Zum Inhalt springen
airliners.de

Einkommensteuer bei Flugpersonal mit Wohnsitz im Ausland


DAP

Empfohlene Beiträge

Man munkelt ja immer wieder, dass ganze Flugzeugbesatzungen, nicht nur die aus Reihe 0, gerne den Wohnsitz in einer Steueroase nehmen, und sei es auch in einer mehr oder weniger fiktiven Airliner-WG...

 

Dem hat das Finanzgericht Baden-Württemberg einen ersten Riegel vorgeschoben. In dem entschiedenen Fall wurde dem Piloten trotz polizeilicher Abmeldung und Vorlage eines Mietvertrags aus Dubai nicht geglaubt, weil die Gesamtumstände für einen weiterbestehenden Wohnsitz in D sprachen. Zudem meint das FG, ein dauerhafter Wohnaufenthalt in Dubai sei mit einer Tätigkeit als Flugpilot in Frankfurt nicht vereinbar.

 

Näheres über den Link...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ab 1. Januar 2007 gibt es durch des Steueränderungsgesetz 2007 eine Neuregelung.

 

Gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. e EStG gelten dann Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, die an Bord eines Luftfahrzeugs ausgeübt wird, das von einem Unternehmen mit Geschäftsleitung im Inland betrieben wird als inländische Einkünfte, unabhängig davon, wo gearbeitet wird und wo der Arbeitnehmer wohnt.

 

Unverständlicherweise gibt es keine vergleichbare Änderung zur Besteuerung an Bord von Schiffen erzielter Einkünfte, obwohl es keinen objektiven Grund für eine derart unterschiedliche Behandlung gibt. Vor einigen Jahren wurde ein Gesetzentwurf, der auch die internationale Seeschifffahrt mit einbezog, auf Grund des Protestes der Reedereien nicht weiter verfolgt. Man sieht: Es wird immer komplizierter - von Steuervereinfachung keine Spur.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...