Nicki31 Geschrieben 21. Dezember 2006 Melden Geschrieben 21. Dezember 2006 Hallo zusammen, habe im September drei Flüge nach Dänemark gebucht mit Sterling Airlines. Diese konnten wir leider nicht antreten und haben Sie storniert. Wir haben pro Flug €160,-- bezahlt, wovon jeweils €80,.-- auf Steuern und Gebühren entfielen. Habe dann ein Fax an die Fluggesellschaft geschickt mit der Bitte mir die Steuen und Gebühren wieder gutzuschreiben. Das haben sie leider verweigert. Stattdessen haben sie auf ihre AGB verwiesen, lt. denen bei Billigflügen nichts erstattet wird. Stattdessen wird der Gegenwert für Steuen und Gebühren einem Zwischenkonto gutgeschrieben und ich kann es innerhalb von 12 Monaten abfliegen. Danach verfällt es. Ich weiß jetzt schon, dass ich keine Gelegenheit haben werde das Geld abzufliegen. Da es sich immerhin um 3*80€ = 240€ handelt möchte ich mich gerne wehren. Deshalb meine Frage: 1) Wo steht es, daß Steuern und Gebühren zurück erstattet werden müssen? 2) Ist diese Regelung auch international gültig oder nur in Deutschland 3) Gibt es so etwas wie eine Ombudsstelle an die man sich wenden kann. Ich kann ja kaum einen Anwalt einschalten, weil der auch noch einen Korrespondenzanwalt in Dänemark bräuchte (Schriftverkehr läuft hier über die Zentrale in Dänemark in Englischer Sprache) und dafür ist der Betrag zu gering. Schon mal danke für euche Antwort Gruß Nicki31 EDIT Mod: http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=34448
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