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airliners.de

Urteil: Technische Probleme keine außergewöhnliche Umstände


rorschi

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

 

ein kleiner Beitrag im Reiseteil der heutigen "Welt" liess mich aufhorchen:

 

"Muss ein Flug ausfallen, weil es 'technische Proibleme' gegeben hat, hat die Fluggesellschaft die nach der EU-Richtlinie zustehende Ausgleichszahlung zu leisten". (...)

 

"Als 'außergewöhnliche Umstände' können nur solche angesehen werden können, die nicht in die betriebliche Sphäre des Luftfahrtunternehmens fallen. Da dies bei technischen Problemen aber nicht der Fall ist, kann hier selbst ein tatsächlich vorliegender Defekt an der Hydraulik nicht zu einer Entlastung der Beklagten führen.

AG Wedding, Urt. v. 24.5.2007 – 22a C 38/07"

 

Interessant, hörte ich doch einmal im O-Ton von einem LH-Mitarbeiter, dass es für die Airline wirtschaftlich nicht möglich sei, eine hundertprozentige Verfügbarkeit herzustellen, und dass technische Gründe bei einer Absage ein "Sicherheitsgrund" sei, der gemäss EU-Verordnung unter "höhere Gewalt" falle...

 

Gruss Patrick

Geschrieben

Wenn das wirklich so greifen würde, dann wären alle Airlines mit Verspätungen > der EU Grenzwerte bei technischen Defekten in der Zahlungslast.

 

Technische Defekte sind ja leider ein weit verbreiteter Grund für Verspätungen.

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