angelus Geschrieben 9. November 2006 Melden Geschrieben 9. November 2006 Ich hab eine kurze Frage: Weiß jemand, ob eine Fluglinie (in concreto Dneproavia) verpflichtet ist, eine Zweigniederlassung in jenem Land zu heben, in welchem sie nur landet, aber keinen Hub hat (in concreto in Österreich)? Also unabhängig von der erforderlichen Landeerlaubnis...
kingair9 Geschrieben 9. November 2006 Melden Geschrieben 9. November 2006 Nein, das muß sie keinesfalls. Dies ist alles in den 8 Freiheiten des Luftverkehrs geregelt. Guggscht Du hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Freiheiten_der_Luft Welche Airline auf welcher Strecke welche Freiheit bekommt regeln im Normalfall bilaterale oder multilaterale Staatsverträge. Falls Du das nicht gemeint haben solltest, müßtest Du Deine Frage vielleicht noch mal umschreiben.
angelus Geschrieben 11. November 2006 Autor Melden Geschrieben 11. November 2006 Das wollte ich wissen. Merci!
MistralB Geschrieben 11. November 2006 Melden Geschrieben 11. November 2006 Wo du schon nach Dneprovavia fragst: Soweit ich weiß hat die Airline Probleme mit den deutschen Behörden (Einflugserlaubnis). Wärs für die nicht langsam einfacher, sich noch zusätzlich eine deutsche "Divison" mit eigenen AOC zu schaffen?
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