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airliners.de

Benutzung von Flugfunkempfängern


echomikefox

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

wie steht es mittlerweile mit der rechtlichen Lage bei der Benutzung von Flugfunkempfängern?

Nach TKG verboten, . . .

nach einem Urteil des AG Burgdorf (bisher das einzige zu diesem Thema) aus 1997 erlaubt, . . .

ich glaube, als Benutzer eines solchen Empfängers befindet man sich derzeit in einer Grauzone.

Habe heute mal unverbindlich mit der Flughafenpolizei gesprochen, weil vor einigen Tagen ein Zeitungsartikel in der SZ zu diesem Thema veröffentlicht wurde . . . danach kann man fragen, wen man will, man erhält immer eine andere Antwort. Also wissen die Flughafenpolizisten auch nicht so recht Bescheid und das Burgdorfer Urteil kannten sie auch nicht.

Kennt sich einer von Euch aktueller und genauer rechtlich aus?

Gibt es inzwischen neuere Urteile oder sollte man mal einen Präzedenzfall schaffen?

Viele Grüße

Echomikefoxtrott

Geschrieben

Wie es von den Verantwortlichen vor Ort ausgelegt wird, ist unterschiedlich, ich würde es aber nicht drauf anlegen. Es ist und bleibt eine Straftat, für die es im schlimmsten Fall bis zu 2 Jahre geben kann...

Geschrieben

Welches berechtigte Interesse sollte man am Abhören haben, damit man das im Grundgesetz garantierte Fernmeldeheimnis umgehen darf? Ich halte das eher für eine "urban legend". Auch mit PPL oder besser BZF/AZF und auch als Amateurfunker durfte man noch nie mal eben so zum eigenen Vergnügen den Flugfunk rasten.

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