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Flugkonstruktionen geschützt?


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Hallo zusammen,

 

grund meine Frage ist die auf der ILA gesichtete Messerschmitt 262(Replica).

Baupläne der ME 262, BF109, BF108 o.ä. lassen sich sehr einfach 'ergoogeln' - aber wie sieht das ganze rechtlich aus? Dürfte sich jede x-beliebige Flugzeugwerft der Plänen bedienen, ein Flugzeug nachbauen und anschließend verkaufen?

 

Vielleicht ist ja jemand mit diesem Thema vertraut?!

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Baupläne der ME 262, BF109, BF108 o.ä. lassen sich sehr einfach 'ergoogeln'
Google hat denen nicht weitergeholfen und selbst die Hersteller-Archive wiesen zu viele Lücken auf. Schau mal auf die Internetseite der Me 262 Replika. Für den Nachbau der Me262 wurden deshalb die wohl einzige noch unrestaurierte Museumsmaschine als Vorlage genommen. Doch alleine schon die Möglichkeit zur Einsichtnahme bei Hersteller setzt ja eine gewissen Unterstützung voraus. Das Urheberrecht wären in D. noch nicht erloschen gewesen. Patente sind ein anderes paar Schuhe, die wären auch ohne die Niederlage im WK II schon lange erloschen.
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