Ulimaus Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Es ist nicht sinnvoll, diesen Thread in den "Steuern und Gebühren-Refund" zu packen, da ich konkrete Antworten von Betroffenen erbitte. Ryanair hat es wiederum abgelehnt für Flüge am 3. und 6. August unter Hinweis auf ihre unerlaubten und falschen AGB`s Steuern und Gebühren zurückzahlen. Ich habe jetzt die Faxen dicke und werde Ryanair zivilrechtlich verklagen auf Rückzahlung der Steuern und Gebühren (bei Ryanair "fee" genant). Frage - wer hat hier schon mal etwas unternommen, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen ? Ich werde Ryanair bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anzeigen wegen Betrug nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) Frage - hat dies schon einmal jemand gemacht und wurde das Verfahren evt. sogar eingestellt worden nach § 153 Abs. 1 StPO (mangelndes öffentl. Interesse) oder gab es ein Ergebnis ? Es muß doch wohl möglich sein auch diese Fluggesellschaft dazu zu bringen, Gesetze einzuhalten und korrekt - wie die anderen (4U etc.) auch - zu arbeiten. Vielen Dank für Eure Mithilfe !
Sickbag Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 >>>Ich werde Ryanair bei der Staatsanwaltschaft Hamburg anzeigen wegen Betrug nach § 263 StGB (Strafgesetzbuch) Frage - hat dies schon einmal jemand gemacht und wurde das Verfahren evt. sogar eingestellt worden nach § 153 Abs. 1 StPO (mangelndes öffentl. Interesse) oder gab es ein Ergebnis ? Kannste vergessen. Erstens sind juristische Personen kein taugliches Strafverfolgungsobjekt, zweitens braechte es Dir nix ausser vielleicht (zweifelhafter) Genugtuung und drittens ist der Tatbestand nicht erfuellt.
Marobo Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Wie wäre es mit "Unterschlagung" gemäß StGB? Anzeigen müsste man natürlich nicht Ryanair, sondern eine verantwortliche Person, z. B. den Chef (MOL). Es gab auf jeden Fall mal einen User hier im Forum, der Strafanzeige gegen FR erstattet hat. Schau mal in der Suche. Bei rund 300 EUR offenstehenden Beträgen bin ich durchaus auch geneigt, mir das nicht mehr länger nur tatenlos anzuschauen. Erst hieß es: Wir erstatten generell nichts zurück, dann wurden ältere Forderungen damit abgebügelt, dass man sie doch innerhalb eines Monats hätte stellen müssen und neuere Forderungen dadurch, dass nichts zu erstatten sei, weil die Bearbeitungsgebühr höher als der zu erstattende Betrag sei (auch bei Return-Flügen, die z. B. rund 55 EUR alleine an Taxes beinhalteten).
PHIRAOS Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Kann man die Airline Ryanair, welche ja ein Irisches Unternehmen ist eigentlich so ohne weiteres in Deutschland verklagen?
Ed Size Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Kann man die Airline Ryanair, welche ja ein Irisches Unternehmen ist eigentlich so ohne weiteres in Deutschland verklagen? Eigentlich müsste das gehen. Ich habe nur gerade mal auf der Website von Ryanair geschaut. Da lässt sich aber beim besten Willen kein Impressum entdecken, als Kontakt gibt es nur eine Telefonnummer und irgendwo findet man eine Adresse in Irland, jedoche keinen Geschäftsführer. Warum haben sich die Verbraucherschützer eigentlich noch nicht über diese Website hergemacht?
anjuwan Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Kann man die Airline Ryanair, welche ja ein Irisches Unternehmen ist eigentlich so ohne weiteres in Deutschland verklagen? Als Endverbraucher sollte das möglich sein. Da gelten die unter Kaufleuten üblichen Gerichtsstandsvereinbarungen nicht. Schöne Grüsse anjuwan
Ed Size Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Mein Gott ich habe mir gerade mal ein wenig die Geschäftsbedingungen von Ryanair durchgelesen - warum fliegt den überhaupt irgend jemand mit denen? Tut man sich soetwas an um ein paar Euro zu sparen?
Ulimaus Geschrieben 22. August 2006 Autor Melden Geschrieben 22. August 2006 Zur Unterschlagung: Das geht nur bei Sachen. Zum Impressum: Vielleicht gibt es hier die Möglichkeit einer Abmahnung einer Verbraucherzentrale, denn es gibt tatsächlich kein Impressum auf der deutschen Seite. Das Luftfahrtbundesamt (Frau C.) sagt, es sei nicht erforderlich, das die Fluggesellschaft, wenn sie EU-Recht unterliegt, in Deutschland eine ladungsfähige Adresse haben muß. Ich werde die Ryanair-Adresse in Irland wohl morgen von Ihr bekommen. Dahin können übrigens auch Mahnbescheide versandt werden. Wie die dann vollstreckt werden, ist ja wohl Sache des deutschen Gerichtsvollziehers und könnte die Beschlagnahme z. Bsp. eines Flugzeuges in Deutschland bedeuten. Aber soweit ist es noch nicht. Wer bei Ryanair verantwortlich ist, kann dere Staatsanwalt herausfinden. Das gehört zu seinem Job. Im übrigen ist das Verhalten von Ryanair - wie wir es mit den Landegebühren ja auch kennen - wettbewerbswidrig gegenüber z. Bsp.- 4U.
anjuwan Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Bitte den Namen raus! Oder gibt es eine Genehmigung der Person?
Ulimaus Geschrieben 22. August 2006 Autor Melden Geschrieben 22. August 2006 Arbeitest Du beim Militär ? Ich habe keinen Problem, den Namen rauszunehmen, er steht im Internet auf einer lba-seite und heute hat zudem jede Mitarbeiterin bei Penny an der Kasse, am Bahnschalter oder bei der Lufthansa am Counter ihren Namen an der Brust. Aber bevor sich das zum Problem auswächst ! Gucken halt alle hier: http://www.lba.de/cln_001/nn_54174/DE/_C3_....html__nnn=true Aber ich reagiere dann noch mal auf Kommando.....
NoCRJ Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Mein Gott ich habe mir gerade mal ein wenig die Geschäftsbedingungen von Ryanair durchgelesen - warum fliegt den überhaupt irgend jemand mit denen? Tut man sich soetwas an um ein paar Euro zu sparen? Na ja, Du weisst ja wie das ist: Mehr Geiz = mehr geil. Das macht Ryanair zwar nicht legaler, aber nachdem man halt weiss, dass Ryanair nach eigenen, nicht koscheren, Spielregeln spielt, macht man halt einfach keine Geschaefte mit denen. Und wer es dann trotzdem macht, tut dies gegen besseres Wissen.
Monet01 Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Strafrechtlich geht da wohl mangels Tetbestandsmaessigkeit gar nichts: Der Betrug wird am Umstand scheitern, dass die Fluggesellschaft, welche das Ticket verkaufte, auch wirklich gewillt war, den Passagier vertragsgemaess zu transportieren dh. nicht etwa Geld entgegennahm in der vorbestandenen Absicht, nie eine entsprechende Gegenleistung zu erbringen. Die Veruntreuung ("Unterschlagung") wird am mangelnden Tatbestandselement der Anvertrautseins scheitern, da es hier nicht darum geht, fremde Vermoegenswerte in Hinblick auf eine spaetere Rueckgabe zu bewahren, sondern einzig ein bereits geschlossener Kaufvertrag nicht zur vollsten Zufriedenheit aller rueckabgewickelt wird. Zusammenfassend wird das Verfahren ohne grosse Weiterungen "ab Blatt" eingestellt bzw. die Anzeige wohl gar nicht erst anhandgenommen. Und zudem haben (vom Steuerzahler finanzierte) Staatsanwaelte eigentlich wichtigeres zu tun, als wegen ein paar Euro gegen Irische Windmuehlen zu kaempfen
Ed Size Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Na ja, Du weisst ja wie das ist: Mehr Geiz = mehr geil. So geil kann Geiz doch wirklich nicht sein. Auch wenn das strafrechtlich vielleicht nicht hinhaut, wettbewerbsrechtlich kann man da sicher einiges machen. Aber irgendwie ist es auch ein wenig blöde wenn man erst mit denen fliegen will weil die so geizig geil sind und ihnen dann mit dem wettbewerbsrechtlich kommt. Und ich reg mich schon immer über den schlechten Service von LH auf.
NoCRJ Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Auch wenn das strafrechtlich vielleicht nicht hinhaut, wettbewerbsrechtlich kann man da sicher einiges machen. Aber irgendwie ist es auch ein wenig blöde wenn man erst mit denen fliegen will weil die so geizig geil sind und ihnen dann mit dem wettbewerbsrechtlich kommt. Genau so sehe ich das auch. Oder wuerde ich den Auftragskiller, den ich auf meine Frau ansetze, anschliessend wegen Hausfriedensbruch verklagen? ;-)
Lockheed Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Finger weg von dem Schmuddel-Iren, ist ja nicht so, dass man als Oftflieger mit aviatischem Interesse nicht gewarnt wäre, was einem erwartet, wenn sich der eigene Beförderungsfall abseits des Standards gestaltet...
FR753 Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Man muss halt wissen auf was man sich einlässt... Wenn man das beachtet, kann der irre Ire auch akzeptabel sein.
Phantom_der_Ope Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Die Veruntreuung ("Unterschlagung") wird am mangelnden Tatbestandselement der Anvertrautseins scheitern, da es hier nicht darum geht, fremde Vermoegenswerte in Hinblick auf eine spaetere Rueckgabe zu bewahren, sondern einzig ein bereits geschlossener Kaufvertrag nicht zur vollsten Zufriedenheit aller rueckabgewickelt wird. Naaa, bei der Definition sollte doch was gehen... Es geht ja nicht darum einen Kaufvertrag rückabzuwickeln. Es geht darum, daß Ryanair im Namen eines dritten Geld für diesen einkassiert hat. Der Dritte will das Geld aber nicht haben, mangels Fälligkeit, also muß das Geld per Gerichtsentscheidung wieder zurück zu dem, der es Ryanair anvertraut hat. Eine Unterschlagung liegt also laut dem, was hier geschrieben wurde dann vor, wenn Geld nicht zu dem Zweck verwendet wurde, zu dem es bestimmt war. Und das ist der Fall. Oder täusch ich mich da?
Phantom_der_Ope Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 @Marboro Wie war das mit dienen 55 EUR? Ist der betrag aus einem einzigen Returnflug oder aus mehreren? Die neuen AGB sind da ja sehr schwammig formuliert. Bei meinem letzten Versuch hat man 25 EUR Bearbeitungsgebühr kassiert bei 24 EUR zu erstattenden Taxen. in den AGB steht aber bloß "angemessener Betrag"
sammler75 Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Wenn ich Du wäre, würde ich mir folgendes überlegen: Strafanzeigen kann man natürlich auch gegen "Unbekannt" stellen, § 14 StGB rechnet dem dann im Idealfall ermittelten Mitarbeiter (wer hat die Email geschrieben?) jede Menge zu. Und beim Betrug könnte man auf die Idee kommen, daß der Betrug nicht im Rahmen der Buchung liegt, sondern in der objektiv unrichtigen Auskunft. Problem aber: Es muß über Tatsachen getäuscht werden, und eine Rechtsmeinung ist wohl keine. Dann bleibt Allheilmittel Rechtsberatungsgesetz: Wer Rechtsauskünfte im Einzelfall erteilt, ohne befugt zu sein, kann auch zumindest ordnungswidrig handeln. Problem aber immer noch: Ggf. ist das ganze nach irischem Recht i.O., dann kann man dem irischen Mitarbeiter kaum was vorwerfen, auch wenn man einen "Tatort" in Deutschland am Empfangsort der Email hat. Die Ermittlungen wird aber kein Staatsanwalt freiwillig führen. Dann lieber nach § 153 StPO einstellen, dagegen hat man kein ordentliches Rechtsmittel. Anders als bei § 170 II StPO, wo es ein Beschwerderecht zur Generalstaatsanwaltschaft gibt. Der zivilrechtliche Weg ist da wohl der sinnvollere. Noch besser sind natürlich Abmahnungen und andere Freundlichkeiten aus dem wettbewerbsrechtlichen Zauberkasten. Manche Anwälte verdienen mit Abmahnungen ihr Geld, und freuen sich, wenn man ihnen so eine Gelegenheit verschafft, sich zumindest öffentlichkeitswirksam zu profilieren. Also bitte, das würde ich machen. Ist natürlich keine Rechtsauskunft!
FKB64 Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Finger weg von dem Schmuddel-Iren, ist ja nicht so, dass man als Oftflieger mit aviatischem Interesse nicht gewarnt wäre, was einem erwartet, wenn sich der eigene Beförderungsfall abseits des Standards gestaltet... Och ich gehe das Risiko gerne ein; sämtliche Flüge bisher waren perfekt, da nehme ich ggf. auch mal eine Niete in Kauf. By the way: Auch mit "etablierten" Airlines musste ich auf Linienflügen nach SCL auch schon Verspätungen hinnehmen; der Rekord (SK) lag bei 30 Stunden...
Monet01 Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Naaa, bei der Definition sollte doch was gehen...Es geht ja nicht darum einen Kaufvertrag r�ckabzuwickeln. Es geht darum, da� Ryanair im Namen eines dritten Geld f�r diesen einkassiert hat. Der Dritte will das Geld aber nicht haben, mangels F�lligkeit, also mu� das Geld per Gerichtsentscheidung wieder zur�ck zu dem, der es Ryanair anvertraut hat. Eine Unterschlagung liegt also laut dem, was hier geschrieben wurde dann vor, wenn Geld nicht zu dem Zweck verwendet wurde, zu dem es bestimmt war. Und das ist der Fall. Oder t�usch ich mich da? Gute Argumentation, aber dann haetten wir noch das Problem mit der sog. Ersatzmoeglichkeit bzw. dem entsprechenden Ersatzwillen, welche/r ebenfalls ebenfalls stringent zu widerlegen waere ... Und dann kommt noch das Tatbestandselement der ungerechtfertigten Bereicherungsabsicht (cf Umtriebsgebuehren) hinzu ... und dann muessten wir noch die Frage klaeren, wer hier schlussendlich an Vermoegen geschaedigt wurde ... Jeder halbwegs erfahrene (und somit entsprechend arbeitsscheue ;-) StA wuerde eine solche Strafanzeige innert Minuten mangels Tatbestandes "abwuergen" und dann noch das Sahnehaubchen des mangelnden Strafverfolgungsinteresses draufsetzen. Ich wuerde nicht auf dieses Pferd setzen, sondern die sog. "Anwaltschaft des Volkes", dh. die Medien aktivieren. Da muss nichts bewiesen werden, sondern es reicht der Druck einer schlechten publicity und - oh Wunder - die Gegenseite zeigt sich ploetzlich kulant ;-)
Monet01 Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 Und beim Betrug könnte man auf die Idee kommen, daß der Betrug nicht im Rahmen der Buchung liegt, sondern in der objektiv unrichtigen Auskunft. sorry, aber wir haetten hier immer noch das fehlende Tatbestandselement der ungerechtfertigten Bereicherungsabsicht, dh. die Flugesellschaft will zumindest zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechend leisten, dh. den Passagier transportieren. und dann gaebe es - zumindest in der Schweiz - noch die sog. "Arglist", welche praktisch jeden "Betrug" unmoeglich macht, hihi
ictus Geschrieben 22. August 2006 Melden Geschrieben 22. August 2006 sorry, aber wir haetten hier immer noch das fehlende Tatbestandselement der ungerechtfertigten Bereicherungsabsicht, dh. die Flugesellschaft will zumindest zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechend leisten, dh. den Passagier transportieren. Der BGH würde sagen: Die Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand ;-) Ich will jetzt nicht in die juristischen Tiefen absteigen, Unterschlagung scheitert aus anderen Gründen (Geld gehört Ryanair und ist nicht fremd); Betrug sieht ebenfalls schlecht aus (FR hat ja bei der Buchung nicht vorgetäuscht, dir deine Steuern zurückzuerstatten, falls du nicht fliegst). Untreue ist nochmal was ganz anderes. Aber ein anderer Vorschlag: was FR macht, ist ziemlich sicher "unlauterer Wettbewerb". Dagegen können Mitwettbewerber vorgehen. Seit knapp einem Jahr können dies auch sog. qualifizierte Verbände machen, bspw. die Verbraucherzentralen. Denen steht ein Anspruch zu, das durch den unlauteren Wettbewerb Erlangte bei FR abzuschöpfen. Leider müssen sie es an die Staatskasse abführen. Komische Konstruktion, aber ich will jetzt nicht den Gesetzgeber kritisieren. Zwar hätten wir diesmal nichts davon; vielleicht wäre ein solches Vorgehen aber eine Lehre für FR und sie würden sich künftig an geltendes Recht halten. Finden sich hier Mitstreiter? Wenn einer allein zur Verbraucherzentrale geht, wird das wohl nicht so effektiv...
Monet01 Geschrieben 23. August 2006 Melden Geschrieben 23. August 2006 sorry, aber wir haetten hier immer noch das fehlende Tatbestandselement der ungerechtfertigten Bereicherungsabsicht, dh. die Flugesellschaft will zumindest zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entsprechend leisten, dh. den Passagier transportieren. Der BGH würde sagen: Die Ausführungen halten einer rechtlichen Überprüfung nicht stand ;-) Warum denn nicht ? Entscheidend ist doch die Situation zum Zeitpunkt der angeblichen Taeuschungshandlung bzw. der dadurch motivierten Entreicherung bzw. Bereicherung - und hier kann man der Fluggesellschaft nun wirklich nicht vorwerfen, dass sie nicht gewillt war, vertragsgemaess zu leisten, dh. den Passagier für sein Geld entsprechend zu transportieren und somit ihre primäre Verpflichtung zu erfuellen.
Marobo Geschrieben 23. August 2006 Melden Geschrieben 23. August 2006 @MarboroWie war das mit dienen 55 EUR? Ist der betrag aus einem einzigen Returnflug oder aus mehreren? Aus einem Return-Flug STN-LRH-STN. Übrigens heißt ich Marobo.
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