Gast AF607105 Geschrieben 16. Februar 2009 Melden Geschrieben 16. Februar 2009 Ich habe hier einen Bescheid vom LBA, dass mir eine große deutsche Fluggesellschaft 250€ bis zu Tag X zahlen muss. Weiß jemand, ob solch ein Schreiben rechtskräftig ist, oder kann ich nach Ablauf dieser Frist nicht einfach per Mahnverfahren mein Geld reinholen?
wingman42/72 Geschrieben 17. Februar 2009 Melden Geschrieben 17. Februar 2009 Moin, nur mal so gefragt, wieso kommt das vom LBA? Und dann mueste man wissen warum, wenn´s kein geheimnis ist.
Charliebravo Geschrieben 17. Februar 2009 Melden Geschrieben 17. Februar 2009 Schaut mal da rein: http://www.airliners.de/forum/viewtopic.php?t=34448 Inb diesem prominent platzierten Thema ist die vom LBA beschriebene Vorgehensweise nach Erhalt der Stellungnahme zitiert worden.
Gast AF607105 Geschrieben 17. Februar 2009 Melden Geschrieben 17. Februar 2009 Moin, nur mal so gefragt, wieso kommt das vom LBA? Und dann mueste man wissen warum, wenn´s kein geheimnis ist. Mir wurde ein Flug am Abflugstag gestrichen und ich wurde auf die nächste umgebucht, die mit locker 50% ausgelastet war, also gehe ich von operationellem Streichen aus. Erst hieß es Technical. Also habe ich an die Airline geschrieben mit den betreffenden Urteilen, auf einmal hieß es Wetter. Ich besorgte mir den Umlauf der ursprünglich eingeplanten Maschine und die Wetterdaten für den Tag und widerlegte das. Daraufhin kam wieder eine Standardantwort und ich hab mich ans LBA gewendet. Natürlich bestätigten die mir das mit dem Wetter und forderten die Airline auf, mir die 250€ zu zahlen. Deadline ist am Monatsende...
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