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Namensänderung wegen Heirat - neues Ticket nötig?


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Hallo,

 

folgendes, sicherlich eher seltene Problem beschäftigt mich gerade:

Meine Schwester, die zur Zeit auf Martinique lebt (ist zwar Karibik, aber dennoch Frankreich, EU und Euroland), hat ein Ticket nach Stuttgart und 3 Monate später zurück nach Fort-de-France gebucht.

Mittlerweile ist sie hier und hat dank Hochzeit nun einen anderen Nachnamen, der natürlich nicht im Ticket steht.

Der Reispass ist bereits umgeschrieben, der Personalausweis (noch) nicht.

Laut AirFrance-Hotline braucht Sie angeblich ein neues Ticket, da sie ansonsten nicht fliegen kann.

In diesem Fall wird sie es wohl umgehen können, indem sie einfach mit Ihrem alten und noch gültigen Personalausweis einreist (ist ja EU).

Eigentlich möchte sie aber den Rückflug nach Caracas (Venezuela) umbuchen, wo dies nicht ausreicht (Reisepass nötig, der wie gesagt bereits auf den neuen Namen ausgestellt ist)

 

Dazu 2 Fragen:

1) ist das Umbuchen des Rückflugs von Fort-de-France auf Caracas überhaupt prinzipiell möglich. Der erste Flugabschnitt ist ja bereits abgeflogen. Außerdem sprach die Hotline von einer anderen "IATA-Zone"

2) müsste es nicht (z.B. mit der Heiratsurkunde) möglich sein, ein auf den alten Namen ausgestelltes Ticket unter dem neuen Namen abzufliegen? laut AirFrance Hotlone geht dies angeblich nicht.

 

Schon mal vielen Dank für Eure Infos.

 

Karsten

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Also das umbuchen hängt davon ab ob der Tarif ein Rerouting zulässt. Wenn Die Airline keinen Namechange zulässt wie die meisten, ist es einfach Pech, man heiratet ja nicht von heute auf morgen. Also einfach Pass später ändern lassen oder gleich auf den richtigen Namen ändern. Wenige Airlines zb. Iberia nehmen dafür 50 € und das Ticket muss zum aktuellen Preis neu ausgestellt werden. Wenn der Tarif nicht mehr verfügbar ist da es vielleicht mal ein Special war, pech gehabt. Dann muss der aktuelle Tagespreis zu bezahlt werden zzgl. der 50 €.

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Meine Frau ist nach unserer Hochzeit auch noch unter ihrem vorherigen Namen geflogen, mit geändertem PA. Eine bei dem check-in in FKB vorgelegte Heiratsurkunde hat genügt; eine Namensänderung auf dem e-tick war "selbstverständlich" (O-ton der hotline!) nicht erforderlich!

 

Wie die so servicefreundliche Airline heisst? Ryanair!

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Blitzhochzeit, was? Normalerweise muss man sich doch solche Sachen vor einer Reise überlegen. Oder irre ich hier?

 

Ich glaube schon. Ich kenne diverse Fälle, bei denen war die Namensfrage dermaßen heikel und unentschieden, dass sie oft erst sehr kurz vor der Unterzeichnung des Standesamtsprotokolls entschieden wurde.

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Blitzhochzeit, was? Normalerweise muss man sich doch solche Sachen vor einer Reise überlegen. Oder irre ich hier?

 

Ich glaube schon. Ich kenne diverse Fälle, bei denen war die Namensfrage dermaßen heikel und unentschieden, dass sie oft erst sehr kurz vor der Unterzeichnung des Standesamtsprotokolls entschieden wurde.

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Im Falle einer Namensänderung/-anpassung wegen Heirat oder Einbürgerung usw. liegt nach meinem Verständnis keine Namensänderung im Sinne der ABB vor - die Person, die fliegt, ist ja dieselbe geblieben.

 

Ich habe mal vor kurzem diese Frage bei 4U und Tuifly gestellt.

 

Antwort 4U: "Sie müssen das Ticket ändern. Dazu müssen Sie vor dem Flug zum Ticketschalter kommen, die Urkunde vorlegen und bekommen die Namensänderung gebührenfrei".

 

Antwort Tuifly: "Sie können auch mit einem neuen Namen/Ausweis fliegen, wenn sie die Urkunde mitführen, aus der die Namensänderung ersichtlich ist. Wenn Sie möchten, können sie auch im Flugticket den Namen ändern".

 

Es würde mich doch auch interessieren, wie das EU-rechtlich geregelt ist.

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