Boeing 777 Geschrieben 20. Februar 2009 Melden Geschrieben 20. Februar 2009 Was ist eigentlich genau der Unterschied zwischen Luftfahrttechnischen Betrieben und Teil-145 Betrieben? http://www.lba.de/cln_010/nn_53942/DE/Tech....html__nnn=true Teil-145 Betriebe werden doch oft als Luftfahrttechnische Betriebe bezeichnet.
744pnf Geschrieben 22. Februar 2009 Melden Geschrieben 22. Februar 2009 Bei Luftfahrzeugen, die gewerbsmäßig für die Beförderung von Personen oder Fracht verwendet werden, trägt der Betreiber die Verantwortung für den Erhalt der Lufttüchtigkeit. Der Betreiber kann die dazu notwendigen Arbeiten selbst durchführen, wenn er als zugelassener Instandhaltungsbetrieb gemäß EASA Annex 2 (Part-145) gilt. Andernfalls muss er mit der Instandhaltung einen zugelassenen Betrieb betrauen, der ihm für die durchgeführten Arbeiten Freigabebescheinigungen (Certificates of Release to Service) ausstellen darf.
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