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airliners.de

Artikel über die Wirkungslosigkeit der EU-Verordnung


gru747

Empfohlene Beiträge

  • 1 Monat später...
Gast Michael Tantini
Geschrieben

In der Tat sehe auch ich die vielgelobten Fluggastrechte der EU mit Vorbehalt als nützlich an.

 

Bei einer Einsteigeverweigerung wegen Flugüberbuchung mag man ja unter Umständen zu seiner Entschädigungsleistung gem. der Verordnung kommen.

 

Wie schaut es aber aus im Falle einer Einsteigeverweigerung, wenn es sich nicht um eine Überbuchung handelt?

 

Ich erlebte letzten Sommer selbst einmal eine Einsteigeverweigerung bei Iberia, weil ich angeblich zu spät beim Check-In erschienen sei. In Tat und Wahrheit war ich aber fünf Minuten vor dem Latest Check-In in der Schlange. Da die Schlange zu lang war meldete ich mich bei der "Aufsichtsdame" und wurde angewiesen ganz normal zu warten, es werde schon klappen. Tja, mir wurde dann der Einstieg verweigert und Iberia wollte mein Ticket nicht mehr akzeptieren.

 

Kürzlich habe ich zudem von den beiden folgenden Fällen irgendwo gelesen (kann mich aber nicht mehr erinnern wo)

- Einer Person wurde das Ticket von Air Canada nicht anerkannt, weil Alitalia das Ticket umgebucht und mit einem Sticker beklebt hat. Die Person musste ein neues Ticket kaufen und kann jetzt schauen, wer den Schaden ersetzt.

- Einer Person wurde der Einstieg von Austrian Airlines verweigert, weil sein Anschlussflug verspätet ankam und er dann zu spät beim Gate für den Weiterflug erschien. Die Person musste auf eigene Kosten in Wien übernachten und kann jetzt schauen, wer den Schaden ersetzt.

 

Sind die Reisenden also im Falle eines verweigerten Boardings, wenn nicht wegen Überbuchung, nicht geschützt gemäss den EU-Richtlinien?

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