Gast Geschrieben 18. August 2002 Melden Geschrieben 18. August 2002 Hi, ich habe auf der Internetseite von LH, http://www.lufthansacockpitcareers.de gelesen, dass bei Lufthansa keine Augenlaserung zu gelassen ist. Weiß einer warum?
Flaps_full_alt Geschrieben 18. August 2002 Melden Geschrieben 18. August 2002 Ist allgemein nicht zugelassen, da noch keine Langzeiterfahrung. Soll aber mit JA-FCL dann gehen (wenn´s denn iiiiiirgendwann mal kommt). Gruß FF
Gast Geschrieben 18. August 2002 Melden Geschrieben 18. August 2002 Selbst wenn man nach JAR-FCL mit gelaserten Augen fliegen darf, heißt das noch lange nicht, daß man das auch bei DLH darf.
Gast IvicaRamljak Geschrieben 19. August 2002 Melden Geschrieben 19. August 2002 genau! man kann nur jedem raten auch bei +/-3.00dpt sich NICHT lasern zu lassen! beim medical wird eine Aufnahme der Hornhaut gemacht und ein Eingriff kann sofort nachgewiesen bzw. ausgeschlossen werden! gab schon einige die es versucht haben zu verschweigen, no way!
Gast Geschrieben 19. August 2002 Melden Geschrieben 19. August 2002 Ich habe aber das Problem, dass ich deulich über +/- 3 Dioptrien habe!!! Wann soll denn dieses JAR-FCL kommen??
TriStar Geschrieben 19. August 2002 Melden Geschrieben 19. August 2002 ich kann mir nicht vorstellen, daß dir jar-fcl in bezug auf hansens hilft: die kochen ohnehin ihr eigenes süppchen. z.b. besagen die derzeitigen gesetze, daß du für die erstuntersuchung max. +/- 3 dioptrien haben darfst - hansens haben für ihr "eigenes" medical als grenze aber +/- 1 dioptrie. und die vermutung, daß die die jar-fcl mit höheren dioptrien kein stück interessieren wird...würde ich mehr als nur naheliegend bezeichnen. jar-fcl ermöglicht nur eine größere bewerberzahl - was einer absenkung der hauseigenen richtlinien sicher nicht unterstützen wird. im übrigen ist es soweit ich gehört habe eine einzelfall-entscheidung, ob man mit gelaserten augen ein first-class-medical in deutschland bekommt, soll auch von der methode abhängen (das ist ein bislang unbestätigtes gerücht; evtl. mal UNVERBINDLICH lba kontaktieren, oder evtl. bei der aopa nachhören, die können einem auch mitunter sehr nett weiterhelfen). aber unabhängig davon, was lba oder jaa finden - hansens können ihre werte natürlich stärker limitieren - und tuns auch! was dir evtl. mit jar-fcl helfen kann ist die möglichkeit, die im europäischen ausland mit jar nach einer adäquaten ausbildung ohne diese firmenlimits umzusehen, so du ein jar-first-class-medical bekommst. versteh mich bitte nicht falsch, ich will dich von deinen ambitionen nicht abbringen. wenn das fliegen aber dein traum ist - laß dich davon nicht abschrecken. immer weiter suchen, meist findet sich auch ein weg. nicht jeder weg ins cockpit muß hansens mit einschließen, und es gibt gaaanz viele wege in die "erste reihe". good luck! TriStar
Gast IvicaRamljak Geschrieben 19. August 2002 Melden Geschrieben 19. August 2002 Hallo nochmal, würde gerne eine Kleinigkeit korrigieren: die Grenze wurde von der LH von 1.00 auf 3.00 angehoben! und das schon seit etwa einem Jahr! auch sagt keiner dass man das medical mit gelaserten Augen nicht bestehen kann. das kann man! es gibt auch Leute die bei der LH rausgeflogen sind und jetzt bei der RWL oder sonstwo hocken. du kannst med. Klasse 1 bekommen, nur (leider) nicht LH´s Klasse 1A! wünsche dir trotzdem ganz viel Erfolg auf deinem Weg nach ganz vorne! Gruß Ivi
Gast Geschrieben 19. August 2002 Melden Geschrieben 19. August 2002 Es ist ganz einfach, wenn man sich die Augen lasern lässt, wird man automatisch für 12 Monate fluguntauglich. Danach muss man den flugmedizinischen Ausschuss des LBA anrufen der eine Einzelfallentscheidung fällen muss. Das dauert aufgrund der dünnen Personaldecke noch mal bis zu 1,5 Jahren und kostet eine Menge Geld. Da derzeit noch keine ausreichenden Langzeiterfahrungen verfügbar sind und es durchaus Probleme mit zunehmender Blendempfindlichkeit gibt sollte man also mit Lasern sehr vorsichtig sein. Nach JAR-FCL werden sich die Grenzen gar nicht so wahnsinnig weit ändern, so dass man darauf nicht unbedingt hoffen sollte. Denti
Gast Geschrieben 20. August 2002 Melden Geschrieben 20. August 2002 Habe mal eine E-mail zum Flugtauglichkeitsarzt bei der Lh geschrieben. Seine Antwort: leider ist die Grenze der gesetzlichen Tauglichkeit 3, 0, wobei sphärischer und cylindrischer Wert zu addieren sind. Sie könnten allenfalls eine Sondergenehmigung beantragen, um die gesetzliche Tauglichkeit doch zu erlangen. Auch dies würde jedoch bei LH nicht akzeptiert werden. Nach Laser- oder allgemein Hornhaut-Chirurgie besteht zunächst Untauglichkeit, Tauglichkeit kann im Rahmen einer Sondergenehmigung erworben werden. Wiederum würde dies jedoch bei LH nicht akzeptiert werden.
AC1984 Geschrieben 21. August 2002 Melden Geschrieben 21. August 2002 also ich habe 1.5 und hoffe das es da nicht noch schlimmer wird jedoch eine frage koennte man LH nciht reintheoretisch wegen diskrminirung daruaf zurueckgreifen denn es wird ja durch eine brille so oder so ausgeglichen und stellt kein unterschied dar
Gast Geschrieben 21. August 2002 Melden Geschrieben 21. August 2002 Mir 1,5 Dioptrien hast du das Sehvermögen, dass die LH verlangt!!(bis +/- 3 Dioptrien) Schau mal auf http://www.lh-pilot.de nach, vielleicht findest du da eine Antwort auf deine Frage. Ansonsten einfach eine E-mail zu LH schreiben! _________________ Dus Airport forever [ Diese Nachricht wurde geändert von: andy am 2002-08-21 12:05 ]
TomCat Geschrieben 21. August 2002 Melden Geschrieben 21. August 2002 Wenn man bei der LH seine Ausbildung zum Piloten macht, dann hat man ja danach einen ganzen Haufen Schulden zu begleichen. Wie ist das, wenn man seine Pilotenausbildung bei der Luftwaffe macht? Das trägt doch dann der Staat, oder? Und man wird doch bei der LH sicherlich genommen, wenn man eine militärische Pilotenausbildung hinter sich hat.
Gast Geschrieben 21. August 2002 Melden Geschrieben 21. August 2002 Wenn du dich bei der Luftwaffe als Pilot ausbilden lässt, musst du garnichts bezahlen! Aber: Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Luftwaffe dich zum Pilot ausbildet, und dich dann direkt zu einer Fluggesellschaft "ziehen" lässt. Ich schätze du musst dich verpflichten, ein par Jahre bei der Luftwaffe zu fliegen! Und selbst wenn du eine ATPL hast, ist es noch nicht gesagt, dass LH dich nimmt, weil du auf jeden Fall noch die FQ machen musst und bestehen musst, und das ist nicht so einfach!
Gast Geschrieben 21. August 2002 Melden Geschrieben 21. August 2002 Auch als ex-BWler muss man den normalen Auswahlweg der LH durchlaufen. Vorher muss man allerdings erst einmal seine zivilen Lizenzen nachmachen, die Transportflieger machen das normalerweise zusammen mit den militärischen Lizenzen, bei den Jet-Fliegern oft erst nach Ende der BW-Zeit. Inzwischen ist es so dass die meisten BWler zu alt für LH sind und daher bei den anderen Airlines unterkommen müssen. Denti
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