Humpi Geschrieben 31. Oktober 2008 Melden Geschrieben 31. Oktober 2008 Für mich ist ja die FR-Seite das reinste Wirr-Warr! :-( Wie bzw. wo kann ich denn die Rückerstattung der Schalter-Check-In-Gebühr beantragen, wenn man als nicht EU-Bürger nicht online einchecken kann. Am Flughafen konnte man mir nicht sagen wie das funktioniert und auf der Seite von FR finde ich nur "auf Antrag"! Aber wie und wohin?
mith Geschrieben 31. Oktober 2008 Melden Geschrieben 31. Oktober 2008 per fax an die 00353 181121230, Kopie von Pass (und check in fee bezahlung, falls erst am Schalter entrichtet) mitfaxen.
Humpi Geschrieben 31. Oktober 2008 Autor Melden Geschrieben 31. Oktober 2008 per fax an die 00353 181121230, Kopie von Pass (und check in fee bezahlung, falls erst am Schalter entrichtet) mitfaxen. Danke! Und wenn man kein Fax hat? Gibt es da keine Email?
conrad Geschrieben 31. Oktober 2008 Melden Geschrieben 31. Oktober 2008 dann mal eben ab in einen Call-shop. Davon gibt es 100.000de.
seb Geschrieben 31. Oktober 2008 Melden Geschrieben 31. Oktober 2008 Alternativ wird nur per Post gehen. Per EMail ist Ryanair nicht erreichbar.
Humpi Geschrieben 2. November 2008 Autor Melden Geschrieben 2. November 2008 per fax an die 00353 181121230, Kopie von Pass (und check in fee bezahlung, falls erst am Schalter entrichtet) mitfaxen. Ist das eine andere Stelle für die Erstattung der Check-In Gebühr als für Erstattungen von annulierten Flügen? Habe nun nochmals die FR-Seite durchforstet, da ich nicht verstehe warum ich dort nie das finde, was ich suche! :-( Habe da nun Kontakte gefunden, aber die haben komplett andere Faxnummern! +353 1 8121671, Fax +353 1 8121674, Fax +353 1 8121676. Für die Check-In-Gebühr finde ich noch immer keinen Hinweis, das ist wirklich eigenartig! Wird da eigentlich auf die Kreditkarte rückgebucht, oder muss man eine Bankverbindung angeben?
anjode Geschrieben 3. November 2008 Melden Geschrieben 3. November 2008 Sieh mal unter Reisefragen, dann wer-kann-on-line check-in machen. Da steht ganz unten: Wenn ein Fluggast den Online-Check-In-Service nicht nutzen kann, weil er nicht Inhaber eines gültigen Reisepasses oder eines von einem Staat der EU oder des EWR ausgestellten Personalausweises ist, werden entrichtete Abfertigungsgebühren auf Antrag rückerstattet. Dann unter "Kontakt mit der Buchungszentrale" unter "Nach dem Flug" einfach eine der Faxnummer aussuchen, wie Du ja schon bemerkt hast - das kommt alles im gleichen Gebaeude an. Ja, der Betrag wird dorthin zurueckgebucht womit Du den Flug bezahlt hast. Gruss
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