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Privatpilotenlizenz- max. Startgewicht


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Geschrieben

Hallo zusammen,

es würde mich mal interessieren, was die max. Flugzeuggröße ist, die man mit dem PPL JAR-FCL mit einer entsprechenden Musterberechtigung fliegen darf. Gilt die Lizenz bis zu einem bestimmten MTOW oder gibt es da andere Auflagen?

 

Gruß,

Benjamin

Geschrieben

Als ersten Ansatz empfehle ich da Wikipedia (vor allem, falls das Quellen angegeben sind).

 

Stark vereinfacht:

Klassenberechtigung Einmot-Kolben bis zwei Tonnen mit Einweisung auf die jeweilige Maschine, anderes dann mit Typerating.

Geschrieben

Das ist falsch. Stark vereinfacht: Der JAR-FCL PPL-A hat keine Gewichtsbeschränkung! Man darf damit also auch "größere" und mehrmotorige Flugzeuge wie z.B. PA34, etc. fliegen - Class Rating und Einweisung natürlich vorausgesetzt. Natürlich das ganze nicht gewerblich...

Geschrieben

Danke schon mal für eure Antworten! Wenn es keine Gewichtsbeschränkung gibt, heißt das dann, dass man rein theoretisch auch eine 747 privat fliegen darf? Ich dachte, dass man dafür auf jeden Fall die ATPL bräuchte und natürlich zu zweit fliegen muss, da das Flugzeug ja in die Kategorie Verkehrsflugzeug gehört.

Ist da nicht irgendwann Schluss für PPLer?

Geschrieben
Danke schon mal für eure Antworten! Wenn es keine Gewichtsbeschränkung gibt, heißt das dann, dass man rein theoretisch auch eine 747 privat fliegen darf? Ich dachte, dass man dafür auf jeden Fall die ATPL bräuchte und natürlich zu zweit fliegen muss, da das Flugzeug ja in die Kategorie Verkehrsflugzeug gehört.

Ist da nicht irgendwann Schluss für PPLer?

 

Das Thema hatten wir schon ein paarmal. Sowohl mit der alten Regelung PPL + ME + TR als auch nach JAR kann ich mit eine 747 kaufen und sie fliegen. Aber nur privat. Die 2to Regelung war nur ein Sammeleintrag um nicht auf jeder Kiste nen Check fliegen zu müssen.

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