Zum Inhalt springen
airliners.de

dba: Verbraucherzentrale mahnt Billig-Airline ab


Axel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Heute im "Tagesspiegel":

 

http://archiv.tagesspiegel.de/archiv/09.08.2002/160169.asp

 

Hoffentlich mahnt auch bald mal jemand Ryanair ab wegen der Praxis, zu den beworbenen Preisen für die Kreditkartenzahlung einfach noch 5 Euro zuzuschlagen. Das ist meiner Meinung nach genauso wettbewerbswidrig.

 

-------------------------------------

 

Verbraucherzentrale mahnt Billig-Airline ab

 

Die Deutsche BA wirbt mit 24-Euro-Tickets und handelt sich den Vorwurf irreführender Werbung ein

 

Von Jörn Hasselmann

 

Die Berliner Verbraucherzentrale (VZ) will die Deutsche BA wegen der derzeit angebotenen Dumpingflugpreise abmahnen. Die Vorsitzende der Verbraucherzentrale begründete die Abmahnung mit der „eindeutig irreführenden Werbung“. Die Deutsche BA offeriert in Zeitungsanzeigen seit Sonnabend vergangener Woche Flüge „ab 24 Euro“ inklusive aller Gebühren pro Strecke bei Buchung im Internet. Von Berlin aus werden die Ziele Düsseldorf, München und Stuttgart angeflogen; nach Köln/Bonn kostet das billigste Ticket laut Annonce 31 Euro. „Wir haben von Berlin aus nicht einen 24-Euro-Flug im Internet gefunden“, sagte die Juristin der Verbraucherzentrale, Susanne Nowarra, gestern dem Tagesspiegel. Lediglich bei den Köln-Flügen habe man Tickets für 31 Euro entdeckt. „Die werben mit Preisen, die nicht buchbar sind“, lautet nun der Vorwurf der Verbraucherzentrale. Die Abmahnung sollte am Donnerstagabend dem Unternehmen zugehen, sagte Nowarra.

 

Im Frühjahr hatte sich die Deutsche BA, wie berichtet, in „dba“ umbenannt und sich in eine Billigfluggesellschaft gewandelt.

 

Wer im Internet einen 24-Euro-Flug buchen will, muss jedoch sehr lange suchen. In den kommenden Wochen sind die Billigplätze offensichtlich ausgebucht: Von Berlin nach München kostet am 9. oder 16. September beispielsweise der billigste Hinflug 44 Euro, am 29. September sogar 59 Euro. Erst für den 9. Oktober wurden gestern noch einige Plätze für 24 Euro angeboten. Der Rückflug kostet mindestens 42 Euro, da in München die Steuern und Gebühren um 18 Euro höher sind als in Tegel. Überrascht zeigte sich gestern die Fluggesellschaft, die erst durch den Tagesspiegel von der Abmahnung erfuhr. „Wir sind gespannt auf die Vorwürfe“, sagte dba-Sprecherin Antje Urban. „Natürlich ist das Angebot für die billigen Plätze begrenzt – wie bei allen Fluggesellschaften.“ Das Kontingent sei so groß, dass der „Lock“-Vorwurf der VZ unsinnig sei.

 

Im Juni wurden 36 140 Billigtickets verkauft, im Juli 24 524. Diese Zahl sei im August stark gestiegen, nachdem ab Sonnabend Zeitungsanzeigen geschaltet wurden. Bis gestern wurden 26 151 der Billigtickets verkauft. Gültig sei das Angebot auf dem gesamten innerdeutschen Netz. Der Sondertarif wird speziell zu nachfrageschwachen Zeiten angeboten, vor allem während der Mittagszeit. „Wer zuerst kommt, wird belohnt“, sagte Urban. „Da nehmen unsere Kunden das billigste Angebot. Die sind dann natürlich schnell weg“.

 

Dies ist auch bei anderen Billigfliegern so. Bei der KLM-Tochter Buzz zum Beispiel, die mit 59 Euro für den Flug von Schönefeld nach London-Stansted wirbt, gibt es in den kommenden Tagen keine freien Plätze zu diesem Preis, sondern erst beim Abflug in einigen Wochen.

 

Die Bahn will nicht mit Billigangeboten nachziehen. „Diese Dumpingpreise sind nicht nachvollziehbar“, sagte Bahnsprecher Andreas Fuhrmann. „Uns ärgert die Steuerbefreiung für Kerosin mehr.“ Dagegen hat die Bahn, wie berichtet, Beschwerde bei der EU eingelegt. „Das ist eine unerlaubte Beihilfe“, sagte Fuhrmann. Denn Kerosin kostet keine Steuern, die Bahn zahlt fürs Öl.

Geschrieben

Zu deinem oberen Kommentar:

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass Ryanair überall für ihre Preise werben kann, dass die Kreditkartengebühr mit drin sein muss.

Die Richter begründeten das Urteil damit, dass der Preis nur für eine Buchung gilt und über Telefon nur 3€ beim Bankeinzug nötig sind.

In diesem Sinne

Geschrieben

@PaddyO

 

Hast Du eine seriöse Zeitungsmeldung über dieses Urteil, oder vielleicht sogar einen link, wo man die Entscheidung bekommen kann? Das würde ich gerne näher wissen, denn ich finde diese Praxis im hohen Maße unseriös. Es gibt in Deutschland immerhin ein Gesetz namens "Preisangabenverordnung", wonach grundsätzlich nur mit Endpreisen geworben werden darf. Ausnahmen gelten für Flugpreise hinsichtlich der Start- und Landebegühren.

 

A.

Geschrieben

Auch hier - bei dba und FR - wird mit der Zeit ohnehin der Markt entscheiden. Wenn es häufiger vorkommt, dass beworbene Preise praktisch nicht buchbar sind, wird sich das unter den Kunden herumsprechen.

 

Gruß

Alex

Geschrieben

Die beworbenen Preise sind definitiv buchbar.

Hab ich selbst schon ein paar mal getestet und auch genutzt. icon_smile.gif

 

_________________

Phantasie ist wertvoller als Wissen - denn Wissen ist begrenzt!

 

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Phantom_der_Ope am 2002-08-13 01:17 ]

Geschrieben

@PaddyO

 

"Mal wieder die Bedingungen nicht gelesen ..."

 

Nein, so einfach ist das nicht. Nach deutschem Wettbewerbsrecht ist es unzulässig, einen günstigen Preis werbetechnisch als Blickfang herauszustellen und dann "im Kleingedruckten" tausenderlei Gebühren, Steuern und Zusatzkosten draufzuschlagen. Nur in ganz engen Grenzen ist das zulässig: Es muß ein erkennbares Sternchen am Billigpreis zu finden sein und die Bedeutung des Sternchens muß man auch auf Anhieb erkennen können. Dies mag nach irischem oder britischem Recht im Übrigen anders sein.

 

Alles das trifft auf die Kreditkartengebühr von Ryanair nicht zu, weil man davon erst während der Buchung erfährt, und das auch mehr nebenbei als ausdrücklich.

 

Das o.g. Urteil des Landgerichts Köln gibt übrigens zu der Kreditkartengebührfrage nicht viel her, weil das Gericht sich offenbar über die Tatsachen geirrt hat. Es heißt dort sinngemäß, die Gebühr sei nicht wettbewerbswidrig, weil Ryanair glaubhaft gemacht habe, die Gebühr falle bei der Zahlung per Bankeinzug nicht an. Was die nicht gesehen haben ist, daß man per Bankeinzug nur zahlen kann, indem man eine 0190er-Nummer anruft, wobei man locker auf dieselben Kosten kommen wird.

Geschrieben

Die Kreditkartengebühr ist aber in den Werbeanzeigen von Ryanair gut sichtbar in der Fußnote zu lesen. Erst heute gab's seit Monaten mal wieder eine FR-Anzeige...

Geschrieben

Gut sichtbar? Also durch unseren Ergonomieausschuss des Betriebsrates wäre die Schriftgröße nicht durchgekommen...

 

Ich möchte hiermit NICHT eine neue Diskussion zu unser aller Lieblingsthema anfangen!!!

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...