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Preiserhöhung bei Air Berlin


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Forum,

 

weiß vielleicht jemand näheres zur Erhöhung des Einstiegspreises von 29 auf 39 € ab Mitte Dezember auf den innerdeutschen Strecken der Air Berlin?

Handelt es sich dabei nur um eine allgemeine Preiserhöhung á la Germanwings (dort jedoch nur 5 €), oder will man damit schon die geplante Luftverkehrsabgabe abdecken?

Bei Germanwings erfolgt ja wohl ein Hinweis auf eine etwaige Nacherhebung der geplanten Luftverkehrsabgabe.

Habe bei meiner Buchung bei Air Berlin am 20.8.2010 für einen Flug MUC-TXL-MUC im Mai 2011 einen solchen Hinweis nicht erhalten.

Ich gehe daher davon aus, dass eine Nacherhebung auch nicht zulässig sein dürfte (aber das ist ja nun eigentlich schon wieder ein anderes Thema).

M.E. wäre eine reine Preiserhöhung um 10 € pro innerdeutscher Strecke schon arg happig für Leute wie mich, die alle 2 Wochen am WE aus familiären Gründen fliegen müssen und bisher stets lange im voraus gebucht haben.

Attraktiv wird damit das LH Angebot, welches oftmals zu besseren Flugzeiten wesentlich kurzfristiger zu buchen ist.

 

ich freue mich auf Eure Beiträge und Infos !!! :rolleyes:

 

Geschrieben
Habe bei meiner Buchung bei Air Berlin am 20.8.2010 für einen Flug MUC-TXL-MUC im Mai 2011 einen solchen Hinweis nicht erhalten.

Ich gehe daher davon aus, dass eine Nacherhebung auch nicht zulässig sein dürfte (aber das ist ja nun eigentlich schon wieder ein anderes Thema).

 

Aus den Air Berlin AGB:

Änderungen des Flugpreises sind nach Vertragsschluss im Falle der Veränderung der Treibstoffkosten, Veränderung oder Einführung von luftfahrtspezifischen Abgaben (Steuern, Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben oder sonstige luftfahrtspezifische Abgaben für bestimmte Leistungen), luftfahrtspezifischen Entgelten, Emissionszertifikatskosten oder Wechselkursänderungen um mindestens 10 % auf den Einzelpreis zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als vier Monate liegen, die Fluggesellschaft den Reiseteilnehmer nach Kenntniserlangung hierüber unverzüglich informiert und die Veränderung für sie bei Vertragsschluss nicht beherrschbar war.

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