United B-777 Geschrieben 11. September 2006 Melden Geschrieben 11. September 2006 Hallo erstmal, ich habe eine Frage bezüglich des Test-Prozederes bei der Lufthansa für Piloten. Ich möchte ja, wie einige hier wohl schon wissen, nach der Schule Pilot werden. Ich bin deutscher und US-amerikanischer Staatsbürger und habe daher glücklicherweise die Möglichkeit hier und in den USA Pilot zu werden. Mein Plan wäre es nach dem Abi zur Lufthansa zu gehen, mich testen zu lassen, und wenn ich genommen werde, dann hier in Deutschland zu bleiben und den "Lufthansaweg" zu nehmen. Wenn ich nicht genommen werde, dann würde ich gerne in die USA gehen um dort auf einem College ein Programm zu machen, in dem ich fliegen lerne und einen Abschluss mache. Ich habe dazu SEHR viel gelesen und werde das auch weiterhin tun und insofern glaube ich zu wissen was ich da tue. Meine Frage ist jetzt, ob ich die Musterung machen kann, dann zur LH gehen kann, mich testen lassen und dann, wenn ich bestehe, den Wehrdienst (gehen wir erstmal davon aus, alleine schon weil es kürzer ist) machen. Wenn ich nicht bestehe, dann möchte ich mir den Dienst gerne schenken und gleich in die USA gehen. Kann ich das? Lufthansa will ja nachgewiesen haben, dass man den Wehrdienst innerhalb der nächsten zwölf Monate nach Bewerbung abgeleist hat. Kann ich dann mich nach der Musterung bewerben, gucken ob ich angenommen werde und dann gegebenenfalls den Wehrdienst machen und die Ausbildung dann anfangen? Oder muss ich erst Wehrdienst fertig machen und mich dann bewerben. Kann ich es vielleicht sogar während des Wehrdienstes? Ich hoffe ich konnte meinen Punkt klarmachen. Bitte verzeiht Rechtschreib- und eventuelle Grammatikfehler, da ich den Text sehr schnell getippt habe und jetzt keine Zeit habe nochmal drüber zu gucken. Ich freue mich über jegliche Information sehr. Liebe Grüße und danke schonmal im vorraus Jakob (United B-777) PS: Bitte keine Wehrdienst oder Zivildienst Diskussion. Ich überlege mir das schon genau bevor ich irgendwas mache!
United B-777 Geschrieben 12. September 2006 Autor Melden Geschrieben 12. September 2006 Echt? Ich dachte der Zivildienst wäre zwölf Monate? Ich werde mich da mal erkundigen. Aber grundsätzlich trifft meine Frage ja auch auf den Fall des Zivildienstes zu, kann ich mich erst bewerben/testen lassen und dann meinen Dienst machen? Danke nochmal... Cheers Jakob
skyman Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 ... also irgendwie ist das alles konfus geschrieben:-((( wenn ich dein problem richtig verstehe hat das ziemlich wenig mit lh oder fliegen zu tun, sondern vielmehr mit der tatsache, ob du nach der einberufung und musterung noch das land verlassen darfst und unter berufung auf deine doppelte staatsbürgerschaft jeglichen dienst verweigern kannst. diese frage kann ich dir nicht beantworten, würde mich diesbezüglich beim bundesverteidigungsministerium oder bei der stelle, die für die doppelte staatsbürgerschaft zuständig ist, erkundigen. ob das zeitlich jedoch alles so hinhaut ist eine andere sache. bei uns damals wurde die klassenstufe innerhalb von neun monaten gemustert, lh wartet sicher nicht ewig...
United B-777 Geschrieben 12. September 2006 Autor Melden Geschrieben 12. September 2006 Ja, ok. Das war wirklich etwas konfus aber wie gesagt, auch schnell geschrieben. Was ich erfragen wollte, ist ob ich mich erst bei der Lufthansa bewerben kann, und dann erst den Dienst ableisten kann. Ob die Lufthansa das also akzeptiert. Oder ob ich eben erst den Dienst machen muss und mich dann bei der Lufthansa bewerben kann. Das mit Staatsbürgerschaft usw werde ich dann schon noch klären. Nur eben die Frage wie es von der LH-Seite läuft. Ich hoffe das war jetzt etwas verständlicher. Liebe grüße Jakob
BRE Geschrieben 12. September 2006 Melden Geschrieben 12. September 2006 Eventuell wäre der Zivildienst dann auch eher für dich sinnvoll, denn nachdem du gemustert und als Kriegsdienstverweigerer anerkannt bist, kannst du auf eigene Faust eine Zivi-Stelle suchen, das kann dann unter Umständen sehr schnell gehen. Ein Bekannter hat sich zum Beispiel anfang der Woche bei seiner Stelle beworben und war Ende der Woche schon Zivi! Während man bei der Bundeswehr weniger Einfluß auf den Zeitpunkt der Einziehung hat, aber dazu kann ich nicht viel sagen, da ich Zivildienst abgeleistet habe. Zumindest liest man auch öfter mal davon, dass einige aus etlichen Jahrgängen gar nicht mehr eingezogen werden, da keine Verwendung für sie besteht. Theoretisch besteht dann jedoch immer noch die Möglichkeit zum Wehrdienst heran gezogen zu werden, wobei das dann oft auch nicht mehr passiert, aber ich weiss nicht, ob man das vom Kreiswehrersatzamt auch schriftlich bekommt, da du ja, wenn ich es richtig verstehe, zusagen musst oder belegen musst, dass du deinen Wehr-/Ersatzdienst innerhalb von 12 Monaten abgeleistet hast. Aber das musst du letztlich selber entscheiden...
skyman Geschrieben 13. September 2006 Melden Geschrieben 13. September 2006 ... Was ich erfragen wollte, ist ob ich mich erst bei der Lufthansa bewerben kann, und dann erst den Dienst ableisten kann. Ob die Lufthansa das also akzeptiert... also das würde ich dir raten, das einfach direkt mit lh zu klären. ich würde mich da nicht auf irgendwelche antworten in einem forum verlassen, es sei denn, es ist zufällig jemand aus dem HRM der LH dabei...
United B-777 Geschrieben 15. September 2006 Autor Melden Geschrieben 15. September 2006 Danke für die Antworten. Natürlich werde ich meine Entscheidungen nicht ausschließlich auf Antworten von Mitgliedern dieses Forums treffen und mich, bevor ich wichtige Entscheidungen zu treffen habe, nochmal richtig informieren. Jedoch hätte es ja sein können, dass sich hier einer wirklich damit auskennt aufgrund beruflicher Verbindungen oder eigener Erfahrungen und somit wollte ich einfach mal fragen. Wie dem auch sei, danke für die Antworten Grüße Jakob
joBER Geschrieben 5. Oktober 2006 Melden Geschrieben 5. Oktober 2006 Wenn ich mich nicht irre, bist du mit doppelte Staatsbürgerschaft doch eigentlich gar nicht wehrpflichtig? Ich würde mich da auf jeden Fall erstmal beim Kreiswehrersatzamt deines Vertrauens schlau machen.
jc Geschrieben 5. Oktober 2006 Melden Geschrieben 5. Oktober 2006 Wenn ich mich nicht irre, bist du mit doppelte Staatsbürgerschaft doch eigentlich gar nicht wehrpflichtig? Ich würde mich da auf jeden Fall erstmal beim Kreiswehrersatzamt deines Vertrauens schlau machen. Doch, du bist ja auch Deutscher... ist mir genauso gegangen. Wenn du nicht magst muss man die Deutsche Staatsbürgerschaft ablegen.
United B-777 Geschrieben 5. Oktober 2006 Autor Melden Geschrieben 5. Oktober 2006 Genau! Wenn ich die deutsche Staatsbürgerschaft behalten möchte, muss ich den Wehr-/Zivildienst ableisten. Ich kann aber die Staatsbürgerschaft ablehnen aber das ist nicht umbedingt das, was ich will... Das würde ich nur dann machen, wenn ich ganz sicher mein Leben in den USA verbringen möchte und das steht einfach noch nicht fest. es kommt da auf verschiedene Dinge an wie z.B. die Kosten und konditionen auf den guten Universitäten. Ich möchte am liebsten zur UND (University of North Dakota). Aber das wird sich alles zeigen. Danke trotzdem für die versuchte Hilfe!
Flzg Geschrieben 8. Oktober 2006 Melden Geschrieben 8. Oktober 2006 Ist alles erkärt auf http://www.lufthansa-pilot.de/ Zitat: "Voraussetzungen Ab-Initio Schulung Unsere gründliche Ausbildung vermittelt viele Kenntnisse und Fähigkeiten – einige davon müssen Sie bereits mitbringen. Achtung: die formellen Voraussetzungen sind verbindliche Vorgaben, für die keine Ausnahmen möglich sind. Deutsch und Englisch fließend in Wort und Schrift Allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife (Fachhochschulreife reicht nicht aus) Alter bei Ausbildungsbeginn in Bremen: 19 bis 27 Jahre Gute körperliche Konstitution Körpergröße zwischen 1,65 und 1,95 m Gutes Sehvermögen (+/- 3 Dioptrien) / keine Laser-OP zugelassen Staatsangehörigkeit eines EU-Landes oder eine Aufenthaltsberechtigung oder eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland Besitz eines uneingeschränkten Reisepasses Verantwortungsbewusstsein, Disziplin, Zuverlässigkeit und Teamfähigkeit überzeugende Darlegung der Berufsmotivation Ab sofort können Sie sich auch ohne Musterungsbescheid bewerben und die Eignungstests durchlaufen. Der Wehr- / Zivildienst muss dann erst nach dem Ende der Schulung abgeleistet werden. Sofern Sie befreit oder ausgemustert sind, können Sie jederzeit direkt durchstarten."
United B-777 Geschrieben 8. Oktober 2006 Autor Melden Geschrieben 8. Oktober 2006 Danke sehr! Das ist neu, denn ich hatte dort vor einiger Zeit schon mal gesucht aber nichts gefunden! VIELEIN DANK!!! Jetzt ist mein problem komplett gelöst!
Empfohlene Beiträge
Archiviert
Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.