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Erstattung Kerosinzuschlag: wie ist Rechtslage,wer erstattet


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Die WDR-Sendung "Markt" berichtete kürzlich über die Erstattung von Steuern und Gebühren bei Nichtantritt des Fluges und insbesondere über die Erstattung des Kerosinzuschlags.

Laut "Markt" handhaben dies deutsche Fluggesellschaften höchst unterschiedlich:

Manche erstatten den Kerosinzuschlag problemlos z.B. Germanwings und TuiFly,

andere Airlines weigern sich hingegen, wie z.B. AirBerlin und Condor.

 

Welcher unserer Reiserechtsexperten kann den hierzu seine Einschätzung geben (keine anwaltliche Beratung!!!).

 

Worauf berufen sich denn AirBerlin und Condor bei ihrer Weigerung den Kerosinzuschlag zu erstatten, wenn zeitgleich z.B. Germanwings und TuiFly erstatten, die ja auch nichts zu verschenken haben?

 

Und wer hat sich schon per Rechtsanwalt (erfolgreich) bei dieser Thematik Recht verschafft?

Gast Michael Tantini
Geschrieben
Ich glaube, da fragst Du besser einen Anwalt Deines Vertrauens.

 

Warum denn so eine Antwort? Der Kollege schreibt ja ausdrücklich, er wünsche KEINE anwaltliche Beratung, sondern die Einschätzung durch "Flugexperten".

Geschrieben

Emirates hat vor kurzem klar gemacht, das der Kerosinzuschlag ein ganz normaler Teil der Betriebskosten eines Fluges ist, wie auch Personal und Fluggerät. Daher wird der Kerosinzuschlag bei Emirates künftig nicht mehr gesondert ausgewiesen, sondern in den Flugpreis einberechnet.

Daher denke ich, ist es auch ok, wenn Air Berlin und Condor ihn nicht erstatten.

 

Steuern und Gebühren hingegen ziehen die Airlines ja nur stellvertretend für andere ein. Die Posten fallen nicht an, wenn man nicht fliegt, müssen also zurückerstattet werden - ansonten --> Unterschlagung. Ich weiss, das man bei manchem Ferienflieger allerdings erst eine Klage einreichen muss, bevor sie sich erweichen....

Geschrieben

Manche erstatten den Kerosinzuschlag problemlos z.B. Germanwings und TuiFly,

Das ist ja - bezogen auf 4U - leider auch nicht mehr so.

 

Seit wann? Letzte Woche hab ich noch anstandslos alles -bis auf die obligatorischen 5 Euro- zurückbekommen.

Gast Michael Tantini
Geschrieben

Dann muss es brandneu sein!

 

Ich habe, wie schon irgendwo anders geschrieben, für 2 x 2 Tickets nur noch 2 x 1 Steuern zurück erhalten.

 

- Die Steuern für die zweite Person wurde mir nicht erstattet

- Die Benzinzuschläge für beide Personen für beide Tickets nicht erstattet

Geschrieben

Hartnäckigkeit kann helfen, zumindest bei AB.

 

Mir wollte man den Kerosinzuschlag für MAN-STN-FMO zunächst nicht erstatten mit Verweis darauf, das Flugzeug sei ja schon betankt gewesen.

 

Dadurch hat man ja implizit gesagt, wenn ich vorher storniert hätte, wäre weniger getankt worden. Ich habe daraufhin in 2-3 Mails argumentiert, dass dies unsinnig sei, weil mein zusätzliches Gewicht kaum 18 EUR an zusätzlichen Kerosinkosten ausmachen würde, und selbst wenn, dann müssten ja auch aufgrund meines No shows 18 € eingespart worden sein, abzüglich des zusätzlichen, aber geringen Kerosinverbrauchs, der dadurch entstand, dass Kerosin für mich getankt wurde, welches das Flugzeug nun schwerer machte.

 

Am Ende hat man mir die 18 € "aus Kulanz und ohne Rechtsanspruch für zukünftige Fälle" erstattet.

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