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Lizenzvergabe / LBA


chris_ab

Empfohlene Beiträge

Hallo

 

Ich habe eine Umschulung zum FGM mit anschließendem Cat. A Kurs letztes Jahr gemacht. Im Moment arbeite ich im 145-ziger Betrieb und im Juni / Juli diesen Jahres ist meine Praxiszeit "abgelaufen". Vor ein paar Tagen habe ich erfahren das man in Deutschland sich nicht 2 Lizenzen (B1 + B2) in einem Schein eintragen lassen kann. Im europäischen Ausland ist dieses aber kein Problem, eher sogar gang & gebe.

Nun gab man mir den Tipp drüber nach zudenken die Lizenz in England, Belgien, Österreich etc. zu beantragen, da ich mit dem Erstantrag auf Dauer an die jeweilige Behörde gebunden bin und die Behörden sich da nicht so anstellen.

 

Kann mir jemand von Euch darüber etwas sagen, Licht ins Dunkel bringen?

 

grüße chris

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Hier werden sie geholfen: http://www.lba.de/cln_009/nn_54058/DE/Tech....html__nnn=true ;-)!

 

Solltest Du schon die Deutsche CAT- A Lizenz besitzen, dann kannst Du Deine Weitere Lizenzerteilung NUR über das LBA und SEINEN Regeln machen.

 

Sich komplett auf eine andere Luftfahrtbehörde umschreiben zu lassen ist nicht ganz einfach.

 

Viel Erfolg.

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Hallo Chris,

also das ist absoluter Quatsch. Es gibt ja sogar extra Lehrgangskurse von B1 zu B2 und umgekehrt. Ausserdem hat bei der LHT jeder, der vorm inkraft treten der JAR/EASA 66 Lizenz seinen B2 gemacht hat auch den B1.1 in seiner Lizenz stehen. Diese aber dann mit dem Zusatz: Limited to Electrical Parts of Mechanical ATA Chapters. Was in D aber scheinbar nicht möglich ist, ist eine Prüfung vür B1 und B2 gleichzeitig zu machen, was wohl in anderen Ländern möglich ist.

Warum willst du denn den B2 noch mitmachen? Mach doch erst einmal deinen B1. damit kannst du doch bis auf Avionic Level 3 alles releasen und bearbeiten.

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