Snappy Geschrieben 28. August 2006 Melden Geschrieben 28. August 2006 Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen, dass das AB so meint. Das Meilenprogramm muss ja demnächst sowieso umgestellt werden wenn dba dazu kommt... vielleicht tut sich dann ja auch was an den AGBs. Befürchte ja, das irgendwann Steuern+Gebühren selbst zu zahlen sind.
Gast Geschrieben 28. August 2006 Melden Geschrieben 28. August 2006 @CarstenS Also ich meine ganz zu Anfang in den AGBs von AB stünde drin, dass Meilen nicht in Geld verwandelt werden dürfen und ebenso auch Prämien. Also dass irgendwo was mit "Umwandlung in Bargeld" steht bin ich mir zu 99% sicher. Aber wie gesagt, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das AB so gestattet; ich hab schon öfter früher mit AB bzgl. Privatreisen von Airline-Angestellten zu tun gehabt und da waren mit den Verträgen auch nur Probleme weil man einiges anders meinte als vormuliert.
CarstenS Geschrieben 28. August 2006 Melden Geschrieben 28. August 2006 Hallo, @CarstenSAlso ich meine ganz zu Anfang in den AGBs von AB stünde drin, dass Meilen nicht in Geld verwandelt werden dürfen und ebenso auch Prämien. Also dass irgendwo was mit "Umwandlung in Bargeld" steht bin ich mir zu 99% sicher. Aber wie gesagt, ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass das AB so gestattet; ich hab schon öfter früher mit AB bzgl. Privatreisen von Airline-Angestellten zu tun gehabt und da waren mit den Verträgen auch nur Probleme weil man einiges anders meinte als vormuliert. Und wieder war ich neugierig: In den Top Bonus AGB PDF steht: 2.1. Allgemein [...]Das Top Bonus-Konto und das Meilenguthaben sind nicht übertragbar, können nicht in Bargeld umgerechnet und ausbezahlt werden. Die Übertragung von Meilenguthaben vom Top Bonus-Konto des Teilnehmers auf ein anderes Top Bonus-Konto oder ein Konto des Teilnehmers bei einem anderen Programm ist nicht möglich.[...] Dies besagt, dass man als Teilnehmer keinen Anspruch gegenüber AirBerlin hat, die gesammelten Meilen sich als Geldbetrag auszahlen zu lassen. Genauso wie man bei einem Gewinnspiel keine Möglichkeit hat, z.B. den ausgelobten Fernseher im Falle eines Gewinns sich in bar auszahlen zu lassen. Eine solche Floskel ist bei allen derartigen Programmen und Gewinnsspielen vorhanden und meiner Meinung nach auch sinnvoll. Wie auch bei Miles&More. Diese Bedingung alleine verbietet aber noch nicht den Weiterverkauf der Prämie, wenn dies nicht noch anderswo geregelt ist, wie z.B. bei Miles&More. So wie ich bei einem Gewinnspiel selbstverständlich die Möglichkeit habe, den gewonnen Fernseher privat zu verkaufen, sehe ich erst mal keinen Grund, warum dies bei einer Prämie nicht auch möglich sein soll. Mit der Ausnahme, die AGB untersagen dies eindeutig. Ich möchte an dieser Stelle betonen, dass mir sehr wohl der Unterschied zwischen legal und illegal bzw. legitim und illegitim bewusst ist. Als Beispiel aus der bunten Welt der Vielfliegerprogramme: Der frühere Überziehungskredit für Senatoren: Meinem Emfinden nach - ohne dass dies mit irgendwelchen Regeln festgelegt sein muss - diente dieser nicht dazu, die 160.000 Meilen zu verbraten und danach der LH Lebewohl zu sagen, obwohl dies rechtlich natürlich möglich war. Das war nicht die Idee der Sache und sowas kommt mir dann auch nicht in den Sinn. Aber es gab zahlreiche Leute, die es gemacht haben, Stichwort Statusmatch, dazu noch ohne die klassische Art des Senator-Werdens. Also sah sich die LH gezwungen, einzuschreiten, schleißlich hat sie keine Millionen von Meilen ohne gegenleistung zu vergeben. Der Überziehungskredit wurde zusammengestrichen und eine Regel eingeführt, wann die "Miesen" ausgeglichen sein müssen. Dabei sagt doch einem der gesunde Menschenverstand, dass ein "Überziehungskredit" - so auch der Name - eine Leihgabe ist, zu deren Tilgung man sich verpflichtet fühlt. Zumindest meiner Meinung nach. Und zurück zu den Prämien: Aber eine Prämie, die mir überlassen wird, über die kann ich doch frei verfügen, wenn mir sonst keine Einschränkungen auferlegt werden. Zumindest ebenfalls wieder meinem Emfinden nach. Die Meilen wurden durch entsprechende Gegenleistung (bezahlte Flugtickets, etc) erworben, also kann man über deren Verwendung verfügen, im Rahmen des zulässigen natürlich. Also wenn z.B. die Nutzung für Dritte gestattet ist. Und wenn ein Programmanbieter den Weiterverkauf nicht möchte, dann soll er ihn untersagen. Da ich als Teilnehmer die erforderliche Gegenleistungen erbracht haben - vorallem die mir einsichtigen wie die bezahlten Flüge - woher soll ich wissen, was der Veranstalter bei der Verwendung der Prämien als probat ansieht, wenn er es in seinen Bedingungen oder Begriffen nicht darlegt. Werden dann solche Einschränkung aufgenommen, dann sind sie aber auch zu akzeptieren oder man verläßt das Programm. Sie heimlich zu umgehen ist nicht korrekt. Vielleicht habe ich meine Gedanken etwas verdeutlichen können. Grüße, Carsten
Gast Geschrieben 28. August 2006 Melden Geschrieben 28. August 2006 @CarstenS Ja ist in Ordnung, ich hab's verstanden :-). Aber ich kann Dir sagen, dass das AB bislang nur noch nicht aufgefallen ist, dass die Klausel "fehlt", darauf könnte ich wetten. Was ich bei meinem alten Brötchengeber in Bezug auf AB erlebt hab...kann ein Liedchen singen, wobei sich das zwischenzeitlich auch gebessert hat muss man wohl sagen. Von daher kenn ich AB ganz gut und ja, aber nun schweigen, sonst fällt es denen wirklich noch auf. Genau das war einer der Gründe warum LH das mit dem Überziehungskredit anders regelte. Der Kredit wurde teilweise für Urlaubsflüge verbraten ohne Rückzahlung an LH verständlich, usw. Ebenso auch die Lounge Benutzung von FTLs. Da wurden teilweise Meetings in einem Ausmaß abgehalten.... und dann hat der noch einen eingeladen, und der, und der, usw. Und im Endeffekt waren Leute in der Lounge die gar keine Zugangsberechtigung unter normalen Umständen gehabt hätten. Wenn man vieles bis zum Umfallen ausnutzt, wird irgendwann ein Riegel vorgeschoben. Naja, und die Kunden die alles bis zum Umfallen ausgeschöpft haben, die sind dann auch die ersten die sich beschweren :-).
AvroRJX Geschrieben 28. August 2006 Melden Geschrieben 28. August 2006 Ich denke, das AB die AGB mit bedacht so gewählt hat, denn so wird jeder Top-Bonus-Kunde beim Verkauf seiner Freiflüge zum Kundenvermittler für AB und bringt so Kunden an Bord, die anderweitig vielleicht AB nicht geflogen wären...... würde daher davon ausgehen, das diese m.E. mit sehr großer Bedacht gewählten AGB nicht geändert werden..... wenn AB in den AGB eine Lücke sehen würde, könnten sie diese über Nacht ändern... das haben sie aber schon bisher nicht gemacht!!! TopBonus habe ich nicht, da AB leider nicht dahin fliegt wohin ich will / muß. Hoffe das man sich jetzt schnell Modalitäten für DI-Flüge überlegt und einführt. Denn da bin ich innerdeutsch alle 4-6 Wochen an Bord und das könnte sich dann schon rechnen. Nur leider hört man dazu von DI überhaupt nichts :-( Sobald klar ist das und wie es geht werde ich wohl dann noch ne Karte haben :-) Ich habe M&M und mich jetzt zu meiner größten Überraschung entschieden dem BoomerangsClub beizutreten (auch wenn ich den nicht sehr vorteilhaft finde) und mir die Kreditkarte "zu sichern". Aktuell hat die 2,6% Zinsen ab dem 1. Euro (deutlich besser as TopBonus) und ich finde die Idee mit dem Pre-Boarding gut. Das ist eigentlich der Hauptgrund, warum ich diese echt irrationale Entscheidung getroffen habe: Da ich immer relativ spät dran bin komme ich so zumindest in Deutschland trotzdem mit dem ersten Schwung an Bord...... das ist dämlich und vielleicht werde ich senil, aber damit haben sie mich alten Marketing-Hasen tatsächlich geködert..... naja und wenn ich schon 4U fliege kann ich ja auch mal versuchen einen "Freiflug" in Anspruch zu nehmen, wobei bei 4U "frei" je relativ ist, denn die fälligen "Steuern und Gebühren" sind meist doppelt so hoch sind wie der Ticketpreis.... Fragt sich jetzt noch was 4U macht, sobald alle Kunden beim Boarding die Germanwings-Karte vorzuweisen haben :))
CarstenS Geschrieben 28. August 2006 Melden Geschrieben 28. August 2006 @CarstenSJa ist in Ordnung, ich hab's verstanden :-). Aber ich kann Dir sagen, dass das AB bislang nur noch nicht aufgefallen ist, dass die Klausel "fehlt", darauf könnte ich wetten. Das glaube ich auch. Auch wird AB wohl irgendwann mal auffallen, dass es ein Missverhältnis gibt, wenn man mit einigen 29 EUR Flügen wertvolle, weil z.B. kurzfristig buchbare, Flüge erwerben kann. Alles nur eine Frage der Kosten. Werden diese zu hoch, dann wird das Programm ratz fatz zusammengestutzt. Irgendwie nur interessant, dass die Kosten dieser Programme zu anfangs so falsch eingeschätzt werden. Das haben die klassischen Airlines ja auch schon durchgemacht. Grüßr, Carsten
Sickbag Geschrieben 29. August 2006 Melden Geschrieben 29. August 2006 >>>Das andere mit der Kontrolle am Gate habe ich auf Tickets bezogen die gekauft wurden man den FLug jedoch nicht antreten kann Die Tickets jedoch auch nicht zurückgeben kann, keine Namensänderung möglich ist, etc. und die dann bei Ebay verkauft. >>>Das ist ja klar und auch völlig verständlich... da sehe ich fast gar keine Chance damit durchzukommen, da man den Ausweis ja immer vorzeigen muss. Du bist lange nicht mehr LH geflogen, oder?
Tirreg Geschrieben 29. August 2006 Melden Geschrieben 29. August 2006 @Eastside: 105.000 Amex Punkte kann man zwar über Starwood in LH M&M umwandeln, aber da bleibt nicht viel übrig (jemand hat 35.000 geschrieben). Besser ist es diese Meilen in TAP Navigator (1:1) umzuwandeln. Da kannst Du auch ganz regulär LH Prämien buchen. Oder in SN Brussels Privilege umwandeln (ebenfalls 1:1) - da kostet ein innereuropäischer Business Flug z.B. nur 25.000 Punkte (FRA-BRU-SVO oder FRA-BRU-IST) ist dafür ziemlich reel. Über SN Brussels bekommst Du zudem BA Prämien, falls Dir das Streckennetz von denen nicht gefällt.
TYROLEAN Geschrieben 29. August 2006 Melden Geschrieben 29. August 2006 Genau das war einer der Gründe warum LH das mit dem Überziehungskredit anders regelte. Der Kredit wurde teilweise für Urlaubsflüge verbraten ohne Rückzahlung an LH verständlich, usw.Ebenso auch die Lounge Benutzung von FTLs. Da wurden teilweise Meetings in einem Ausmaß abgehalten.... und dann hat der noch einen eingeladen, und der, und der, usw. Und im Endeffekt waren Leute in der Lounge die gar keine Zugangsberechtigung unter normalen Umständen gehabt hätten. Wenn man vieles bis zum Umfallen ausnutzt, wird irgendwann ein Riegel vorgeschoben. Naja, und die Kunden die alles bis zum Umfallen ausgeschöpft haben, die sind dann auch die ersten die sich beschweren :-). Das mit dem Überziehungskredit kann schon Ursachen haben. Ich finde es gut, daß man den zurückzahlen muß (die Rückzahlungsklausel). Nicht in Ordnung ist allerdings die Reduzierung des "Kreditrahmens". Gut ich habe ihn nie gebraucht, also stört es mich auch wenig. Das Problem war ehre wie das kommuniziert wurde. Das mit den Meetings in der Lounge habe ich auch schon aus LH-Kreisen gehört. Es ist mir allerdings schleierhaft, wie man unter den alten Regeln als FTL "Meetings" in der Lounge abhalten konnte: - Fast alle Lounges sind "Airside" man muß eine Gültige Bordkarte haben, um in die Lounge zu kommen. - Als FTL mußte sowohl der FTL als auch der Gast (EIN GAST!) eine Bordkarte vorweisen! Somit müssen alle "Meeting"-Teilnehmer alle eine Bordkarte für LH oder Partner haben. Sie sind somit Kunden. Ich sehe den neuen FTL-Zugang eher als "Neid und Mißgunstregel der Loungedrachen". Bei Nachfrage kamen da Bemerkungen wie "Der fliegt für einen Fare von 20 Euro und will noch in die Lounge!" Ja! Sorry, der hat der LH vorher schon genug Geld in den Rachen geworfen, daß er auch mal bilig fliegen darf! oder "Die fliegen dann mit der Condor in Urlaub und wollen die ganze Familie mit in die Lounge nehmen" und bei Urlaubszeiten ist daß immer so voll. Das Problem hätte man einfach lösen können: - Zugang auf einen Gast beschränken - Wenn Lounge voll --> kein Gast! (Wird in HAJ zu Messezeiten ja auch praktiziert). Es werden aber diejenigen getroffen, die unter der Woche auf Achse sind und am Wochenende einmal mit der Frau/Freundin unterwegs sind. Da ist die Lounge ja sowieso leer. Nur gut, daß mein SEN Status noch bis Februar 2010 gültig ist. Die Grenzen für den Status wurden reduziert? Marketinggag! 1. Nur für Deutsche Teilnehmer 2. Gleichzeitig wurde die Quali über Segmente abgeschafft. Für viele heavy Domestic-Flieger gibt es somit keinen Status mehr! Ich fliege domestic jetzt wieder dba. Alle 2 Jahre wird der SEN verlängert. Sonst wird Oneworld geflogen. Klar daß LH sparen muß. Aber ich spare mir dann auch die LH. M&M ist halt kein Frequent-Flyer-Programm sondern ein Frequent-Shopper-Programm oder ein Frequent-Ich-lese-10-Zeitungsabos-Programm. Schade. Aber Kunden die verloren sind bekommt man nicht zurück. Nochwas: Mein Groll gilt nur M&M: Habe mit fliegendem Personal nur super Erfahrung gemacht (Gilt auch am Boden, wenn es LH selbst macht!). Wenn es Euch nicht gäbe, würde es düster aussehen!
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