Plane83 Geschrieben 2. Oktober 2007 Melden Geschrieben 2. Oktober 2007 Hallo Zusammen Mir ist bekannt,dass diesese Thema schon zigg mal diskuertiert wurde. Aber dennoch eine Frage. Ich habe nur vorhin, bei uns im System eine Flugplanänderung von Air Berlin für März 2008 erhalten. (Per e mail wurde mir die gleiche Buchung im Internet noch nicht per mail mitgeteilt). Der gebucht Flug ging von Berlin ab 17.50 und war in Zürich 19.10 am 30. März 2007 neu geht der Flug 21.10 und 22.30 in Zürich. Frage gibt das eine Entschädigung von Air Berlin oder muss ich das jetzt einfach so hinnehmen? Ich habe extra Air Berlin gebucht wegen den Flugzeiten und nicht Swiss. Das Problem ist wir sind 6 Erwachsene, 1 Kind und zwei Babys auf dieser Reise und uns passt der neue Flug wegen den Schlafenszeiten nicht ganz. Vielleicht kann mir jemand helfen ob wir nicht wenigstens die Entschädigung gemäss EU Fluggastrecht erhalten. Danke und Grüsse Plane83[/i]
joBER Geschrieben 2. Oktober 2007 Melden Geschrieben 2. Oktober 2007 Eine Entschädigung wirst du wohl nur erhalten, wenn AB versäumt dich mindestens 2 Wochen vorher darüber zu informieren. Was du erreichen können wirst, ist entweder eine gratis Umbuchung oder eine Erstattung des Flugpreises.
Karsten* Geschrieben 2. Oktober 2007 Melden Geschrieben 2. Oktober 2007 Bei 3:20 Stunden stehen die Chancen relativ gut. Nur setzt eine Entschädigung nun mal, wie das Wort schon sagt, einen Schaden voraus. Wenn ein solcher nachweisbar ist, stehen da einige Möglichkeiten gegenüber AB offen, die aber mehr oder weniger juristischen Aufwand nach sich ziehen. Streng logisch mußt Du AB auffordern eine Ersatzbeförderung zum vereinbarten Termin zu zahlen/organisieren (was diese in der Regel ablehnen) und im Anschluß diese selber bezahlen. Danach kannst Du finanziell entstanden Schaden gegen AB mit gutem Erfolg einklagen. Oder Du läßt dich, wie von JoBER ausgeführt, auf eine Kuhandel ein.
T.Ferramenti Geschrieben 2. Oktober 2007 Melden Geschrieben 2. Oktober 2007 Welcher Wochentag denn? Ich vermute Sonntag? Den wenigsten Ärger und Stress mit den Lütten wirst du wohl haben, wenn du dann einen früheren AB Flug nach ZRH nimmst,also den um 14:20Uhr ?!
FR753 Geschrieben 2. Oktober 2007 Melden Geschrieben 2. Oktober 2007 Viel Spaß beim Kampf mit Air Berlin, die stellen sich stur wie ein Stück Brot...
Charliebravo Geschrieben 2. Oktober 2007 Melden Geschrieben 2. Oktober 2007 Naja, da habe ich andere Erfahrungen gemacht: Morgenflug Tegel-Barcelona gestrichen und automatisch auf Abendflug umgebucht, eine kurzes Telefonat und ich hatte die Bestätigung für eine zeitlich angenehmere Verbindung, allerdings mit Umsteigen am Ballermann, im Postfach.
robert_69 Geschrieben 2. Oktober 2007 Melden Geschrieben 2. Oktober 2007 Hallo ZusammenMir ist bekannt,dass diesese Thema schon zigg mal diskuertiert wurde. Aber dennoch eine Frage. Ich habe nur vorhin, bei uns im System eine Flugplanänderung von Air Berlin für März 2008 erhalten. (Per e mail wurde mir die gleiche Buchung im Internet noch nicht per mail mitgeteilt). Der gebucht Flug ging von Berlin ab 17.50 und war in Zürich 19.10 am 30. März 2007 neu geht der Flug 21.10 und 22.30 in Zürich. Frage gibt das eine Entschädigung von Air Berlin oder muss ich das jetzt einfach so hinnehmen? Ich habe extra Air Berlin gebucht wegen den Flugzeiten und nicht Swiss. Das Problem ist wir sind 6 Erwachsene, 1 Kind und zwei Babys auf dieser Reise und uns passt der neue Flug wegen den Schlafenszeiten nicht ganz. http://www.transportrecht.de/transportrech.../1145517257.pdf lies mal dort nach... und schau welcher Absatz auf Dich zutrifft. Dann mit einem deutlichen Verweis darauf an die AB-Hotline wenden,ggfs. den CallCenter-Supervisor (Chefe) verlangen... dann sollte alles klappen. Alternativen am Besten selbst raussuchen und konkret vorschlagen... hab das jetzt zweimal mit TuiFly durch... 1x Streichung dafür Umbuchung mit 850 EUR Mehrpreis auf LH und 1x auch Zeitverschiebung (vor drei Wo für Ende Nov mitgeteilt) umgebucht auf AB mit 60 EUR Mehrpreis... beides nach klarem Hinweis auf og. Verordnung übernommen. Vielleicht kann mir jemand helfen ob wir nicht wenigstens die Entschädigung gemäss EU Fluggastrecht erhalten. Danke und Grüsse Plane83[/i]
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