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Probleme bei Flugbuchungen/-reisen mit Sky Europe


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Die Regulierung 261/2004 greift auf jeden Fall...

 

Im Artikel 5 geht es um Annulierungen. Dort wird in (1)a) auf Artikel 8 verwiesen.

 

Und dort steht "Wird auf diesen Aritkel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen a) der binnen 7 Tagen vollständigen Erstattung der Flugscheinkosten (...), B) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Gastes (...)".

 

Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Mitteilung der Flugannullierung. Bei unter 14 Tagen vor Abflug kommt lediglich noch die Zahlung von je nach Flugstrecke z.B. 250 € hinzu.

 

Nachzulesen hier.

 

 

Das Ganze ist natürlich schwammig... Was sind "vergleichbare Reisebedingungen"... Mit dem Zug nach AMS zu fahren wahrscheinlich nicht... Ausserdem muss sich die Airline ja auch bemühen "zum frühestmöglichen Zeitpunkt" zu fliegen. Und wenn eine andere Airline zu günstigeren (und wenns mit Umsteigen ist) Bedingungen nach BTS fliegt als dass man mit dem Zug nach AMS muss, und das womöglich auch zu einem früheren Zeitpunkt tut, ist zumindest lt. Gesetzestext eine Umbuchung auf diesen Carrier m.E. verpflichtend. Im Gesetzestext steht nirgends, dass die Umbuchung auf die eigene Airline beschränkt werden darf. In jedem Falle müsste SkyEurope jedoch die Bahnfahrtkosten nach AMS übernehmen, schliesslich gilt der Reisevertrag von CGN nach BTS.

 

Soviel die Theorie, so stehts auf dem Papier und so würde ich das auslegen... Aber setz das erstmal durch - und dann noch bis Januar.

 

Ich würde auf jeden Fall die Bahnfahrkosten einreichen (oder sonstige Zusatzkosten falls jemand das Risiko eingehen will sich selbst auf die "frühestmögliche anderweitige Beförderung unter vergleichbaren Reisebedingungen" umbuchen will). Allerdings würde ich auf jeden Fall erst SkyEurope bitten dies zu tun, damit man später beweisen kann dass SkyEurope abgelehnt hat.

 

Ich glaube aber kaum dass die Chancen gross sind die Kohle wiederzusehen... In jedem Falle kann man sich als letzte Instanz auch an die Nationalen Durchsetzungsbehörden wenden. Jedes EU-Land musste eine solche Behörde benennen, die den Verstössen dann nachgeht. In Deutschland ist das LBA zuständig. Es wäre allerdings abzuklären ob man sich hier an das LBA (weil Abflug ab D'land) oder an die slowakische Durchsetzungsbehörde wenden muss. LBA siehe hier.

 

Eine Übersicht der anderen Durchsetzungsbehörden gibt es hier.

 

 

Ich kann allerdings zu den Verfahren, dessen Zuverlässigkeit und die "Macht" der Durchsetzungsbehörden nicht viel sagen... Ich weiss das alles nur, weil ich momentan eine ähnliche Ausseneinandersetzung mit Norwegian habe, und auch hier mich an die Durchsetzungsbehörde wenden werde, da alle anderen Wege ausgereizt sind und ich einen teuren Rechtstreit im Ausland scheue.

 

Hat jemand Erfahrung mit den Durchsetzungsbehörden?

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Ich schliesse mich an... Ich glaube kaum dass es viel Aussicht hat im Voraus SkyEurope zu einer Umbuchung auf eine andere Airline zu bewegen.

 

Ich will auch klarstellen: Mein voriger Thread ist MEINE Auslegung der Gesetzeslage. Was man genau unter "vergleichbare Reisebedingungen" und "frühestmögliche Beförderung" versteht muss im Zweifelsfall ein Gericht entscheiden und ist mit Sicherheit nicht unumstritten.

 

 

Hinzu kommt: Es kann sein dass ich mich Irre, aber ich glaube die Durchsetzungsbehörde "vermittelt" mehr und kann gfs. Geldbussen verhängen... Sozusagen eine Art Ombudsmann. Das ist ein Druckmittel, aber sein Geld sieht man deshalb von der Airline trotzdem nicht, das muss man dann immer noch vor Gericht erstreiten... Auf der Seite des LBA steht recht übersichtlich was die Behörde macht. Ich will damit nur sagen: Nur weil die Durchsetzungsbehörde jemandem prinzipiell recht gibt, bekommt man von der Airline nicht unbedingt sein Geld.

 

Zudem sollte man als Kunde - das sagt schon der gute Menschenverstand - auch schauen dass man den Schaden so gering wie möglich hält... Und wenn die Airline einem entgegenkommt, z.B. in dem zumindest die Bahnfahrt nach AMS gezahlt wird, dies annehmen, sofern das "Flugplantechnisch" in den Kram passt.

 

Mich würde sehr interessieren ob jemand schon Erfahrung mit einer Durchsetzungsbehörde sammeln konnte.

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@ 4UCGN: Ich weiß jetzt zwar nicht, warum Du den Kopf schüttelst, aber es liegt hier eindeutig ein einseitiger Vertragsbruch von Sky Europe vor. Ich will ja gar keine Sonderzahlungen, ich will lediglich, dass der Vertrag, der zwischen der Airline und mir abgeschlossen wurde, eingehalten und nicht einseitig geändert wird!

 

Es gibt übrigens Neuigkeiten: Ich habe heute in Bratislava bei Sky Europe angerufen und mich zu einem Vorgesetzten verbinden lassen. Das hat (anscheinend) auch gut geklappt, denn ich hatte nach dreimaligem Verbinden einen Herrn am Apparat, der zwar nur Englisch, aber immerhin Ahnung hatte. Als ich ihm dann meinen Fall mit der Reisegruppe schilderte, sagte er aber auch nur immer und immer wieder, dass er mich auf eine Destination meiner Wahl umbucht. Als ich ihm dann mit der EU-Verordnung kam, versuchte er immer abzulenken und meinte, ich könnte mir das Datum ja aussuchen.

 

Ich fragte ihn dann konkret nach der Möglichkeit, auf AB von DUS nach VIE oder auf LH von CGN oder DUS nach BTS umgebucht zu werden. Er meinte, es geht nicht und ich sollte eine E-Mail an complains@skyeurope.com schreiben. Dies habe ich dann auch getan.

 

Heute Nachmittag hatte ich aber dann doch noch einmal Lust, mich mit Sky Europe zu streiten und rief noch einmal an. Dank der günstigen Vorwahl 010029 kostet ein Anruf in Bratislava genau 2,85 Cent pro Minute. Als ich dann nach unzähligen Verbindungsversuchen endlich jemanden am Apparat hatte, hieß es nur, ich soll eine E-Mail schreiben. Als ich dann sagte, dass ich auf eine Antwort warte, sagte man mir, dass Mails erst nach 30 Tagen (!!!) beantwortet werden. Es wird also immer interessanter...

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@ 4UCGN: Ich weiß jetzt zwar nicht, warum Du den Kopf schüttelst, aber es liegt hier eindeutig ein einseitiger Vertragsbruch von Sky Europe vor. Ich will ja gar keine Sonderzahlungen, ich will lediglich, dass der Vertrag, der zwischen der Airline und mir abgeschlossen wurde, eingehalten und nicht einseitig geändert wird!

 

Es gibt übrigens Neuigkeiten: Ich habe heute in Bratislava bei Sky Europe angerufen und mich zu einem Vorgesetzten verbinden lassen. Das hat (anscheinend) auch gut geklappt, denn ich hatte nach dreimaligem Verbinden einen Herrn am Apparat, der zwar nur Englisch, aber immerhin Ahnung hatte. Als ich ihm dann meinen Fall mit der Reisegruppe schilderte, sagte er aber auch nur immer und immer wieder, dass er mich auf eine Destination meiner Wahl umbucht. Als ich ihm dann mit der EU-Verordnung kam, versuchte er immer abzulenken und meinte, ich könnte mir das Datum ja aussuchen.

 

Ich fragte ihn dann konkret nach der Möglichkeit, auf AB von DUS nach VIE oder auf LH von CGN oder DUS nach BTS umgebucht zu werden. Er meinte, es geht nicht und ich sollte eine E-Mail an complains@skyeurope.com schreiben. Dies habe ich dann auch getan.

 

Heute Nachmittag hatte ich aber dann doch noch einmal Lust, mich mit Sky Europe zu streiten und rief noch einmal an. Dank der günstigen Vorwahl 010029 kostet ein Anruf in Bratislava genau 2,85 Cent pro Minute. Als ich dann nach unzähligen Verbindungsversuchen endlich jemanden am Apparat hatte, hieß es nur, ich soll eine E-Mail schreiben. Als ich dann sagte, dass ich auf eine Antwort warte, sagte man mir, dass Mails erst nach 30 Tagen (!!!) beantwortet werden. Es wird also immer interessanter...

 

interessant...30 tage...zum glück soll ich nicht vorher fliegen ;-) habe erstmal das kontaktformular für die beschwerde benutzt...werde wohl noch ne mail hinterherschicken....die hoffnung stirbt zu letzt...wenn ich schon nicht von cgn nach bts komme, wäre ich ja schon mit nem flug meiner wahl im streckennetz zufrieden...

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  • 5 Wochen später...

Habe heute folgende "lustige" Mail von Sky Europe bekommen:

 

 

Sehr geehrter Herr XXX!

 

Wir danken Ihnen fuer Ihr e-Mail, das uns von SkyEurope Sales DE am 11.12.2006, in die Mailbox complaints@skyeurope.com der Reklamationsabteilung uebermittelt worden ist.

 

Im Namen der Gesellschaft SkyEurope Airlines, erlauben Sie uns bitte sich erstens fuer alle Unannehmlichkeiten zu entschuldigen, die Ihnen und Ihren Mitreisenden unsererseits zugefuegt werden konnten.

 

Wir moechten Sie vergewissern, dass wir uns sehr bemuehen an alle Beschwerden, die wir in einer schriftlichen Form erhalten, in moeglichst kurzerer Zeit, spaetestens aber bis zu gesaetzlich anerkannten 30 Tage, zu reagieren.

 

Trotz unserer Bemuehungen Fluege entsprechend unser Planung durchzufuehren sind wir leider gezwungen worden die Fluglinie NE 516 / 517 Bratislava – Koeln/Bonn - Bratislava auf Grund der Adaptation und Harmonisierung unseres Destinationsnetzes und des Flugplanes aufzuheben.

 

SkyEurope Airlines verfaehrt in solchen Faellen im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europaeischen Parlaments und des Rates:

 

Bei Annullierung eines Fluges werden die betroffene Fluggaeste vom ausfuehrenden Luftunternehmen gradweise ueber die Annullierung, mindestens zwei Wochen vor der planmaessigen Abflugzeit, unterrichtet.

 

Aufgrund der Streichung des Koelnflugs im Flugplan, werden alle unsere Passagiere telefonisch, bzw. per e-mail notification mit einer entsprechenden Vorlaufzeit vor dem initiell gebuchten Flugtermin ueber die Streichung des Fluges informiert.

 

An hand der Aufzeichnungen in unserem Reservierungssystem in Bezug auf die Flugbuchung XXXXX (Flugscheinkosten fuer 8 Passagiere in Gesamthoehe von EUR 20,08) haben Angestellte der SkyEurope Reservierungszentrale bereits am 10.12.2006 versucht Sie unter der Tel.Nr. +49 XXXXXXXXXX telefonisch zu erreichen, wobei die Nachricht ueber die Flugplanaenderung hintergelassen wurde.

 

Im Falle einer Flugannullierung haben unsere Fluggaeste gem. EU – Richtlinie Anspruch auf die vollstaendige Erstattung der Flugscheinkosten zu dem Preis, zu dem der Flugschein erworben wurde, oder eine kostenlose Umbuchung auf einen fruehestmoeglichen, bzw. beliebigen SkyEurope Flug, der im Flugplan verfuegbar ist (Artikel 8, Absatz 1 der EU - Richtlinie).

 

Formulierung und Umstaende unter welchen der Luftbefoerderer verpflichtet ist, den Fluggaesten die Unterstuetzungsleistung in Form von anderweitige Befoerderung und Hotelunterbringung zu gewaehrleisten, ist laut der EU Richtlinie nur in Faellen anwendbar, wenn die Informationen ueber die Flugannullierung den Fluggast unvorbereitet vor Ort, am Flughafen ereilen. Im Sinne dieser Verordnung ist es notwendig, denjenigen Passagieren Fuersorge sicherzustellt, die am Flughafen bei einer Flugannullierung keine Moeglichkeit haben, sich selbst zu helfen.

 

Bezueglich Ihres Schreibens und vorgeschlagenen Alternativen erlauben wir uns Sie jedoch zu informieren, dass ein Fluggast ausschließlich unter vergleichbaren Reisebedingungen zum Endziel befoerdert werden koennte (Low-Cost Fluggesellschaft, vergleichbares Preisniveau).

 

Wir koennen daher Ihrer Forderung auf die anderweitige Befoerderung, bzw. Kompensation der Reisekosten mit AIR BERLIN (inkl. Zugfahrt Wien – Bratislava), LUFTHANSA, Austrian Airlines, Swiss, KLM nicht nachkommen.

 

Es ist bei jeder Fluggesellschaft absolut ueblich, dass im Laufe einer Flugplanperiode Aenderungen vorgenommen werden muessen (Aenderungen im Flugplan vorbehalten). SkyEurope Airlines ist sehr bedacht unsere Kunden in professionellster Weise zu betreuen und daher fruehzeitigst bei Veraenderungen des Flugplans zu informieren.

 

Dies ist in besagter Fall in bester Art und Weise durchgefuehrt worden, wiewohl wir es sehr bedauern, wenn geplante Fluege gestrichen werden muessen und fuer unsere Kunden dadurch Unannehmlichkeiten entstehen.

 

Wir danken Ihnen im Voraus fuer Ihr Verstaendnis.

 

Hochachtungsvoll,

 

Jana Čirská

 

 

 

Interessant ist die Auslegung der EU-Verordnung seitens NE. Für mich bedeutet die in Artikel 8.1 bzw. 8.2 beschriebene andersweitige Beförderung zum Endziel, dass ich mit einer anderen Fluggesellschaft zum Endziel gebracht werden kann / soll, nicht aber einen Flug im Streckennetz erhalte. Vor allen Dingen der Satz, dass ich unter einem vergleichbaren Preisniveau befördert werden muss, ist mir neu! Es dürfte jedenfalls schwer werden, für 8 Personen einen Flug für 20,08 Euro zu bekommen...

 

Habe in dieser Angelegenheit übrigens das LBA eingeschaltet, habe auch schon per E-Mail erfahren, dass alle Unterlagen angekommen sind und das LBA sich kümmern wird. Bin ja mal gespannt, wie es weiter geht!

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Habe in dieser Angelegenheit übrigens das LBA eingeschaltet, habe auch schon per E-Mail erfahren, dass alle Unterlagen angekommen sind und das LBA sich kümmern wird. Bin ja mal gespannt, wie es weiter geht!

 

 

 

Das LBA wird dir einen Brief schreiben und mitteilen, dass deine Beschwerde an die zuständige Stelle in der Slowakei weitergeleitet wird. Dann wird nichts mehr passieren.

Versteiger doch dein Flugticket auf eBay und lass dir das Geld von NE erstatten.

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Interessante Rechtsauslegung durch SkyEurope.. Ziel der Europäischen Verordnung ist es sicher nicht die Gäste "anderweitig zu vergleichbaren Preisniveau" zu befördern.

 

Ich habe einen ähnlichen Fall mit Norwegian, der letzte Woche an die Durchsetzungsbehörde nach Polen gegangen ist... Ich muss sagen, dort wurde mir innerhalb kürzester Zeit telefonisch und per Email geholfen und klar erläutert welche Unterlagen die Behörde benötigt. Daher bin ich zuversichtlich dass sich die dortige Behörde tatsächlich darum kümmert.

 

Wie das in der Slowakei ist weiss ich nicht... wenn die das aber tatsächlich kein Bisschen juckt, dann mache ich mich ernsthaft Sorgen, denn laut EU-Verordnung ist ja auch die Slowakei verpflichtet eine Durchsetzungsbehörde zu benennen, die sich ernsthaft um diese Anliegen kümmert.

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Was kaspert ihr da eigentlich rum?

Wenn die den Flug in der Zwei-Wochen-Frist absagen, sind sie nach der EU raus. Das ist schon vollkommen richtig.

Allerdings sind sie zivilrechtlich haftbar, das ist der Ansatz. Stichwort: Fixgeschäft. Und jetzt die Suche betätigen.

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ole, ich bin kein Rechtsspezialist, aber dass man wenn man über 2 Wochen vor Reisebeginn aus der EU-Verordnung raus ist wäre mir völlig neu. Kannst Du das belegen?

 

Selbst auf der Homepage des LBA wird das anders dargestellt. Es ist zwar richtig, dass man wenn man über 2 Wochen vorher informiert wird keinen Anspruch auf die Kompensierung in Cash mehr hat, aber alles andere bleibt bestehen.

 

Zitat aus der Verordnung Artikel 2 (3): "Diese Verordnung gilt für Fluggäste die über eine bestätigte Buchung für den betreffenden Flug verfügen". Eine zeitliche Komponente wird nicht erwähnt.

 

Der Artikel 5 beruft sich daraufhin auf Annulierung:

Von einer Annullierung betroffene Gäste werden a) Untertützungsleistungen lt. Artikel 8 (hierüber reden wir hier), B) Unterstützungsleistungen lt. Artikel 9 (das ist Telefongespräch und so Kram) und c) Kompensierung lt. Artikel 7 (das ist Cash) angeboten, ES SEI DENN Unterpunkt i) trifft zu: Der Gast wurde über 2 Wochen vor Reisebeginn informiert.

a) und B) erhält der Kunde dennoch...

 

Davon bin ich definitiv überzeugt... In allen Gesetzestexten bezieht sich ein Unterpunkt immer auf den Abschnitt, und nicht auf den ganzen Artikel. Alles andere wäre ja nicht im Sinne der EU-Verordnung (Sonst könnte ja jede Airline die sieht dass der Flug noch so schlecht gebucht ist 14 Tage vor Reisebeginn stornieren nach Lust und Laune...).

 

Dass Airlines dass zum Teil anders auslegen und dass sein Recht durchzusetzen nicht immer einfach ist ist logisch, aber die EU-Verordnung greift meines Erachtens definitv.

 

Dass darüberhinaus innerdeutsch ebenfalls weitere Gesetze greifen können weil ein einseitiger Vertragsbruch vorliegt ist ja ohnehin klar.

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Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Sky Europe hat mir heute eine Mail geschrieben, dass Sie uns auf einen 4U oder AB-Flug nach VIE umbuchen (wir sollen ihn selbst buchen und dann die Rechnung bei Ihnen einreichen!) und den Transfer vom Flughafen nach Bratislava bezahlen.

 

Da scheint die Einschaltung des Luftfahrt-Bundesamtes ja was gebracht zu haben!

 

Jetzt hoffe ich nur noch, dass Sky Europe auch zahlt!

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Jetzt hat's mich mit SkyEurope auch erwischt! Erhielt gerade einen Anruf (auf die Mailbox), mein Flug BTS-BBU am 16.2. sei storniert... Komisch, dass er noch im System buchbar ist.

 

Das ist wirklich ärgerlich, weil in BBU noch ein Anschlussflug dranhängt. Vielleicht kann ich die ja auf eine Umbuchung auf OS oder Tarom VIE-OTP bewegen... Wenn's bei anderen funktioniert hat... wer weiss...

 

Zukünftig werde ich SkyEurope aber meiden... Gut, ab Dland fliegen die sowieso nicht mehr, aber ich warte auch seit Monaten nach etlichen Mails auf eine Steuern- und Gebührenerstattung und einfach 3 Wochen vor Flug unausgelastete Maschinen zu streichen ist einfach daneben...

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Es gibt neues zu diesem Fall... Und da möchte ich für SkyEurope mal eine Lanze brechen... ich war nach der Stornierung durch SkyEurope ziemlich verbittert und hatte mir vorgenommen diese Airline nicht zu buchen... Ich muss sagen, der Service war so gut, dass diese Tendenz jetzt komplett umgeschlagen ist, weil ich mich bei SkyEurope gut aufgehoben fühle, was ich bei einem Billigflieger "dieser Kategorie" nie erwartet hätte.

 

Es geht um einen Flug Bukarest-Budapest am 17.2. der storniert wurde, wegen "Flugplanharmonisierung".

 

Zunächst erhielt ich einen Anruf aus Bratislava. Die Mailbox nahm den Anruf entgegen, eine freundliche Mitarbeiterin hinterliess eine Nachricht auf Deutsch und informierte mich über die Streichung und teilte mir mit, Sie würde mir noch gleich eine E-mail, die dann auch kam. Angeboten wurden nur a) Stornierung und Rückerstattung oder B) Umbuchung auf ein anderes Ziel und einen anderen Termin meiner Wahl.

 

Vermutlich hätte ich mit ein Bisschen diskutieren auch um eine Umbuchung auf Wizzair (flog am selben Tag für nur 25 €) durchsetzen können, da der Preis hier wirklich im Rahmen lag, aber ich wollte mir das noch einen Tag durch den Kopf gehen lassen und antwortete nicht gleich auf die Email.

 

Am Folgetag rief die freundliche Dame erneut an und meinte Sie wolle sichergehen ob ich die Email erhalten hatte. Ich meinte ja, bat Sie aber um ein Paar Tage Bedenkzeit, ich würde mich dann bei Ihr melden.

 

Heute schrieb ich um 21 Uhr eine Email. Ich erklärte, dass auf einer anderen Buchung am Vortag noch ein Flug Bratislava-Bukarest mit SkyEurope gebucht wurde, und dass ich somit auch diesen stornieren müsste, und Sie bitten würde diese zwei Buchungen am 12.09. auf Wien-Thessaloniki und am 20.9. auf Thessaloniki-Wien umzubuchen.

 

Achtung: Es war 21 Uhr Abends! In nur 10 Minuten erhielt ich von der Mitarbeiterin umgehend eine Antwort dass dies selbstverständlich möglich sei und sie mir gleich morgen die Bestätigung zuschicken würde. Sie betonte zudem dass dies kostenfrei und ohne Aufpreis geschehe. Übrigens: ich hatte für die Flüge BTS-BBU und BBU-BUD insgesamt weniger als 25 Euro gezahlt...

 

Jetzt mache ich eben schönen Urlaub in Griechenland! Well done Sky Europe... Bomben-Kundenservice den ich so nicht erwartet hatte.

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Das ist ja mal was.

 

Ich hatte ähnliches bei 4U, die haben sich jedoch absolut quer gestellt die Strecke umzubuchen. Es gab nur Storno oder anderer Tag.

 

Das ganze ging 3, 4 mal per Mail hin und her und dann hatte ich keine Lust mehr und habs storniert.

 

Hätte ich von Sky Europe nicht gedacht dass die da so kulant mit umgehen.

 

Meiner Meinung nach gibts nur zwei Lösungen dafür: 1. die Dame hatte 1.1 keine Lust; 1.2 keine Ahnung oder 2. wusste dass Sky Europe an dem neuen Flugdatum nicht mehr existiert. ;-))

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hehe die Aussage hatte ich erwartet :) Aber ich bin zuversichtlich dass die Wien-Flüge ganz gut laufen werden... wenn man sich die Preise mal anschaut ist anzunehmen, dass die Maschinen gut gebucht sind (oder dass man der Ansicht ist hohe Preise durchsetzen zu können).

 

Im Schlimmsten Falle habe ich dann eben 25 € in den Sand gesetzt und flieg kuzrfristig woanders hin... Jetzt warte ich nur noch auf die Bestätigungen morgen...

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Das war ich... ich habe insgesamt über 3 Monate hinweg 4 Emails geschrieben, nie auch nur eine Antwort bekommen. Deswegen war ich sehr skeptisch was die "Kulanz" bei SkyEurope angeht... Offensichtlich aber zu unrecht.

 

Jetzt wo ich einen direkten Ansprechpartner mit privater Email hab, werde ich das - sobald meine Flüge umgebucht sind - gleich auch nochmal ansprechen... Ich schreibe wie es ausgeht.

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  • 3 Wochen später...

Falls es jemand interessiert:

 

Ich hätte letzte Woche mit SkyEurope BTS-BBU-BUD fliegen sollen. Vor ca. 3 Wochen wurde BBU-BUD storniert und ich durfte einen x-beliebigen andren Flug mit NE buchen, in meinem Falle flieg ich im September nun VIE-SKG-VIE. Nach VIE kommt man günstig mit NIKI.

 

Lange Rede kurzer Sinn: Ich hatte immer sehr freundlichen Kontakt mit einer NE-Mitarbeiterin. Als die Umbuchung abgewickelt war sprach ich Sie noch auf die Erstattung der Steuern und Gebühren eines Fluges im November an. Ich konnte den Flug nicht antreten, weil Norwegian den Zubringerflug storniert hatte. Ich hatte die Erstattung mehrmals schriftlich angefordert, meine Emails wurden bis dahin immer ignoriert.

 

Die Dame erklärte mir dass man solche Emails zur schnellen Bearbeitung am Besten direkt an seine Sachbearbeiterin schickt. Ich fragte sie dann, woher man den Namen des Sachbearbeiters kennnen würde, darauf die Antwort: Der steht auf der Bestätigungsemail (bei Source, wobei da bei den meisten "INTERNET" steht (und nicht ein Name, wie wenn man anscheinend über das Callcenter bucht).

 

Jedenfalls war es dann überhaupt gar kein Problem, die Steuern und Gebühren wurden per EU-Überweisung kostenfrei (keine Bankgebühren, keine Bearbeitungsgebühren der Airline) umgehend überwiesen und waren knapp eine Woche später dann auch gutgeschrieben...

 

Bei SkyEurope ist man offensichtich einfach mit der Bearbeitung der Emails überfordert, aber wenn man mal einen Kontakt hat, ist es also absolut kein Problem.

 

Bin wirklich positiv überrascht. Sowohl durch die kulante und unkomplizierte Umbuchung der Flugstornierung und der Erstattung der Gebühren.

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