es gibt Personen (z.B. Diabetiker), die zu bestimmten Zeiten bestimmte Nahrungsmittel zu sich nehmen müssen oder zumindest sollten. Wer will das kontrollieren? c) was ist mit Allergien/Unverträglichkeiten/Aversionen/ethischen Bedenken (Religion, Veganer, ökologische Produktionsweise) gegen die angebotenen Nahrungsmittel. Darf eine airline jemanden zwingen, diese zu "vergessen" bzw. zu fasten (man kann ja nicht in die Nachbarkneipe gehen)? Unwahrscheinlich, daß man für alle eine Alternative an Bord hat. Bei alldem verstehe ich, daß man den Alkoholkonsum an Bord überschauen möchte, aber der Verzicht auf Alkohol für einige Stunden schein mir tolerabel. Nicht tolerabel jedoch die Beschränkung meiner persönlichen Freiheiten. Wird mir zukünftig noch vorgeschrieben, welche Zeitung ich lese (nur die aus dem Bordverkauf)? Gruß MM
Gast Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Es gibt in der EU ein Produkthaftungsgesetz. In anderen ziviliserten Ländern ist das ähnlich. Stellt euch mal vor, jemand bringt Essen von zu Hause mit und kippt dann um, dann hat die Airline zumindest den Sonderaufwand, nachweisen zu müssen das es nicht an dem angebotenen Essen lag. Von Sonderlandungen wegen Notfällen ganz zu schweigen. Alsnächstes käme dann jemand auf den Gedanken zum F/A mit der Bitte, das doch mal eben heiss zu7 machen, zu gehen. In dem Augenblick würde die Airline sogar für das was dann "ihr Produkt" ist haften. Da hält man sich doch eher den Ärger vom Leib und sagt, wir gebne euch was zu essen, oder wir verkaufen es euch, abr Mitgebrachtes ist verboten.
D-ATUI Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Stellt euch mal vor, jemand bringt Essen von zu Hause mit und kippt dann um, dann hat die Airline zumindest den Sonderaufwand, nachweisen zu müssen das es nicht an dem angebotenen Essen lag. Von Sonderlandungen wegen Notfällen ganz zu schweigen. Dies halte ich für einen ausgesprochenen Schwachsinn und habe das in die der Form noch nie gehört. Die Argumentation mit Alkohol hatten wir hier schon einmal im Forum und sie ist durchaus nachvollziehbar, weil dann – bei falscher Einschätzung des Alkohols – die Airline wirklich mit Folgen rechnen müsste (wie Medizinischer Notfall oder passanger disturbance). Betreffend Duty Free-Alkohol sind es ja wohl rein gesetzliche Bestimmungen, die ein Konsum vor Ankunft im Zielland verbieten, das bezieht sich ebenfalls auf Rauchwaren bei möglichen Raucherflügen.
Gast Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Das ist die Gesetzeslage, kann man meinetwegen als Schwachsinn betzeichnen.
Aiagaia Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 @ Skytruck Demnach müsste auch die Deutsche Bahn den Verzehr von mitgebrachten Speisen in ihren Zügen verbieten, denn immerhin können dort auch Lebensmittel bei der Mitropa erworben werden. Jeder Fernverkehrsbusfahrer stünde mit einem Bein im Knast, wenn er Getränke aus der Bordküche verkauft und seine Passagiere dann umkippen, weil sie ihre mitgebrachten Wurstbrote gegessen haben. Mag zwar vom Grundsatz her was dran sein, aber ich denke das ist letztendlich etwas weit hergeholt.
D-ATUI Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Das ist die Gesetzeslage, kann man meinetwegen als Schwachsinn betzeichnen. Wie gesagt, ich habe das noch nie gehört und es erscheint auch nicht stimmig wie weiter unten ebenfalls argumentiert mit der DB oder einem Busunternehmen. Das könntest Du noch weiter spinnen auf andere Bereiche im Transportwesen oder gar des öffentlichen Lebens. Nein, also so wie Du es sagst, stimmt das mit Sicherheit nicht ganz.
schnapperin Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Hallo, als ich im Juni die gleiche Strecke geflogen bin, gab es noch einen kleinen Snack (Cake oder Eis) und Bier gab es auch umsonst. Auf jeden Fall wurde die Bezahlung meines Nachbars abgelehnt. LG Schnapperin
Gast Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Das Produkthaftungsgesetz gilt für die Bahn ebenso wie für Fluggesellschaften und jeden anderen Restaurantbetrieb auch. Lest doch einfach den zweiten und den dritten Absatz genau durch und dann noch mal Eure Antworten. Lesen reicht alleine nicht, verstehen gehört auch dazu.
DAP Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Au weia, sinnentleertes Geblubbere... ...jemand bringt Essen von zu Hause mit und kippt dann um, dann hat die Airline zumindest den Sonderaufwand, nachweisen zu müssen das es nicht an dem angebotenen Essen lag. Den "Sonderaufwand" hat jeder Caterer, bei dem ein Gast umkippt und nicht offensichtlich auf der Hand liegt, daß es nicht mit der Nahrungsaufnahme zusammenhängt. Rechtsverteidigungskosten gehören im übrigen zum normalen wirtschaftlichen Risiko einer jeden natürlichen und juristischen Person. Von Sonderlandungen wegen Notfällen ganz zu schweigen. Mit dem Risiko lebt jeder Carrier, der seinen Paxen nicht mindestens 48h vor Abflug jegliche Nahrungsaufnahme verbietet. Schließlich kann ich meine Lebensmittelvergiftung ja auch von der Frittenbude mitbrigen. Sonderaufwand für den Carrier mit Catering in so einem Fall: s.o. ...zum F/A mit der Bitte, das doch mal eben heiss zu7 machen, zu gehen. In dem Augenblick würde die Airline sogar für das was dann "ihr Produkt" ist haften. Ausgemachter Unsinn! Wer als Hersteller haftet steht in § 4 ProdHaftG, wer davon die Haftung ausschließen kann, findet sich in § 1 Abs. 2 ProdHaftG. Allgemein läßt sich sagen, daß alle für die Produktsicherheit von untergeordneter Bedeutung fallende Tätigkeiten keine Haftung nach ProdHaftG nach sich ziehen, so z. B. dem Vertriebsbereich zuzurechnende Tätigkeiten wie auspacken, säubern, kontrollieren, zusammenbauen, montieren usw., der Make-ready-Service von Kfz-Vertragshändlern wie auch Abfüll- und Abpackvorgänge von Lebensmittel im Einzelhandel. Dies wird insbesondere damit begründet, daß Beschädigungen und Verunreinigungen bei diesen untergeordneten Handlungen zwar nicht ganz auszuschließen sind, das allgemeine Deliktsrecht den hier gebotenen, nämlich auf die jeweilige Handlungssphäre beschränkten Schutz bietet.
Gast Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 @ DAP - habe ich was anderes behauptet? Du musst nicht die Antworten einiger user mit dem verwechseln was ich geschrieben habe. Außerdem reden wir hier über Essen, für das caterer Stellproben aufbewahren muss. Nicht von Mopeds oder irgendwas und überdies vom Luftverkehr, wo Sonderlandungen möglich sind, wenn es einem Pax schlecht geht. Das wäre dann auch der fundam,entale Unterschied zur Bahn.
DAP Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 @ DAP - habe ich was anderes behauptet? ja. Du musst nicht die Antworten einiger user mit dem verwechseln was ich geschrieben habe. Dir sollte nicht entgangen sein, daß ich ausschließlich auf Deine Äußerungen geantwortet habe. Gute Nacht.
Pfaelzer Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Übrigens ein Tipp! Die PET-Wasserflaschen von Lidl sind grün. Das heisst niemand kann sehen, was da wirklich drin ist. Da ich sehr gerne Weinschorle trinke, kaufe ich mir immer diese 1,5 l Flaschen, kippe die Hälfte weg und fülle mit Wein auf. Da gab es noch nie Probleme, weil jeder denkt ich trinke Wasser. Alternativ zu Wein könnte man natürlich auch Bier reinfüllen. Eine andere Möglichkeit wären diese kleinen Portionsflaschen (0,04 L) mit Gin, Rum usw. die man einfach in einer ruhigen Minute einem Cola zuführt oder einem sonstigen Getränk. Damit müsste man selbst bei der Saudia auf seinen Level kommen.
Crewlounge Geschrieben 2. Juli 2006 Melden Geschrieben 2. Juli 2006 Alsnächstes käme dann jemand auf den Gedanken zum F/A mit der Bitte, das doch mal eben heiss zu7 machen, zu gehen. In dem Augenblick würde die Airline sogar für das was dann "ihr Produkt" ist haften. Da hält man sich doch eher den Ärger vom Leib und sagt, wir gebne euch was zu essen, oder wir verkaufen es euch, abr Mitgebrachtes ist verboten. Ich habe es in eineinhalb Jahrzehnten als Flugbegleiter noch nicht erlebt, das ein Passagier, abgesehen von Babynahrung im Glas, darum bat, selbst mitgebrachtes Essen zu erwärmen. So dreist ist wirklich niemand unserer Gäste. Ganz davon abgesehen, ist ein Verzehrverbot mitgebrachter Speisen an Bord laut Aussage einer Juristin nicht legitim. Wir hatten vor einiger Zeit dieses Thema ausführlich bei uns im Crewlounge Forum besprochen, nur als Hinweis für diejenigen, die die Diskussion von Flugbegleitern über dieses Thema interessiert.
adima Geschrieben 3. Juli 2006 Melden Geschrieben 3. Juli 2006 Naja, Gesetze sind natürlich das eine und dann steht ja oft auf einem anderen Blatt, wie die kontrolliert bzw. ob die eingehalten werden. Ich denke z.B , dass es durchaus gut ist, wenn man das mit dem Alkohol an Bord einschränkt un dnur ein wenig verkauft und dass eben die Passagiere da nichts eignes konsumieren dürfen ( wenn sie es wie weiter oben anklag sozusagen in kleinen Mengen für den Hausgebrauch tun, ist es i dR auch ok), wobei es aber natürlich Fluglinien gibt, die generell das Alkoholtrinken a n Bord verbieten- aus religiösen oder anderen Gründen un ddann hat sich schon jeder dran zu halten ( Saudia wäre ein Bsp, wie ist es denn bei der kosmopolitischen EK??). Wenn man aber generell regulieren will, dass die Passagiere gar nichts selbstmitgebrachtes mehr essen, finde ich das schlicht eine Frechheit, v,.a meine ich damit die Billigairlines, die dann ein Riesengeschäft daraus machen möchten und oft qualititiv miese Ware teuer verkaufen. Wenn ich meine eigne Stulle oder so esse oder eigne Schokolade, wird aber wohl kaum jemand was dagegen haben und man kann das ja auch ruhig mal einem Flugbegleiter erklären- also, wo ist das Problem? Interessant finde ich im übrigen noch den Fall der in Asien(Thailand etc) verbreiteten Durian Frucht, die viele dort gern essen, die aber wenn man sie auspackt und aufschneidet, einen sehr strengen, fauligen Geruch verströmt und die man deshalb nicht an Bord essen darf. Das erlaubt wohl keine Airline.
TYROLEAN Geschrieben 4. Juli 2006 Melden Geschrieben 4. Juli 2006 Ich hatte letzte Woche ein etwas seltsames Erlebnis auf einem Qantas Inlandsflug ADL-SYD. ... Schliesslich wolle Qantas auch noch selber etwas Geschäft machen war seine Begründung. Bist Du wirklich QF geflogen? Bisher habe ich den domestic-QF Service verglichen mit europäischen und US-Fluglinien als ziemlich gut empfunden. Es gibt immer Fühstück oder Sanwiches. Abends gibt es ein warmes Essen. Nach 4pm bekommst Du den Bier kostenlos. Der Apfel kann in Australien noch andere Probleme hervorrufen (ich sage nur: Interstate Quaranine!) http://www.qantas.com.au/info/flying/trave...domesticEconomy Auf mitgebrachtes Bier wirst Du wohl an Bord eines Flugzeuges verzichten müssen. Das haben Dir schon ein paar Vorredner erklärt. Wenn es damit kritisch wird, solltest Du vielleicht ein vertrauensvolles Gespräch mit Deinem Arzt suchen. Wenn ich in Europa Eco fliege (da gibt es nicht den guten QF-Service), kaufe ich mir beim Bäcker einen kleinen Snack. Hatte noch nie probleme damit.
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