FLXX Geschrieben 15. September 2007 Melden Geschrieben 15. September 2007 Nachdem der alte Thread gesperrt wurde und es seit den zahlreichen Medienberichten bzgl. Urteile gegen LH ziemlich ruhig geworden ist, möchte ich hier wieder zur Diskussion, Meinungsaustausch und Erfahrungsberichten aufrufen. Kurze Zusammenfassung der Situation. Während es bei Airlines, welche Hin- und Rückflug unabhängig voneinander berechnen wie z.B. bei Air Berlin, niemanden juckt ob nur Hin- oder Rückflug angetreten wird, so haben die "Old Economy" Airlines in Ihren AGB´s zahlreiche Passagen die wohl so manchen Pax bereits negativ überrascht haben. Die relevanten Auszüge habe ich unten angehängt. Konsequenzen hieraus sind kurz und knapp, dass bei Auslassen einer Teilstrecke des Flugscheins, der komplette Flugschein ungültig wird. Bsp. Tritt man den Hinflug nicht an, fällt man aus dem System (no show) und kann auch den Rückflug nicht nutzen. Kann dies jemand aus eigener Erfahrung bestätigen? Das weiterhin der korrekte Preis der genutzten Strecken nachkalkuliert und nachbelastet wird. Bsp. Return-Ticket 99 Euro, hat man den Hinflug nicht angetreten, so wird man beim Versuch für den Rückflug einzuchecken zu Zahlung des normalen "One Way" Fare aufgefordert (400 Euro aufwärts). Kann dies jemand aus eigener Erfahrung bestätigen? Bsp. Nutzt man häufiger nur den Hinflug und lässt den Rückflug verfallen, rückt man in das Visier der fiesen LH Tixcontroller, welche dann konsequent mit "One Ways" nachbelasten. Kann dies jemand aus eigener Erfahrung bestätigen? Im Umkehrschluss werden Steuern und Gebühren für nicht genutzte Segmente nicht erstattet, stattdessen wird mit Nachbelastung der tatsächlichen Beförderung gedroht. Dies kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen! Es blieb jedoch bei der Drohung... :-) Ich würde mich über viele anregende Beiträge freuen, insbesondere auch vom "Die Hard" Lufthanseaten DLH. Es wäre schön wenn die Beiträge alle oberhalb der Gürtellinie bleiben würden. Ich werde bereits in Kürze neue Erfahrungen zu oben genannten Thema sammeln dürfen, mehr dazu am Dienstag. Reihenfolge der Benutzung der Flugcoupons 3.3. 3.3.1. Die vereinbarte Beförderungsleistung umfasst die Beförderungsstrecke, die im Flugschein enthalten ist, beginnend mit dem ersten und endend mit dem letzten Ort der gesamten im Flugschein eingetragenen Streckenführung. Der Flugschein verliert seine Gültigkeit und wird nicht zur Beförderung angenommen, wenn Sie nicht alle Flugcoupons vollständig und in der im Flugschein vorgesehenen Reihenfolge ausnutzen. Die Inanspruchnahme der gesamten Beförderungsleistung ist wesentlicher Bestandteil des mit uns geschlossenen Beförderungsvertrages. Die Kündigung einzelner Teilstrecken (Coupons) ist vertraglich ausgeschlossen. Das Vorstehende gilt nicht, wenn der gezahlte Flugpreis den Preis der tatsächlich in Anspruch genommenen Beförderungsleistung übersteigt. Umschreibung auf Wunsch des Fluggastes 3.3.2. Sofern Sie an Ihrer Beförderung Änderungen vornehmen wollen, sind Sie gehalten, im Vorfeld mit uns Kontakt aufzunehmen. Der Flugpreis für die veränderte Beförderung wird errechnet, und Sie haben die Wahl, ob Sie den neuen Preis akzeptieren oder die Beförderung entsprechend dem ursprünglichen Flugschein durchführen wollen. Beruht der Änderungswunsch auf höherer Gewalt, so sind Sie gehalten, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen. In diesem Falle werden wir zumutbare Anstrengungen unternehmen, Sie zu Ihrer nächsten vereinbarten Zwischenlandung oder zum Endziel zu befördern, und hierfür keine Mehrkosten in Rechnung stellen. 3.3.3. Sofern Sie die Beförderung ohne unsere Zustimmung verändern, werden wir den korrekten Preis für die tatsächlich durchgeführte Beförderung nachkalkulieren. Die Differenz zwischen dem gezahlten und dem so errechneten Flugpreis wird nachbelastet bzw. erstattet. Unbenutzte Coupons berechtigen nicht zur Beförderung. 3.3.4. Wir weisen besonders darauf hin, dass gewisse Veränderungen keine, andere jedoch Erhöhungen des Flugpreises nach sich ziehen können. 3.3.4.1. Insbesondere sind wir im Falle der Nichtinanspruchnahme des im Flugschein eingetragenen Rückfluges berechtigt Ihnen, vorbehaltlich Nichteingreifens von Art. 3.2.3., den für einen One-Way-Flug zugrunde liegenden Flugpreis zum Zeitpunkt der ursprünglichen Buchung in Rechnung zu stellen. Dieser kann höher sein als der ursprünglich bezahlte Flugpreis. 3.3.4.2. Viele Flugpreise sind nur gültig für die im Flugschein eingetragenen Reisedaten und können nur gegen Zahlung einer Umbuchungsgebühr oder gar nicht verändert werden. 3.3.5. Jeder Flugcoupon wird zur Beförderung in der darin angegebenen Beförderungsklasse für den Tag und den Flug, für den eine Platzbuchung besteht, angenommen. Bei Ausstellung von Flugscheinen ohne eingetragene Platzbuchung kann später ein Beförderungsplatz gebucht werden, wenn noch ein Platz auf dem gewünschten Flug verfügbar ist. MOD: Für Fragen wie diese gibt es einen eigenen Thread: http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=34458 Dort ist die Frage bereits andiskutiert worden.
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