echomikefox Geschrieben 17. September 2006 Melden Geschrieben 17. September 2006 Hallo, wie steht es mittlerweile mit der rechtlichen Lage bei der Benutzung von Flugfunkempfängern? Nach TKG verboten, . . . nach einem Urteil des AG Burgdorf (bisher das einzige zu diesem Thema) aus 1997 erlaubt, . . . ich glaube, als Benutzer eines solchen Empfängers befindet man sich derzeit in einer Grauzone. Habe heute mal unverbindlich mit der Flughafenpolizei gesprochen, weil vor einigen Tagen ein Zeitungsartikel in der SZ zu diesem Thema veröffentlicht wurde . . . danach kann man fragen, wen man will, man erhält immer eine andere Antwort. Also wissen die Flughafenpolizisten auch nicht so recht Bescheid und das Burgdorfer Urteil kannten sie auch nicht. Kennt sich einer von Euch aktueller und genauer rechtlich aus? Gibt es inzwischen neuere Urteile oder sollte man mal einen Präzedenzfall schaffen? Viele Grüße Echomikefoxtrott
Charliebravo Geschrieben 17. September 2006 Melden Geschrieben 17. September 2006 Besitz erlaubt, Flugfunk abhören verboten. Die BNetzA hat das auch in deren FAQ stehen und verweist dabei auf jüngere OLG-Urteile als das vom AG.
Acela Geschrieben 17. September 2006 Melden Geschrieben 17. September 2006 Wie es von den Verantwortlichen vor Ort ausgelegt wird, ist unterschiedlich, ich würde es aber nicht drauf anlegen. Es ist und bleibt eine Straftat, für die es im schlimmsten Fall bis zu 2 Jahre geben kann...
LXBSL Geschrieben 17. September 2006 Melden Geschrieben 17. September 2006 Ist es nicht so wenn du ne gültige Lizenz hast, z.B. PPL, dass du dann hören darfst oder zu mindest früher durftest?
Charliebravo Geschrieben 17. September 2006 Melden Geschrieben 17. September 2006 Welches berechtigte Interesse sollte man am Abhören haben, damit man das im Grundgesetz garantierte Fernmeldeheimnis umgehen darf? Ich halte das eher für eine "urban legend". Auch mit PPL oder besser BZF/AZF und auch als Amateurfunker durfte man noch nie mal eben so zum eigenen Vergnügen den Flugfunk rasten.
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