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Ausweichlandungen


Narodnik

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Geschrieben

Hallo.

Wer trägt eigentlich im Falle einer Erkrankung, Geburt, Todesfall o.a. medizinischen Gründen, die Kosten für eine Ausweichlandung? Wird dies von der jeweiligen Airline übernommen oder greifen hier die u.U. abgeschlossenen Auslandskrankenversicherungen?

War 1998 fast selbst davon betroffen, als ich an Bord einer Aero Lloyd MD 83 auf dem Weg von Sevilla nach Frankfurt kollabierte und man mir schon von einer Ausweichlandung erzählte. Zum Glück war mein Zustand noch bis FRA gerade so lala.

 

Gruß, Narodnik

Geschrieben

Das kommt im jeweiligen Fall immer drauf an was passiert ist. Grundsätzlich was Geburten angeht, die immer wieder vorkommen, ist es im "ermessen des Flugzeugführers" ob er die schwangere Person befördert oder nicht. Könnte mir durchaus vorstellen dass dann bei einem Zwischenfall die Airline keine Ersatzansprüche hat.

Anders sieht es da wohl bei einer "akuten Erkrankung" aus. da kann zwar auch keiner was für, aber da wird man in der Regel schon versuchen etwas rauszubekommen, woher auch immer.

Geschrieben
Grundsätzlich was Geburten angeht, die immer wieder vorkommen, ist es im "ermessen des Flugzeugführers" ob er die schwangere Person befördert oder nicht.

 

Die Beförderung von Schwangeren ist ja, denke ich, bei allen Airlines klar geregelt, so dass sich kein Kapitän darüber hinwegsetzen wird. Das Risiko einer Geburt an Bord wird gemindert dadurch, dass man die werdende Mutter ab der 37. SSW nicht mehr fliegt. Alle großen deutschen Airlines handhaben dies so.

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