talgo Geschrieben 18. Juni 2010 Melden Geschrieben 18. Juni 2010 Hallo! Ich habe folgende zwei Fragen. Wenn ich als EU-Bürger außerhalb der EU lebe (also für ein nicht EU-Land im Besitz einer Aufenthaltsgenehmigung bin) und zu Besuchszwecken vorübergehend in die EU einreise, kann ich dann z.B. einen in diesem Land gekauften Computer mit mir mitführen, ohne Zollgebühren zahlen zu müssen? Ich möchte den Computer schließlich wieder in mein aktuelles Wohnsitzland zurück mitnehmen. Anderer Fall: Gibt es eine Frist zwischen Kauf und Einfuhr in die EU, ab der keine Zollgebühren mehr anfallen? Beispielsweise ich führe einen fünf Jahre alten Computer in die EU ein.
jsbt Geschrieben 18. Juni 2010 Melden Geschrieben 18. Juni 2010 1) grundsaetzlich ja 2) wenn's eigenbedarf ist, spielt kaufdatum keine rolle
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