Ulimaus Geschrieben 13. Februar 2007 Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Am Freitag / Sonntag vin mal wieder HAM-MUC-HAM geflogen. Mit 4U, alles soweit in Ordnung. Was mir immer mehr stinkt sind allerdings sind die Sicherheitskontrollen auf den Flughäfen. Sowohl in HAM als auch in MUC gibt es eit geraumer Zeit Fummelstelen für Holz- und separat Business- / First-Class. Frage: Zahlen Business-/First-Class-Passagiere mehr Flughafengebühren als Fluggäste in Economy ? Soweit mir bekannt ist, zahlen alle Passagiere gleiche Flughafengebühren, der erhöhte Flugpreis ergibt sich doch aus Serviceleistungen während des Fluges bzw. in den Lounges etc., die die Fluggesellschaften z. Bsp. zusätzlich bei den Flughafengesellschaften anmieten. Ich frage mich, ob bei gleichen Gebühren aller Passagiere hier nicht nach dem Gleichheitsgrundsatz verstossen wird. Wohlgemerkt, es geht nicht um das bevorzugte, schnellere, Einchecken, besseren Service durch die Fluggesellschaften, wohl um die bevorzugte Behandlung durch die Flughafengesellschaften. Wer ist gleicher Meinung oder weiß definitiv, ob die Gebühren unterschiedlich hoch sind !
BRE Geschrieben 13. Februar 2007 Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Ich weiss es zwar nicht, aber könnte mir vorstellen, dass die Airlines (primär wohl Lufthansa) schon ein Intresse dran hat, Business/First-Paxen eine bevorzugte Sicherheitskontrolle zu bieten und auch dafür beim Flughafen auch entsprechend bezahlt. Auf den Pax dürfte das dann eher über die höheren Ticket-Preise abgewälzt werden. In Hamburg gilt für Eco-Paxe z.B. bei LH eine Annahmeschlußzeit von 35 Minuten vor Abflug, während Business/First-Paxe noch bis 25 Minuten vor Abflug einchecken können. Irgendwie muss ja auch gewährleistet sein, dass diese Paxe dann auch in 25 Minuten vom Counter in den Flieger kommen.
Ulimaus Geschrieben 13. Februar 2007 Autor Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Economy LH 16.2.-23.2. HAM-MUC-HAM € 114,00 + Tax € 78,00 Business / First LH 16.2.-23.2. HAM-MUC-HAM € 660,00 + Tax € 78,00
mled1 Geschrieben 13. Februar 2007 Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Die Steuern und Gebühren sind doch gleich. Der Passagier mit dem Business Class Ticket zahlt in Deinem Beispiel den fünffachen Ticketpreis und bekommt dafür dann andere Privilegien als ein Economy Passagier. Die Kosten für dieses "Mehr" an Service werden dann durch die Fluggesellschaften getragen und spiegeln sich eben im deutlich höheren Nettoticketpreis wieder.
BRE Geschrieben 13. Februar 2007 Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Ja deswegen ja auch meine Vermutung, dass die Airlines pauschal dafür zahlen, dass eine gesonderte Business/First-Security vorgehalten wird und dies unabhängig davon, ob nun 2 oder 2000 Business-Tickets verkauft werden, daher wäre dies auch kein Bestandteil der Steuern und Gebühren pro Pax. Die Airline legt das natürlich bei der Kalkulation ihrer Ticketpreise auf den Business-Pax um (genauso, wie Kosten für Kerosin, Wartung etc.), muss diesen Mehrbetrag dann aber nicht pro Pax zusätzlich abführen.
jensbert Geschrieben 13. Februar 2007 Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Die Flughafengesellschaften haben natürlich auch an zufriedenen Luftfahrtgesellschaften interesse. Und mit solchen Maßnahmen stellt man Gesellschaften zufrieden, welche natürlich besonders ihre Premiumpaxe im Blick haben. Ich fliege innerkontinental C weil ich so flexibel bin und auch in 20 Minuten vom Einchecken zum Flieger kommen kann und dies auch erwarte. Sollte dies nicht der Fall sein würde ich mich nach Alternativen umsehen. Wenn Premiumpaxe an der Sicherheitsschleuse länger warten müssen, wartet meistens dann auch der Flieger und somit hat weder der Flughafen noch der Carrier was davon. Der hohe Preis rechtfertigt sich nur somit für mich und nicht der Service im Flieger bei 60 oder 90 Minuten und schon garnicht die Lounge, wo ich als SEN sowieso reinkomme.
Ulimaus Geschrieben 13. Februar 2007 Autor Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Also, ich habe heute recherchiert: Die Bundespolizei bekommt von den Fluggesellschaften eine festen Betrag für die Sicherheitskontrolle, die sie weiederum privatisiert hat. Der Betrag ist für jeden Pax gleich hoch, allerdings gibt es Differenzen von Airport zu Airport. Es gibt eine inhaltliche Dienstanweisung der Bundespolizei, das alle Bürger, egal ob First-/Business oder Economy gleich zu behandeln sind, es darf nicht zurückgewiesen werden. Die Flughafengesellschaften haben das Hausrecht dort, wo sie zwischen den Gästen selektieren: First/Business rechts, Economy links (oder umgekehrt). Sie dürfen aber nicht verhindern, das Fluggäste einfach durch First/Business zur Sicherheitskontrolle gehen. Die Kontrolleure haben die Verpflichtung, alle gleich zu behandeln. So die Aussage der Bundespolizei Nord in Bad Bramstedt. Das Flughafengesellschaften gern das Klavier bespielen, das Fluggesellschaften Ihnen hinstellen, ist klar. Die Selektierung ist unzulässig nach Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich eben um eine staatliche Leistung, die völlig unabhängig vom teuren oder billigen Flugpreis für alle das gleiche kostet. Wem von einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter des Flughafens auch mit Economy-Ticket der Durchgang zur Sicherheitskontrolle First/Business verwehrt wird, sollte sofort den diensthabenen Leiter der Bundespolzei herbeirufen lassen und auf sein per Dienstanweisung der Bundespolizei geregeltes Recht pochen. Im Ausland gibt es diese Selektion übrigens nirgend. In London, Paris oder Johannesburg stellen sich alle gleich an - wie bei der Passkontrolle auch ! Da der Deutsche noch seinen wilheminischen Untertanengeist pflegt und sich gerne anstellt, nutzen das die Flughafengesellschaften im Interesse der Fluggesellschaften gerne aus - es ist nicht erlaubt. Sonst wäre der nächste Schritt: Passkontrollen für First/Business rechts, Economy links. Infos gibt es auch hier: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Luft-,1486/Luf...eitsgebuehr.htm und http://www.bundespolizei.de/nn_484484/DE/H....html__nnn=true
kingair9 Geschrieben 13. Februar 2007 Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Die Flughafengesellschaften haben das Hausrecht dort, wo sie zwischen den Gästen selektieren: First/Business rechts, Economy links (oder umgekehrt). Sie dürfen aber nicht verhindern, das Fluggäste einfach durch First/Business zur Sicherheitskontrolle gehen Und damit beantwortest Du Deine Frage / Beschwerde selbst: Da die Flughafengesellschaften die Leute kanalisieren BEVOR man zur "alle sind gleich" Bundespolizei kommt, ist es eben so. Und die Flughafengesellschaften haben eben -wie Du selber schreibst- Hausrecht.
aljoscha Geschrieben 13. Februar 2007 Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Also, ich habe heute recherchiert:Die Bundespolizei bekommt von den Fluggesellschaften eine festen Betrag für die Sicherheitskontrolle, die sie weiederum privatisiert hat. Der Betrag ist für jeden Pax gleich hoch, allerdings gibt es Differenzen von Airport zu Airport. Es gibt eine inhaltliche Dienstanweisung der Bundespolizei, das alle Bürger, egal ob First-/Business oder Economy gleich zu behandeln sind, es darf nicht zurückgewiesen werden. Die Flughafengesellschaften haben das Hausrecht dort, wo sie zwischen den Gästen selektieren: First/Business rechts, Economy links (oder umgekehrt). Sie dürfen aber nicht verhindern, das Fluggäste einfach durch First/Business zur Sicherheitskontrolle gehen. Die Kontrolleure haben die Verpflichtung, alle gleich zu behandeln. So die Aussage der Bundespolizei Nord in Bad Bramstedt. Das Flughafengesellschaften gern das Klavier bespielen, das Fluggesellschaften Ihnen hinstellen, ist klar. Die Selektierung ist unzulässig nach Artikel 3 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Es handelt sich eben um eine staatliche Leistung, die völlig unabhängig vom teuren oder billigen Flugpreis für alle das gleiche kostet. Wem von einer Mitarbeiterin, einem Mitarbeiter des Flughafens auch mit Economy-Ticket der Durchgang zur Sicherheitskontrolle First/Business verwehrt wird, sollte sofort den diensthabenen Leiter der Bundespolzei herbeirufen lassen und auf sein per Dienstanweisung der Bundespolizei geregeltes Recht pochen. Im Ausland gibt es diese Selektion übrigens nirgend. In London, Paris oder Johannesburg stellen sich alle gleich an - wie bei der Passkontrolle auch ! Da der Deutsche noch seinen wilheminischen Untertanengeist pflegt und sich gerne anstellt, nutzen das die Flughafengesellschaften im Interesse der Fluggesellschaften gerne aus - es ist nicht erlaubt. Sonst wäre der nächste Schritt: Passkontrollen für First/Business rechts, Economy links. Infos gibt es auch hier: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Luft-,1486/Luf...eitsgebuehr.htm und http://www.bundespolizei.de/nn_484484/DE/H....html__nnn=true Zum Beispiel London: http://www.heathrow-airport-guide.co.uk/bu...facilities.html Ganz unten auf der Seite: Fast Track
Ulimaus Geschrieben 13. Februar 2007 Autor Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Sie haben zwar Hausrecht, begehen aber strafrechtlich m. E. Beihilfe zum Verstoss gegen den Art. 3 GG ! So einfach ist das nicht !
Eagle_Eye Geschrieben 13. Februar 2007 Melden Geschrieben 13. Februar 2007 ach @ulimaus, in welcher welt lebst du denn??? (natürlich nichts gegen deine hehren gedanken). das alles, z. B. bevorzugte paß- und einreise- sowie ausreisekontrollen u.a. für f und c paxe gibt's doch schon lange. ob deutschland, amerika, argentina, thailand, um nur mir bekannte stationen zu nennen. wenn ich hier ab fra z.b. nach bkk mit f-ticket fliege, dann habe ich in fra eine ganz schnelle, sowie getrennte, extra-abfertigung und in bkk bin ich mit "begleitung" in max zehn minuten vom flieger durch den diplomaten-schalter in thailand problemlos eingereist. umgekehrt genauso. that's life and so permanent............
PW2704 Geschrieben 13. Februar 2007 Melden Geschrieben 13. Februar 2007 man sollte mal ausprobieren sich als Eco-Pax bei der Business/First Class anzustellen und sich dann auf og. Paragraphen berufen :-)
aljoscha Geschrieben 13. Februar 2007 Melden Geschrieben 13. Februar 2007 man sollte mal ausprobieren sich als Eco-Pax bei der Business/First Class anzustellen und sich dann auf og. Paragraphen berufen :-) Wenn man sich vor allen zum Affen machen will.
Eagle_Eye Geschrieben 13. Februar 2007 Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Sie haben zwar Hausrecht, begehen aber strafrechtlich m. E. Beihilfe zum Verstoss gegen den Art. 3 GG !So einfach ist das nicht ! trifft das denn auch auf die bevorzugte behandlung von politikern und sogenannten prominenten zu?????????
Ulimaus Geschrieben 13. Februar 2007 Autor Melden Geschrieben 13. Februar 2007 Diplomaten haben Ihren gesetzlichen Status und Personen mit höher Popularität brauchen vielleicht einen besonderen Schutz (wobei Jenny Elvers damit nicht gemeint ist) - hier geht es um die "normalen" Menschen. Ich habe ja auch nichts dagegen, wenn mal einer vor muss/will, weil er seinen Anschlussflieger erreichen muss - aber es kann nicht grundsätzlich eine Klassengesellschaft geben, ich warte für gleiche Geld, was ein anderer Normalo schneller hat ! Hat ja auch keiner was gegen First- und Business-Check Inn getrennt von Holz oder gegen die Lounge - die bezahlen diese Paxe ja auch mit ihrem höheren Flugpreis, nicht aber die staatliche Luftsicherheitskontrolle !
jensbert Geschrieben 14. Februar 2007 Melden Geschrieben 14. Februar 2007 Sie haben zwar Hausrecht, begehen aber strafrechtlich m. E. Beihilfe zum Verstoss gegen den Art. 3 GG !So einfach ist das nicht ! Sorry aber der muss jetzt sein: Das GG hat mit dem StGB nichts zu tun also kann keine Beihilfe vorliegen. Beihilfe ist nur bei einer rechtswidrigen Tat möglich und so einen möglichen Verstoß kennen unsere Strafgesetze nicht und demnach scheidet eine Beihilfe aus. Des weiteren würde keine Beihilfe sondern eine Mittäterschaft greifen, da die Flughäfen diese Einrichtungen zur Verfügung stellen und somit Tatherrschaft ausüben und demnach Mittäterschaft vorliegen würde. Allerdings wie oben erwähnt herrscht kein bestrafenswertes Verhalten (nicht Strafrecht mit anderen Gesetzen vermengen). Ferner ist nach Art. 3 GG nach einhelliger Meinung es erlaubt Gruppen miteinander zu vergleichen, also C Pax mit C PaX und Y mit Y. Weiterhin müsste ein wesentlich Gleiches ungleich behandelt werden und dies ist vorliegend nicht der Fall. Die Anwendung des Gleichheitssatzes wird vom BVerfG abgelehnt, wenn die Vergleichsfälle "anderen rechtlichen Ordnungsbereichen angehören und in anderen systematischen und sozialgeschichtlichen Zusammenhängen stehen", BVerfGE 40, 121. Weiterhin ist für ein Verstoß gegen Art. 3 GG eine Willkürlichkeit erforderlich und diese ist gerade nicht gegeben, wenn ich jeden Y Pax abweise. Eine Benachteiligung ist weiterhin nur gegeben, wenn der Betroffene, von der (hier nicht gegebenen) Ungleichbehandlung benachteiligt wird. Dies ist vorliegend auch nicht der Fall, da der Y Pax sich den gleichen Sicherheitsbedingungen unterziehen muss wie der C Pax. Auch verstößt der Beamte nicht gegen seine eigenen Dienstanweisungen, er ist lediglich aufgefordert alle Paxe gleich zu behandeln, und dies tut er. Bedenklich wäre wenn der C Pax ein anderes Sicherheitsprozedere als der Y Pax durchlaufen würde und dies ist gerade nicht der Fall. Hoffe etwas zur Aufklärung begetragen zu haben. Gruß aus dem Schwarzwald.
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