Tasd Geschrieben 18. Juni 2007 Melden Geschrieben 18. Juni 2007 Hallo an Alle, hatte vor kurzem die "Ehre" das ich meinen Heimflug mit über zwei Stunden Verspätung antreten musste. Die Verspätung war nicht durchs Wetter bedingt. Hat jemand von Euch Ahnung ob man durch das neue Fluggastrecht eine Entschädigung verlangen kann? Hab durchs googlen nur sehr unvollständige Aussagen bekommen. Hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen ;-). Vielen Dank schonmal im vor raus. Gruß Tasd
TXLjonas Geschrieben 18. Juni 2007 Melden Geschrieben 18. Juni 2007 Aus dem Bauch heraus: Nein. Einstieg ins Thema z.Bsp. hier: http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte Kommt sehr auf die Strecke drauf an und ob wirklich 4U "schuldig" ist.
Lockheed Geschrieben 18. Juni 2007 Melden Geschrieben 18. Juni 2007 Wenn mit "über zwei Stunden" nur wenig über zwei Stunden gemeint ist: NEIN.
Tasd Geschrieben 18. Juni 2007 Autor Melden Geschrieben 18. Juni 2007 Hallo und Danke an Euch zwei.... Mensch! Wikipedia!!! Da hätte ich wohl auch selbst drauf kommen können...grmpf! Trotzdem Danke Tasd
Marobo Geschrieben 18. Juni 2007 Melden Geschrieben 18. Juni 2007 Und eine (monitäre) Entschädigung gibt es bei Verspätungen ohnehin nicht. Man hat nur Anspruch auf Verpflegung, 2 kostenfreie Anrufe etc., wenn die Verspätung ausreichend groß ist, was mindestens 2, 3 oder 4 Stunden je nach Länge der Flugstrecke bedeutet. Ab 5 Stunden kann man von dem Flug zurücktreten und muss in dem Fall das Geld erstattet bekommen.
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