Zum Inhalt springen
airliners.de

Nach Boston mit Icelandair


norti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Ich hoffe ich bin hier richtig, die Suche hat mir leider nicht viel weiter geholfen. Habe vor ein paar Tagen einen Flug mit Icelandair von Frankfurt über Keflavik nach Boston im März gebucht. (Rückflug ist im Juni)

Ich bin erst einmal im Leben geflogen und da auch nur nach London.. nun bin ich mir nicht ganz sicher, wie das mit dem Gepäck funktioniert. Muss ich in Keflavik mein Gepäck nehmen und wieder neu aufgeben für den neuen Flug, oder geschieht dies automatisch?

 

Zudem würde mich interessieren, ob ich neben dem Handgepäck auch ein Notebook in einer Notebooktasche mitnehmen darf, oder ob ich das ins Handgepäck stopfen muss.

Ach so, noch was: Muss ich beim Abflug in Frankfurt beim Zoll irgendwie angeben, welche technischen Geräte ich mitnehme, damit ich bei der Rückkehr im Juni keine Probleme bekomme, weil sie dann evtl. denken könnten, ich hätte die Sachen dort gekauft?

 

Gibt es sonst noch irgendwelche Dinge, die es zu beachten gilt für eine Transatlantik Jungfrau?

Geschrieben

zu 1.)

Nein, Du gibst es in Frankfurt auf und wenn nichts schief geht siehst Du Dein Gepäck erst in Boston wieder.

 

zu 2.)

Erlaubt für jeden Saga Class Passagier

* 2 Stück Handgepäck bis maximal 9 kg pro Stück. Die Maße (Länge+Breite+Höhe) dürfen 115 cm nicht überschreiten.

 

Erlaubt für jeden Economy Class Passagier

* 1 Stück Handgepäck bis maximal 6 kg. Die Maße (Länge+Breite+Höhe) dürfen 115 cm nicht überschreiten.

 

zu 3.)

Nein, ich habe noch nie davon gehört, dass jmd. bei solchen "Kleinigkeiten" dem Zoll dies vorab gemeldet hat um nach dem Rückflug keinen Ärger zu bekommen. Ich glaube da würde der Zoll auch ganz schön doof gucken. Außerdem kannst Du bei einem Notebook wohl immer schnell nachweisen, seit wann Du es besitzt (Änderungsdaten etc.).

Geschrieben

zu 3)

 

In letzter Zeit soll es vermehrt vorgekommen sein, daß es Schwierigkeiten beim Zoll gab bei der Wiedereinreise mit teuren elektronischen Geräten und Fotoausrüstungen. Die Schwierigkeiten kann man umgehen, wenn man sich in Deutschland auf dem Abreiseflughafen im Zollbüro eine "vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" ausstellen läßt. Dafür benötigt man wohl aber auch die Kaufbelege für die mitgeführten Waren.

 

Google hilt zum Thema noch weiter: http://www.google.de/search?hl=de&q=Ve...tsbescheinigung

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...