AirBärWien Geschrieben 24. Oktober 2006 Melden Geschrieben 24. Oktober 2006 n-tv berichtet über ein Urteil des Amtsgerichtes Frankfurt (Az.: 31 C 2972/05), wonach der Rückflug nach wie vor Gültigkeit besitzt, obwohl der Hinflug nicht angetreten wurde. http://n-tv.de/723657.html
magmax Geschrieben 27. Oktober 2006 Melden Geschrieben 27. Oktober 2006 wünschenswert wäre so ein Urteil auch in Österreich! Oder kann man sich auf dieses Urteil berufen wenn man z.B.: bei Airberlin gebucht hat? Ich finde die Geschäftspraktik der Airlines bzgl. dieser Thematik übrigens genauso unseriös wie das "Nicht-Gutschreiben von Meilen" wenn der Flug nicht angetreten wurde. Bezahlt habe ich ihn, egal ob ich nun fliege oder nicht. wenn ich nicht fliege ist es für die Fluglinie sogar profitabler. Voller Umsatz - keine variablen Kosten. Darüber werde ich mich wohl ewig ärgern. lg
Aiagaia Geschrieben 27. Oktober 2006 Melden Geschrieben 27. Oktober 2006 Bei Air Berlin war es nie ein Problem, nur den Rückflug anzutreten. Man kann dort normalerweise sogar den Hinflug stornieren und bekommt noch das Geld dafür zurück.
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